+++ WLAN-Privileg: Bundesrat stimmt für TMG-Änderung
+++ Vor dem OLG Stuttgart: Berufung gegen Adblocker zurückgenommen
+++ Kabinett verabschiedet Transparenzverordnung für Internet-Provider
+++ Generalanwalt: E-Books müssen von Bibliotheken verliehen werden dürfen
+++ VG Augsburg lehnt presserechtlichen Auskunftsanspruch eines „Watchblogs“ ab
+++ EGMR: Günther Jauchs Beschwerde wegen “Bunte“-Artikel ist unzulässig
+++ Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz
WLAN-Privileg: Bundesrat stimmt für TMG-Änderung
Der Bundesrat hat vergangene Woche die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Telemediengesetzes gebilligt. Danach sollen Anbieter öffentlicher Wireless-Netze herkömmlichen Access-Providern gleichgestellt werden. Damit würden auch öffentliche WLANs – egal ob privat oder gewerblich betrieben – unter die Haftungsprivilegierung in § 8 TMG fallen. Nach der Gesetzesbegründung soll das ausdrücklich auch die Störerhaftung des Betreibers betreffen. Im Gesetzeswortlaut findet sich diese Klarstellung jedoch nicht wieder. Kritiker bezweifeln daher, dass Abmahnungen gegen Betreiber offener Netze damit, trotz der ausdrücklichen Intention des Gesetzgebers, effektiv ein Ende gesetzt werden kann.
Die Meldung bei Spiegel Online.
Vor dem OLG Stuttgart: Berufung gegen Adblocker zurückgenommen
Die WeltN24 GmbH hat ihre Berufung gegen eine Entscheidung der Vorinstanz über die Adblock-Software „Blockr” zurückgenommen. Anlass war ein Hinweis des OLG Stuttgart in der Berufungsverhandlung am Mittwoch, wonach das Gericht keine ausreichenden Gründe für ein Verbot des Werbeblockers sieht. Die Axel-Springer-Tochter WeltN24 hatte den Adblocker verklagt, weil das Unternehmen in der Software eine wettbewerbswidrige gezielte Behinderung sah. Mit Hilfe der Software lässt sich Werbung auf Webseiten ausblenden – was das Geschäftsmodell von Verlagen gezielt einschränkt, so die Argumentation. Schon das LG Stuttgart folgte dieser Ansicht nicht und auch das OLG Stuttgart ließ durchblicken, keinen Grund für ein Verbot zu sehen.
Weitere Hintergründe bei swr.de
Kabinett verabschiedet Transparenzverordnung für Internet-Provider
Telefon- und Internet-Provider sollen ihre Kunden künftig besser über ihre Leistungen und den Vertragsinhalt informieren. Am Mittwoch hat sich das Bundeskabinett auf die so genannte „Transparenzverordnung” für Telekommunikationsanbieter geeinigt. Danach sollen Kunden in Zukunft vor Vertragsschluss mit einem übersichtlichen Informationsblatt über die wesentlichen Vertragsinhalte aufgeklärt werden. Hierzu gehören insbesondere präzisere Angaben zur Übertragungsgeschwindigkeit von Internetanschlüssen. Außerdem sollen die Provider auf allen monatlichen Rechnungen auf die geltende Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist hinweisen müssen.
Zur Pressemeldung der BNetzA.
Generalanwalt: E-Books müssen von Bibliotheken verliehen werden dürfen
Dürfen Bibliotheken E-Books verleihen? Mit dieser Frage hat sich derzeit der EuGH zu befassen. Vergangene Woche hat der Generalanwalt Maciej Szpunar in dem Verfahren seine Schlussanträge gestellt. Nach seiner Ansicht können sich Bibliotheken auf die Richtlinie 92/100/EWG zum Vermietrecht und Verleihrecht berufen. Dort sind E-Books zwar nicht ausdrücklich genannt, nach der Intention des europäischen Gesetzgebers jedoch ebenfalls erfasst, so Szpunar. Da die Urheber für den Verleih in jedem Fall eine angemessene Vergütung erhalten müssen, nütze das Verleihrecht jedoch Autoren und Bibliotheken gleichermaßen.
Weitere Informationen bei irights.info.
VG Augsburg lehnt presserechtlichen Auskunftsanspruch eines „Watchblogs“ ab
Das VG Augsburg hat vergangene Woche entschieden, dass dem Betreiber eines Watchblogs kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft zusteht. Der Anspruch könne nur von demjenigen geltend gemacht werden, der einem Presseunternehmen „fest“ zugeordnet werden kann. Der Blogger stelle mit seinem Internetblog jedoch lediglich ein öffentliches Diskussionsforum zur Verfügung, in welchem es jedem frei stehe, über „Rechtsextremismus und Strategien gegen Neonazis“ zu berichten und zu diskutieren. Daher sei das „Watchblog“ nicht als auskunftsberechtigtes Presseorgan anzusehen. Der presserechtliche Auskunftsanspruch würde ansonsten zunehmend zu einem allgemeinen Auskunftsrecht herabgesetzt, so das Gericht.
Das Urteil im Volltext
EGMR: Günther Jauchs Beschwerde wegen „Bunte“-Artikel ist unzulässig
Der EGMR am hat vergangene Woche eine Beschwerde des Fernsehmoderators Günter Jauch und seiner Frau gegen die Bundesrepublik Deutschland als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer hatten sich vor dem EGMR darauf berufen, durch eine Entscheidung des OLG Hamburg in ihren Rechten verletzt worden zu sein. In dem Rechtsstreit vor dem deutschen Gericht hatten die beiden geltend gemacht, dass die Zeitschrift „Bunte“ durch die Veröffentlichung eines Fotos und einer Reportage über die Hochzeit Jauchs ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 EMRK verletzt habe. Der EGMR folgte dieser Auffassung nicht und stellte in seiner Entscheidung klar, dass das OLG Hamburg die widerstreitenden Interessen der Beschwerdeführer und des Burda-Verlages in dem Lizenz- und Schadensersatzprozess korrekt abgewogen habe. Aufgrund der Prominenz von Günther Jauch und der sich daraus ergebend Öffentlichkeit für seine Frau, habe das Interesse an der Veröffentlichung gemäß Art. 10 EMRK das Interesse an der Privatsphäre der Beschwerdeführer gemäß Art. 8 EMRK deutlich überwogen.
Das Urteil in Englischer Sprache beim EGMR.
Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz
Die Bund-Länder-Kommission hat am Donnerstag den Ministerpräsidenten der Länder in ihrem Abschlussbericht zur Medienkonvergenz empfohlen, die gesetzliche Regelung für so genannte Adblocker zu prüfen. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Geschäftsmodell der Anbieter von Adblockern als „rechtlich und medienpolitisch“ problematisch anzusehen sei. Die befragten Unternehmen sehen demnach einen „unzulässigen Eingriff“ in ihre werbefinanzierten Geschäftsmodelle und fordern ein gesetzliches Verbot von Adblockern. Adblocker würden durch ihre funktionsweise die Finanzierungsmöglichkeiten der Verlage bedrohen, die kostenlose journalistische Angebote zur Verfügung stellen.
Pressemitteilung der Landesregierung RLP.