Telemedicus

, von

Wochenrückblick: Wikimedia, Impressumspflicht, Mediathek

+++ Microsoft vs. Usedsoft vor dem LG München

+++ Wikimedia haftet nicht für Wikipedia

+++ EuGH-Urteil zur Impressumspflicht erwartet

+++ BNetzA genehmigt Preise für Bitstrom-Zugang

+++ ARD startet Testversion der Mediathek

+++ WIPO erhält neuen Chef

+++ Verfassungsbeschwerde gegen Sammlung von Passdaten

+++ ProSieben sendet mit Kopierschutz

+++ McCreevy plant Aktion gegen Musikpiraten

Microsoft vs. Usedsoft vor dem LG München
Microsoft hat gegen die Usedsoft GmbH vor dem LG München I eine einstweilige Verfügung erwirkt. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit geht es um den Handel mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen. Diese wurden bisher von Usedsoft mit dem Hinweis vertrieben, dass eine solche Veräußerung rechtlich nicht zu beanstanden sei. Das Unternehmen beruft sich dabei auf den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz und verschiedene Gerichtsurteile. Inwiefern der Erschöpfungsgrundsatz auf einen solchen Fall angewendet werden kann, ist jedoch strittig. Microsoft argumentiert, in den genannten Urteilen hätten die Gerichte nicht entschieden, ob ein solcher Handel grundsätzlich zulässig ist; die Fallgestaltung sei jeweils eine andere gewesen. Zunächst darf Usedsoft nicht mehr in dieser Weise für die gebrauchte Software werben. Das Unternehmen hat jedoch Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt.
Mehr dazu beim Informationsportal von Microsoft.

Wikimedia haftet nicht für Wikipedia
Das LG Köln hat entschieden, dass der Verein Wikimedia Deutschland nicht für die Inhalte der freien Internet-Enzyklopädie Wikipedia haftet. Geklagt hatte die „Frankfurter Verlagsgruppe“, die bestimmte Passagen in einem Wikipedia-Eintrag über sich gestrichen haben wollte. Das Gericht hat eine Haftung ausgeschlossen, weil der Verein auf die Hauptseite von Wikipedia Deutschland und damit auf sämtliche Artikel des Lexikons verweise. Deshalb könne nicht davon ausgegangen werden, dass er sich die Inhalte jedes einzelnen Beitrags zu Eigen macht. Außerdem hat das Gericht die beanstandeten Teile des Eintrages als wahre Tatsachenbehauptungen bzw. zulässige Meinungsäußerungen qualifiziert. Sie seien somit von der „Frankfurter Verlagsgruppe“ hinzunehmen. Der Wikipedia-Artikel wurde bereits wegen mangelnder Relevanz gelöscht.
Zur Pressemitteilung des Wikimedia Deutschland e.V.

EuGH-Urteil zur Impressumspflicht erwartet
Der EuGH wird binnen drei Monaten eine Entscheidung zum Umfang der Impressumspflichten für Webseiten fällen. Der Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo Colomer hat in seinem Schlussantrag argumentiert, es genüge eine E-mail-Adresse; die zusätzliche Angabe einer Telefonnummer sei keine Pflicht. Der BGH hat diese Frage dem europäischen Gericht im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt. Es wird damit gerechnet, dass der EuGH sich der Argumentation des Generalanwaltes anschließt. Diese entspricht auch der Ansicht der Europäischen Kommission.
Die Meldung bei Heise-Online.

BNetzA genehmigt Preise für Bitstrom-Zugang
Die Bundesnetzagentur hat die Entgelte für den IP-Bitstrom-Zugang festgelegt. Damit darf die Deutsche Telekom von ihren Wettbewerbern 19,05 Euro bzw. maximal 20,05 Euro pro Monat verlangen. Das ist der Preis, zu dem diese ihren Kunden nun auch einen sog. entbündelten DSL- / VDSL-Anschluss anbieten können, also ohne dass auch ein Telefonanschluss nötig wäre. Heftige Kritik an der Entscheidung wurde bereits von der Telekom, aber auch von anderen Netzbetreibern geäußert: Die Gebühren seien viel zu niedrig und gefährdeten somit den Infrastrukturwettbewerb sowie den weiteren Ausbau moderner Glasfasernetze. Ein Konzernsprecher hat angekündigt, die Telekom wolle die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung der BNetzA.

ARD startet Testversion der Mediathek
Nach dem ZDF haben nun auch die ARD und Das Erste eine Mediathek. Bei beiden Projekten handelt es sich um frühe Testversionen. Entsprechend gemischt zeigen sich bisher die Reaktionen von Medienbeobachtern. Der Start der neuen Online-Angebote wird von dem Streit über die Netzaktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten begleitet. Dabei geht es um die Frage, inwiefern solche Internet-Auftritte vom Programmauftrag noch erfasst sind und somit durch die Rundfunkgebühr finanziert werden dürfen. Telemedicus wird sich in den nächsten Wochen ausführlich mit der Digital-Strategie der öffentlich-rechtlichen Sender befassen.
Die Meldung und Reaktionen beim Weblog Wortfeld.

WIPO erhält neuen Chef
Der Australier Francis Gurry wurde zum neuen Generaldirektor der WIPO gewählt. Er soll am 1. Oktober auf der Vollversammlung ernannt werden. Als neuer Chef der UN-Organisation möchte er sich besonders für einen Ausgleich mit den Entwicklungsländern auf dem Gebiet der geistigen Eigentumsrechte einsetzen. Sein Vorgänger Kamil Idris hatte im vergangenen November wegen Vorwürfen zu Unregelmäßigkeiten in der Organisation seinen Rückzug angekündigt. Die Wahl fiel mit 42 Stimmen für Gurry und 41 für seinen Gegenkandidaten Jose Graca Aranha sehr knapp aus.
Mehr zur Person gibt€™s auf der Seite der WIPO.

Verfassungsbeschwerde gegen Sammlung von Passdaten
Der Jurist Patrick Breyer vom AK-Vorratsdatenspeicherung hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Sammlung von Passdaten eingereicht. Sie richtet sich gegen die Praxis, die Daten und Lichtbilder aller Inhaber eines Reisepasses 15 Jahre lang zu speichern. Sowohl Polizei- als auch Ordnungsbehörden haben auf diese Informationen Zugriff über das Internet. Nach Ansicht Breyers verstößt schon die Speicherung gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; eine solch breite Erfassung beliebiger Personen sei in einer freien Gesellschaft nicht hinnehmbar. Auch die zwangsweise Abnahme von Fingerabdrücken bei der Beantragung eines Reisepasses wird zurzeit von den Richtern in Karlsruhe überprüft. Diesbezüglich hatte auch die Schriftstellerin Juli Zeh vor einigen Monaten eine Beschwerde eingereicht.
Zum Artikel bei Daten-Speicherung.de.

ProSieben sendet mit Kopierschutz
Am 10. Mai hat ProSieben erneut sein Programm in Verbindung mit einem Kopierschutz-Signal ausgestrahlt. Bereits am 18. und 19. April waren digitale Aufzeichnungen mit DVD- oder Festplatten-Recordern nicht möglich. Ein Versehen wird damit ausgeschlossen; bereits nach dem ersten Vorfall hat sich der Sender um eine Stellungnahme gedrückt. Der Branchendienst DWDL spekuliert, ProSieben wolle so verhindern, dass die Zuschauer bei den Aufzeichnungen Werbeblöcke überspringen. Analoge Aufzeichnungen sind von dem Signal nicht betroffen.
Mehr bei Heise-Online.

McCreevy plant Aktion gegen Musikpiraten
Der EU-Kommissar für den Binnenmarkt Charlie McCreevy hat auf einer Konferenz ein verstärktes Vorgehen gegen Produkt- und Internetpiraten angekündigt. Er habe dafür in seiner Generaldirektion eine spezielle Abteilung eingerichtet. Neue europarechtliche Regelungen seien jedoch nicht geplant; mit der EU-Enforcement-Richtlinie habe man bereits ein effektives Instrument für den Kampf gegen Verletzungen geistiger Eigentumsrechte geschaffen. Außerdem nimmt McCreevy die Industrie in die Verantwortung: Internetprovider und Rechteinhaber sollten verstärkt Informationen austauschen und so einen Weg finden, selbst gegen illegale Downloads vorzugehen. Stimmen, die Regelungen für Internetsperrungen bei wiederholten Urheberrechtsverstößen fordern, erteilte er somit eine Absage.
Der Artikel bei i-rights.info.

, Telemedicus v. 18.05.2008, https://tlmd.in/a/805

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory