+++ Enquete: Streit vor Verabschiedung des Zwischenberichts
+++ Wiki-Watch im Zwielicht
+++ Änderungsgesetz zum TMG im Bundestag
+++ ZDF-Staatsvertrag vor dem BVerfG
+++ KiKa-Skandal: 5 Jahre Freiheitsstrafe für Haupttäter
+++ Google Plus: Social Network von Google mit furiosem Start
+++ OLG Hamburg verneint äußerungsrechtliche Haftung von Google für Snippets
Enquete: Streit vor Verabschiedung des Zwischenberichts
Die Enquete-Kommission im Bundestag für Internet und digitale Gesellschaft hat vergangenen Montag ihren Zwischenbericht verabschiedet. Interessanter als der Teil der Berichte, der veröffentlicht wurde ist, was es nicht in den Zwischenbericht geschafft hat. Insbesondere fehlt eine Handlungsempfehlung zur Netzneutralität. Die Entscheidung darüber war nach einigen Querelen auf die Zeit nach der Sommerpause vertagt worden – und wird deshalb wohl bei der anstehenden TKG-Novelle keine Berücksichtigung mehr finden.
Constanze Kurz kritisiert den Ablauf der Verhandlungen auf FAZ.NET.
Bericht auf der Webseite der Internet-Enquete.
Wiki-Watch im Zwielicht
Das Projekt Wiki-Watch widmet sich dem Ziel, „die faszinierende Wissens-Resource Wikipedia transparenter zu machen” – angeblich. In der Praxis scheinen einige der Personen hinter dem Projekt noch andere Ziele zu verfolgen als rein wissenschaftliche. So haben angeblich Mitarbeiter von Wiki-Watch als bezahlte PR-Kommunikatoren Artikel der Wikipedia umgeschrieben – und diese dann nachher auf Wiki-Watch evaluiert. Diese und noch andere Aktivitäten um Wiki-Watch sorgen nun für kritische Presseberichte. Besonders pikant: Der eine Leiter Projekts, Wolfgang Stock, ist angeblich Experte in Krisen-PR; der andere ist ein renommierter Presserechtler. Der Ruf beider Experten dürfte Schaden genommen haben – und vielleicht ist es auch mit dem Projekt bald vorbei. Wolff Heintschel von Heinegg, der an der juristischen Fakultät Uni Frankfurt (Oder) letztlich die Oberhoheit über das Projekt hat, kündigt schon an, Wiki-Watch eventuell „einstampfen” zu wollen.
Der ganze Streitfall auf FAZ.NET.
Änderungsgesetz zum TMG im Bundestag
Der Bundesrat hat ein Änderungsgesetz zum Telemediengesetz in den Bundestag eingebracht. Das Gesetz sieht Änderungen im Telemedien-Datenschutz vor. Dazu wird der Begriff des „Nutzerkontos” in das Gesetz eingeführt; dieses Konto soll sämtliche Nutzungsdaten enthalten. Der Nutzer soll diese Daten jederzeit löschen können. Außerdem sieht das Gesetz zusätzliche Informationspflichten „zu Beginn des Nutzungsvorgangs” vor; ein neuer § 13a TMG-E soll den Datenschutz von Angeboten mit user generated content regeln. § 13 Abs. 8 TMG-E soll zudem Cookies verbieten. Insgesamt würde der Entwurf eine deutliche Verschärfung des Internet-Datenschutzes bedeuten. Auch die grundsätzlichen Probleme des Datenschutzes in Telemedien bleiben unadressiert. Insofern kann bezweifelt werden, ob diese Gesetzesänderung irgendwelche Auswirkungen hätte.
Weitere Informationen und den Gesetzesentwurf gibt es bei Juris.
Weitere Kritik bei Internet-Law.de.
ZDF-Staatsvertrag vor dem BVerfG
In der Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz gegen den ZDF-Staatsvertrag hat sich eine überraschende Entwicklung ereignet: Das ZDF bezieht selbst eine Position, die sich deutlich von der der Regierung von Rheinland-Pfalz abhebt. Das ZDF kritisiert das Aufsichtssystem im öffentlichen Rundfunk grundlegend und macht konkrete Vorschläge dazu, wie die Staatsfreiheit des ZDF zukünftig gewährleistet werden könnte. Eine Entscheidung des BVerfG wird wahrscheinlich erst für 2012 erwartet.
Weitere Informationen bei Digitalfernsehen.de.
KiKa-Skandal: 5 Jahre Freiheitsstrafe für Haupttäter
Im Untreue-Skandal um den öffentlich-rechtlichen Kinderkanal ist der Haupttäter am Dienstag zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Der ehemalige Herstellungsleiter des Senders hatte hohe Millionenbeträge abgezweigt und dann im Glückspiel verbraucht. Die Verantwortung für die Verluste wird neben den Tätern auch dem MDR zugeschrieben, der als federführende Anstalt für die Kontrolle des KiKa zuständig war.
Weitere Informationen bei FTD.de.
Google Plus: Social Network von Google mit furiosem Start
Der Internetkonzern Google hat ein Social Network namens „Google Plus” an den Start gebracht – und damit gleich in der ersten Woche große Erfolge gehabt. Laut unbestätigten Zahlen sind bereits 4,7 Millionen Nutzer angemeldet. Weitgehend unkritisch wurde der Start aus rechtlicher Perspektive begleitet: Dabei dürfte die Lock-in-Strategie, die Google in den letzten Monaten intensiviert hat und durch Google Plus nun vervollständigt, die wettbewerbsrechtlichen Probleme des Konzerns mittelfristig noch deutlich verschärfen..
Eine Besprechung der Google Plus-Nutzungsbedingungen findet sich bei SocialMediaRecht.
Allgemeine Informationen zu Google Plus auf Spiegel Online.
OLG Hamburg verneint äußerungsrechtliche Haftung von Google für Snippets
Nach Presseberichten hat das OLG Hamburg eine Haftung von Google für ehrverletzende Äußerungen in Snippets verneint. Solche Snippets sind kurze Textauszüge, die auf der Suchmaschinenseite angezeigt werden, um dem Nutzer eine kurze Vorabschau der Zielseite zu ermöglichen. Google generiert diese Snippets automatisch. Das OLG Hamburg nimmt offenbar eine Ausnahme von den etablierten Regeln der Störerhaftung an, weil Google eine herausragende Bedeutung für den Meinungsaustausch habe.
Weitere Informationen bei Urheberrecht.org.