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Wochenrückblick: Widerrufsrecht, 9Live, Urheberrecht

+++ Neues Widerrufsrecht in Kraft getreten

+++ Bundesregierung plant Reform des Urheberrechts

+++ USK veröffentlicht Leitkriterien für Computerspiele

+++ 9Live wird abgeschaltet

+++ Stellungnahme der BRAK zum Presseleistungsschutzrecht

+++ Widerspruchsfrist bei Bing Streetside gestartet
Neues Widerrufsrecht in Kraft getreten
Am Donnerstag sind erneut Änderungen am Widerrufsrecht in Kraft getreten. Insbesondere werden die Vorschriften zum Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrecht an die Rechtsprechung des EuGH angepasst. In der Praxis besonders bedeutend dürfte vor allem die Neuformulierung der Muster-Widerrufsbelehrung sein. Auch diese berücksichtigt die neuen Formulierungen zum Wertersatz und muss entsprechend angepasst werden. Allerdings sieht die Gesetzesänderung eine Übergangsfrist von drei Monaten vor, in der auch alte Widerrufsbelehrungen zulässig bleiben sollen.
Die Änderungen im Detail beim Shopbetreiber-Blog.

Bundesregierung plant Reform des Urheberrechts
Die Bundesregierung vergangene Woche bekannt gegeben, dass sie eine Neuregelung des Urheberrechts beabsichtig. Das Bundesjustizministerium erarbeite aktuell einen Referentenentwurf. Das Internet dürfe kein „urheberrechtsfreier Raum” sein, das Urheberrecht müsse daher weiterentwickelt werden, um ein „höheres Schutzniveau”, sowie eine „wirksame Durchsetzbarkeit des Urheberrechts” zu gewährleisten. Daneben wolle die Bundesregierung Regelungen zum Umgang mit verwaisten Werke schaffen. Ein Kulturflatrate-Modell lehnt die Bundesregierung hingegen ab: Die Vorschläge bereicherten zwar die Diskussion um ein neues Urheberrecht, seien jedoch mit dem „Grundverständnis des Urheberrechts” nicht vereinbar. Zu Details schwieg die Mitteilung sich aus.
Zur Pressemeldung des Bundestages.

USK veröffentlicht Leitkriterien für Computerspiele
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat erstmals die Kriterien offengelegt, nach denen sie Altersfreigaben für Computerspiele erteilt. In den „Leitkriterien der USK für die jugendschutzrechtliche Bewertung von Computer- und Videospielen” erläutert die USK ausführlich, nach welchem Maßstab sie Darstellungen in Spielen jugendschutzrechtlich bewertet. So spielt etwa die „Treffervisualisierung” bei Gewaltdarstellungen eine zentrale Rolle. Aber auch Zielgruppe und Atmosphäre eines Spiels werden berücksichtigt.
Die Meldung bei Golem.
Die Pressemeldung der USK.

9Live wird abgeschaltet
Das Ende des umstrittenen Call-in-Senders 9Live ist besiegelt: Am 9. August wird der Sender abgeschaltet. Schon am 1. Juni hatte 9Live sämtliche Call-in-Sendungen eingestellt und seitdem nur noch Teleshopping und Wiederholungen eingekaufter Produktionen im Programm. 9Live hatte in den letzten Jahren vor allem mit seinen umstrittenen Call-in-Formaten Schlagzeilen gemacht. Immer wieder wurden dem Sender Unregelmäßigkeiten im Spielablauf vorgeworfen, gegen die der Sender teilweise äußerungsrechtlich vorging. Doch auch die Landesmedienanstalten hatten 9Live im Visier: Im Februar 2010 verhängten die Medienanstalten ein Rekordbußgeld wegen verschiedener Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung.
Ausführlich zum Ende von 9Live bei DWDL.

Stellungnahme der BRAK zum Presseleistungsschutzrecht
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat eine Stellungnahme zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse veröffentlicht. Die Kammer zeigt sich darin kritisch gegenüber den bisher bekannten Vorschlägen zum Presseleistungsschutzrecht. Alle Entwürfe arbeiteten mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Die genaue Reichweite des Leistungsschutzrechtes sei deshalb nicht eindeutig. Insbesondere sieht die BRAK Konflikte mit der Zitatfreiheit und den Rechten von Journalisten.
Die Stellungnahme bei Juris.

Widerspruchsfrist bei Bing Streetside gestartet
Seit Montag läuft die Widerspruchsfrist gegen Microsofts Dienst Streetside. Ähnlich wie Google Street View will Microsoft Straßen und Häuser in Deutschland fotografisch erfassen und im Internet veröffentlichen. Wer mit der Aufnahme seines Hauses nicht einverstanden ist, kann bis zum 30. September ein Widerspruchsrecht ausüben. Microsoft hat dafür ein Formular im Internet veröffentlicht.
Die Details bei nachrichten.de.

  • Adrian Schneider

    Adrian Schneider ist Mitbegründer, Vorstand und Hausnerd von Telemedicus sowie Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln.

, Telemedicus v. 07.08.2011, https://tlmd.in/a/2054

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