+++ BGH: Urteil über Muster-Widerrufsbelehrung
+++ Facebook macht Eingeständnisse beim Datenschutz
+++ Anonyme Handy-Karten: Patrick Breyer zieht vor den EGMR
+++ LG München I verbietet ProSieben/Sat.1-Programme bei Online-Videorecorder
+++ Klage gegen neue Rundfunkgebühr vor dem Bayerischen Verfassungsgericht
+++ Polizeigewerkschaft: Facebook soll die Identität aller Nutzer überprüfen
BGH: Urteil über Muster-Widerrufsbelehrung
Das Verbraucherschutzrecht im E-Commerce ist voller Fallstricke. Helfen wollte das Bundesjustizministerium mit seiner amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung. Diese Muster-Wiederufsbelehrung rechtmäßig zu formulieren, gelang allerdings auch dem Ministerium nicht: Shop-Betreiber, die die amtliche Belehrung verwendeten, wurden abgemahnt und von Gerichten verurteilt. Begründung: Die Musterbelehrung sei mit höherrangigem Gesetzesrecht nicht vereinbar. War das rechtmäßig? Nein, entschied der BGH in einem Urteil, das vergangene Woche bekannt wurde. Der Einsatz des amtlichen Musters reichte aus, auch wenn das Muster an sich mit dem Wortlaut des Gesetzes nicht in Einklang stand.
Weiter bei Telemedicus.
Facebook macht Eingeständnisse beim Datenschutz
Facebook hat vergangene Woche Änderungen an seinen Datenschutzfunktionen bekannt gemacht. Bei Fotos, die bei Facebook hochgeladen werden, soll demnach künftig keine Gesichtserkennung mehr durchgeführt werden. Altdaten will Facebook allerdings nicht löschen. Außerdem hat Facebook angekündigt, dass Fotos, die von Nutzern gelöscht werden, künftig innerhalb von 30 Tagen auch tatsächlich von den Servern von Facebook entfernt werden sollen. Bislang konnte es bis zu 3 Jahre dauern, bis gelöschte Fotos auch von Facebooks Festplatten verschwanden. Darüber hinaus hat Facebook neue Optionen eingeführt, um die Sichtbarkeit von Profilfotos besser zu kontrollieren und einzuschränken.
Golem.de zur Gesichtserkennung bei Facebook.
t3n zu den weiteren neuen Datenschutzfunktionen.
Anonyme Handy-Karten: Patrick Breyer zieht vor den EGMR
Wer in Deutschland eine Prepaid-Karte für sein Handy kauft, muss sich mit einem Personalausweis identifizieren und wird namentlich registriert. Gegen diese Praxis hat nun Patrick Breyer, Datenschützer und Vorsitzender der Piraten-Fraktion in Schleswig-Holstein, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Konkret richtet sich seine Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Januar 2012. Darin hatte das BVerfG kein generelles Recht auf anonyme Kommunikation anerkannt.
Ausführlich bei LTO.
LG München I verbietet ProSieben/Sat.1-Programme bei Online-Videorecorder
Der Online-Videorecorder save.tv darf die Programme von ProSieben und Sat.1 nicht mehr aufzeichnen. Das hat das LG München I entschieden. Save.tv könne sich nicht auf die Urheberrechts-Schranke für Privatkopien berufen, wird das Gericht in Medienmeldungen zitiert. Unklar ist, welche Bedeutung diese Entscheidung für ein Parallelverfahren hat, das RTL gegen Save.tv führt: Der BGH hatte in diesem Verfahren bereits 2009 entschieden – und wird, nachdem Save.tv Revision eingelegt hat, wohl bald erneut entscheiden. Einstweilen gilt also: Die Zulässigkeit von Save.tv bleibt unklar.
Die Meldung bei Telemedicus.
Klage gegen neue Rundfunkgebühr vor dem Bayerischen Verfassungsgericht
Aus der Rundfunkgebühr wird ab 2013 der Rundfunkbeitrag. Ob in einem Haushalt ein „Rundfunkempfangsgerät” vorhanden ist, spielt dann keine Rolle mehr. Die Abgabe wird pauschal von Haushalten und Betrieben eingezogen. Ein Jurist aus Passau hat dagegen Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgericht eingereicht. Seine Argumentation: Die Haushaltsabgabe sei eine „sachlich ungerechtfertigte Pauschalierung”, die vor allem Unternehmen mit vielen Betriebsstätten und großen Fuhrparks benachteilige.
Die Details bei DWDL.
Telemedicus ausführlich zum neuen Rundfunkbeitrag.
Polizeigewerkschaft: Facebook soll die Identität aller Nutzer überprüfen
Die Jugendorganisation der Polizeigewerkschaft hat vergangene Woche gefordert, dass Facebook die Identität seiner Nutzer überprüfen soll. Es müsse sichergestellt sein, dass nur reale Nutzer bei dem Netzwerk registriert seien und die Ermittlungsbehörden ohne zeitlichen Verzug an diese Daten gelangen können. Hintergrund seien vor allem Facebook-Partys, die für die Polizeibehörden großen Aufwand produzieren, deren Initiatoren aber oft nicht ermittelt werden könnten.
Weiter bei golem.de.