+++ EU-Vorstoß zum Whistleblowerschutz
+++ Widerstand gegen UrhR-Reform
+++ Extremismus: Facebook und YouTube löschen mehr
+++ Fusionskontrolle: EU prüft Shazam-Übernahme
+++ EuGH-Generalanwalt: Foto in Schulreferat durfte online stehen
+++ Tierurheberrechte: Affenselfie-Fall beendet
EU-Vorstoß zum Whistleblowerschutz
Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zum besseren Schutz von Whistleblowern vorgestellt. Die Richtlinie soll für ein EU-einheitliches Schutzniveau sorgen, wenn Hinweisgeber Verstöße gegen EU-Recht melden – zum Beispiel in den Bereichen öffentlicher Auftragsvergabe, Datenschutz oder IT-Sicherheit. Um die Vertraulichkeit von Whistleblowern zu wahren, sollen in Unternehmen (und Behörden) Meldekanäle eingerichtet werden – innerhalb der Organisation, an Behörden und an die Öffentlichkeit. Die Kanäle greifen stufenweise: Missstände sollen erst dann der Öffentlichkeit zu gemeldet werden dürfen, wenn interne Meldekanäle versagen. Der Vorschlag sieht vor, dass Whistleblower dann nicht mehr sanktioniert werden dürfen.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.
Julia Reda zum Vorschlag im Deutschlandfunk.
Widerstand gegen UrhR-Reform
Die geplante europäische Urheberrechtsreform stößt weiter auf breiten Widerstand. Zuletzt äußerten sich Abgeordnete des EU-Parlaments parteiübergreifend gegen die geplanten Uploadfilter (Art. 13 des Entwurfs der Urheberrechtsrichtlinie für den digitalen Binnenmarkt). Aus dem deutschen Justizministerium kam allerdings bisher kein Veto, obwohl der Koalitionsvertrag von Union und SPD sich gegen Uploadfilter ausspricht. Die Text und Data-Mining-Ausnahme, die die Verwertung von Werken zum Zweck automatisierter Auswertung erlaubt, sei für innovative journalistische Ansätze zu eng gefasst, heißt es aus der Wissenschaft; das geplante Presse-Leistungsschutzrecht gefährde diese Modelle.
Mehr bei Heise.
Extremismus: Facebook und YouTube löschen mehr
Facebook greift nach eigenen Angaben bei extremistischen Inhalten stärker durch – mit 1,9 Millionen Löschungen von Terrorinhalten lag die Zahl doppelt so hoch wie im Quartal zuvor. Das Netzwerk hat zudem erstmals seine Definition des Terrorismusbegriffs veröffentlicht: Darunter falle „jede Nicht-Regierungsorganisation, die vorsätzliche Gewalthandlungen gegen Personen oder Eigentum betreibe, um eine Zivilbevölkerung, eine Regierung oder internationale Organisation einzuschüchtern, um ein politisches, religiöses oder ideologisches Ziel zu erreichen“. Zuvor war nicht bekannt, nach welchen Kriterien Einträge als extremistisch eingestuft werden. Bis Ende des Jahres will Facebook zudem eine Einspruchsmöglichkeit für Nutzer („Request Review“) schaffen. Auch YouTube löscht mehr: Der Videodienst gibt an, 2017 über acht Millionen Videos gelöscht zu haben. Ein Großteil hiervon ging offenbar schon gar nicht erst online, sondern wurde gleich beim Upload gefiltert.
Zur Meldung bei Zeit Online.
Fusionskontrolle: EU prüft Shazam-Übernahme
Die EU-Kommission will die geplante Shazam-Übernahme durch Apple genauer prüfen. Das hat die Wettbewerbskommissarin Vestager angekündigt. Apple hatte im März die Übernahme des Musikerkennungsdienstes bei der Kommission beantragt. Die Kommission sorgt sich, dass Apple Zugang zu Kundendaten aus anderen Diensten erlange und gezielt Shazam-Nutzer zum Wechsel auf Apple Music bewegen könnte. Das könnte andere Streamingdienste im Wettbewerb benachteiligen. Das Ergebnis der Fusionskontrolle muss die Kommission bis zum 4. September beschließen.
Pressemitteilung der EU-Kommission.
EuGH-Generalanwalt: Foto in Schulreferat durfte online stehen
Es stellt keine erlaubnispflichtige öffentliche Wiedergabe dar, ein Schulreferat auf der Schulhomepage online zu stellen, das ein frei im Netz zugängliches Foto aus einem Online-Reisemagazin enthält. Dafür plädiert der EuGH-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in seinem Schlussantrag im Fall Land NRW gegen Renckhoff (Az. C-161/17). Man müsse unter anderem den „akzessorischen Charakter der Fotografie als Bestandteil einer Schularbeit“ berücksichtigen: Die Veröffentlichung durch die Schülerin dürfte auf das Referat insgesamt gerichtet gewesen sein, nicht unmittelbar auf die Fotografie als solcher. Der Generalanwalt berücksichtigt insbesondere, dass keine Gewinnerzielungsabsicht bestand und es an der Quelle keinerlei Einschränkungen oder Hinweise gab; es liege kein „neues“ Publikum im Sinne der bisherigen EuGH-Rechtsprechung vor. Im konkreten Fall hatte eine Schülerin aus NRW ihr Spanischreferat mit einem im Netz frei zugänglichen Foto auf der Schulhomepage veröffentlicht. Der EuGH muss die Sache erst noch entscheiden; in der Mehrzahl der Fälle folgt er dem Generalanwalt.
Zum Schlussantrag des Generalanwalts Sánchez.
Tierurheberrechte: Affenselfie-Fall beendet
Tiere können keine Urheberrechte geltend machen – und auch niemand in ihrem Namen. Das bestätigt eine Entscheidung des US-Berufungsgerichts in San Francisco, die den Fall um das Selfie des Makaken Naruto wohl endgültig beendet. PETA führte die Klage gegen den Fotografen David Slater, der Naruto das Affenselfie entlockt und in einem Buch veröffentlicht hatte. Zwischenzeitlich schlossen PETA und Slater einen Vergleich – den das Berufungsgericht nun aber nicht anerkannt hat: PETA habe den Affen „wie eine ahnungslose Marionette“ zu eigenen Zwecken missbraucht.
Mehr bei der Süddeutschen.