+++ EGMR: Kündigung von Whistleblowerin rechtswidrig
+++ BGH legt EuGH Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern und Computern vor
+++ Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes beschlossen
+++ LG Berlin: Hohe Prepaid-Handyrechnung muss nicht bezahlt werden
+++ Elena wird eingestellt
+++ Virtueller Rotlichtbezirk sorgt für Markenrechtsprobleme
+++ Medienaufsicht will stärker gegen Menschenwürdeverstöße vorgehen
EGMR: Kündigung von Whistleblowerin rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Woche entschieden, dass die Menschenrechtskonvention verletzt wird, wenn einem sog. Whistleblower das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Das Gericht hatte das Interesse einer Altenpflege-GmbH an der Wahrung ihres Rufs und an loyalen Mitarbeitern mit dem Recht auf Meinungsfreiheit einer Altenpflegerin abzuwägen. Die Abwägung fiel zugunsten der Arbeitnehmerin aus, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 10 EMRK) sei verletzt worden. Die Richter berücksichtigten vor allem, dass die Öffentlichkeit ein starkes Interesse daran habe, über Missstände in der Altenpflege informiert zu werden. Außerdem beachtete es die abschreckende Wirkung einer Kündigung für andere Arbeitnehmer. Das Urteil wurde überwiegend positiv aufgenommen.
Guter Artikel bei Euractiv.
Die rechtlichen Hintergründe bei Telemedicus.
BGH legt EuGH Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern und Computern vor
Der BGH hat dem EuGH Fragen zur Auslegung des § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG aF vorgelegt. Die Vorschrift wurde 2008 durch eine eindeutigere Fassung ersetzt. Der Urheber eines Werkes hatte nach der alten Fassung einen Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, den Importeur und den Händler von Vervielfältigungsgeräten – zumindest wenn diese Geräte dazu bestimmt waren, das Werk durch Ablichtung oder in einem ähnlichen Verfahren zu vervielfältigen. Der BGH fragt den EuGH in seiner Vorlage, ob mit Vervielfältigungen im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie (2001/29/EG) auch Vervielfältigungen durch Drucker und Computer gemeint sind. Darüber hinaus will der BGH wissen, ob die Hersteller, Importeure und Händler aller Geräte, die zum Vervielfältigungsvorgang beitragen, vergütungspflichtig sind, oder ob nur diejenigen Geräte eine Vergütungspflicht auslösen, die am deutlichsten eine Vervielfältigungseigenschaft in sich tragen.
Mehr zum Thema in der sehr komplizierten Pressemitteilung des BGH.
Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes beschlossen
Die Bundesregierung hat vergangene Woche eine Entwurf zur Novellierung der Verbraucherinformationsgesetzes verabschiedet. Die Vorteile des Entwurfs gegenüber dem alten Informationsgesetz: Verbraucher sollen von Behörden künftig nicht nur Informationen über Lebensmittel, Futtermittel oder Bedarfsgegenstände anfragen können, sondern darüber hinaus Auskünfte über sonstige Verbraucherprodukte wie etwa Haushaltsgeräte oder Möbel erfragen können. Die Informationen sollen die Bürger schneller erreichen, indem zum Beispiel die Anhörungsverfahren bei der Beteiligung von Dritten gestrafft werden. Der Entwurf sieht auch vor, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weniger geschützt werden. Auch sollen die Verwaltungskosten für den Verbraucher minimiert werden.
Zu der Meldung bei Juris.
LG Berlin: Hohe Prepaid-Handyrechnung muss nicht bezahlt werden
Das Landgericht Berlin urteilte am vergangenen Montag, dass eine Prepaid-Handyrechnung in Höhe von 14.727,65 EUR nicht bezahlt werden muss. Der Handybesitzer nutzte sein Handy mit einem Prepaid-Tarif. Während eines Aufladungsvorgangs hatte der Handynutzer die Option „automatische Aufladung“ gewählt – mit der Folge, dass ihn eine saftige Handyrechnung erreichte. Binnen 15 Stunden hatte sich sein Guthaben derart oft automatisch aufgeladen, dass fünfstellige Kosten entstanden sind. Das Gericht begründete seine Entscheidung vor allem damit, dass Sinn und Zweck eines Prepaid-Tarifs die Kostenkontrolle sei. Eine Kostenkontrolle sei jedoch nicht mehr möglich, wenn sich das Guthaben im Sekundentakt auflade. Automatische Aufladungsoptionen bedürften daher der regelmäßigen, ausdrücklichen Bestätigung durch den Nutzer.
Ausführlich zum Urteil: Bericht des klägerischen Prozessbevollmächtigten, Thomas Hollweck.
Elena wird eingestellt
Der elektronische Einkommensnachweis Elena wird eingestellt. Nachdem Elena die Gemüter erzürnte, Gerichte beschäftigte und sogar einen Big Brother Award verliehen bekam, soll das umstrittene Projekt nun doch eingestampft werden. Der Grund: Die für Elena erforderliche qualifizierte elektronische Signatur sei noch nicht ausreichend verbreitet. Sämtliche bereits erhobene Daten sollen nun unverzüglich gelöscht werden. Die bereits bestehende Infrastruktur soll jedoch in einem weniger bürokratischen Verfahren später möglicherweise erneut genutzt werden.
Zu der Meldung bei Golem.
Virtueller Rotlichtbezirk sorgt für Markenrechtsprobleme
Im September geht die xxx-Domain an den Start, eine Domain für erotische Inhalte. Befürchtet wird ein Missbrauch von Marken, die gar nicht im Zusammenhang mit erotischen Themen stehen. Es könnte zu Rufschädigungen führen, wenn der Name eines Unternehmens oder eine Marke in einer Erotik-Domain verwendet würden. Um Irritationen bei den Kunden zu vermeiden, können Markeninhaber ihre Marke als Domainnamen kostenpflichtig für die xxx-Domains sperren lassen. Eine andere Möglichkeit für Unternehmen besteht darin, sich eine xxx-Domain selbst zu sichern und still zu legen.
Mehr zum Thema: Der Artikel von RA Dramburg bei LTO.
Medienaufsicht will stärker gegen Menschenwürdeverstöße vorgehen
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat sich zum Ziel gesetzt, künftig stärker gegen Menschenwürdeverstöße im Fernsehen vorzugehen. Zuvor hatte die LfM ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten wertet die Fälle aus, in denen die Medienaufsicht bisher Verstöße gegen die Menschenwürde angenommen hatte. Außerdem wurden Rechtsprechung und Literatur zu diesem Themenkomplex ausgewertet. Als Fazit fasst Dr. Jürgen Brautmeier, Direktor der LfM, zusammen: „Die Medienaufsicht sollte sich nicht scheuen, in Zweifelsfällen vor Gericht durch alle Instanzen zu gehen, damit es zukünftig mehr Klarheit darüber gibt, was erlaubt ist und was nicht”.
Zu der Pressemitteilung der LfM. (via)