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Wochenrückblick: wetter.de, Youtube, DigiNetzG

+++ BGH: Kein Werktitelschutz für die App wetter.de

+++ OLG München: Google muss kein Schadensersatz an GEMA zahlen

+++ Vorratsdatenspeicherung: BVerfG erlässt keine einstweilge Anordnung

+++ Altermedia: Rechtsextreme Plattform geschlossen

+++ DigiNetzG: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
BGH: Kein Werktitelschutz für die App wetter.de
Die App „wetter.de” genießt keinen Werktitelschutz. Das hat der BGH entschieden (Az.: I ZR 202/14). Es bestehe keine originäre Unterscheidungskraft, da die Bezeichnung glatt beschreibend sei. Es könne auch keine Ausnahme bei den Voraussetzungen wie bei Zeitschriften oder Zeitungen gelten, die „seit jeher mit mehr oder weniger farblosen und nur inhaltlich oder räumlich konkretisierten Gattungsbezeichnungen gekennzeichnet” würden. Ebenso bestehe bei dem glatt beschreibenden Charakter keine Verkehrsgeltung. Damit bestätigte der BGH die Vorinstanzen, die ebenso hauptsächlich auf Unterlassung gerichtete Klagen abgewiesen hatten.
Zur Pressemitteilung des BGH.

OLG München: Google muss kein Schadensersatz an GEMA zahlen
Das OLG München hat eine Schadensersatzklage der GEMA gegen Youtube wegen unrechtmäßiger Verbreitung von Musiktiteln abgewiesen (Az. 29 U 2798/15). Youtube sei als Plattformbetreiber lediglich der technische Dienstleister – und damit nicht für Rechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich.
Die Meldung auf urheberrecht.org.
Zur Nachricht auf spiegel.de.

Vorratsdatenspeicherung: BVerfG erlässt keine einstweilige Anordnung
Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf einstweilige Außerkraftsetzung der neuen gesetzlichen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung abgelehnt (Az.: 1 BvQ 55/15). Dies geht aus einem sehr kurzen Beschluss vom 12.01.2016 hervor, den das Gericht diese Woche veröffentlichte. Damit bleibt die Hauptsacheentscheidung im Verfahren gegen das Gesetz abzuwarten.
Zum Beschluss des BVerfG.

Altermedia: Rechtsextreme Plattform geschlossen
Die rechtsextreme Plattform „Altermedia” war diese Woche Anlass für eine Razzia im Zusammenhang mit Ermittlungen der Bundesanwaltschaft. Im Raum steht der dringende Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung. Bundesinnenminister Thomas de Maizière verbot außerdem die hinter der Seite stehende Vereinigung. Die Seite ging wenig später offline: Der Generalbundesanwalt hatte die russischen Behörden um Hilfe ersucht, da sich die Server der Seite in Russland befänden.
Zur Pressemitteilung des Generalbundesanwalts.
Ausführliche Berichterstattung über die Vorgänge auf heise.de.

DigiNetzG: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) beschlossen. Damit sollen zahlreiche Vorgaben aus der sogenannten EU-Kostensenkungsrichtlinie umgesetzt werden, die den Breitbandausbau erleichtern sollen. So sollen einerseits vorhandene Infrastrukturen besser genutzt werden können, zum Beispiel durch Mitbenutzungsansprüche. Andererseits soll das Problem mehrfacher Bauarbeiten beseitigt werden. Dazu soll bei Straßenbauarbeiten gleichzeitig passive Infrastruktur mitverlegt werden. Das Monitoring über die Infrastrkuturen wird die BNetzA übernehmen.
Zur Pressemitteilung der Bundesregierung.
Weitere Informationen auf netzpolitik.org.

, Telemedicus v. 31.01.2016, https://tlmd.in/a/3041

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