+++ BGH: Zulässigkeit von Werbeanrufen
+++ BGH: Speicherung von dynamischen IP-Adressen
+++ OLG München zum „Tatort”-Vorspann und § 32a UrhG
+++ LG Bochum: Ansprüche bei Verletzung der LGPL
+++ Peter Schaar legt Diskussionspapier zu Datenschutz-Stiftung vor
+++ Jugendschutz: Neue Onlinepetitionen zu Gewalt und Spielen
+++ Union setzt ZDF-Magazin unter Druck
BGH: Double-opt-in von Werbeanrufen
Der Bundesgerichtshof hat vergangene entschieden, dass das sog. Double-opt-in Verfahren für die Einwilligung in Werbeanrufe nicht ausreicht (Az. I ZR 164/09). Ein Versicherungsunternehmen hatte Werbeanrufe bei Verbrauchen vorgenommen. Die Daten dafür hatte es aus einem Gewinnspiel im Internet erlangt, bei dem sich Verbraucher u.a. unter Angabe der Telefonnummer anmelden und ihr Einverständnis in Werbeanrufe erteilen konnten. Die Anmeldung wurde durch ein Double-opt-in, also eine zusätzliche Bestätigung der Anmeldung per E-Mail bestätigt. Allein dieses Verfahren sei jedoch nicht ausreichend, so der BGH. Der Werbende müsse im Zweifel eindeutig nachweisen, von dem jeweiligen Verbraucher eine Einwilligung in die Anrufe erhalten zu haben. Es reiche nicht, sich einfach nur auf das Double-opt-in-Verfahren zu berufen, zumal dieses lediglich die Richtigkeit der E-Mail-Adresse, nicht jedoch die Richtigkeit der angegebenen Telefonnummer belege.
Zur Pressemeldung des BGH.
BGH: Speicherung von dynamischen IP-Adressen
Vergangene Woche hat der BGH eine Entscheidung von Mitte Januar veröffentlicht, in der er sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Internet-Provider die IP-Adressen und die dazugehörigen Daten seiner Kunden speichern darf (Az. III ZR 146/10). Der Inhaber eines Flatrate-Tarifes hatte gegen die Speicherung seiner Daten geklagt. Bei Flatrates sei eine Speicherung zu Abrechnungszwecken im Sinne von § 97 TKG nicht erforderlich. Auch Anhaltspunkte für technische Störungen seien nicht gegeben, sodass auch § 100 TKG eine Speicherung nicht erlaube. Der BGH verwies den Streit zurück an das Berufungsgericht, das den Argumenten des Klägers nicht gefolgt war. Der Provider müsse darlegen, warum genau die IP-Adressen gespeichert werden müssen, so der BGH. Dabei reiche es nicht, sich auf eine Erlaubnisnorm des TKG zu berufen. Vielmehr müsse der Provider erklären, warum genau für Abrechnungszwecke oder zur Störungsbehandlung die Speicherung der IP-Adresse notwendig sei und kein anderes Verfahren in Betracht kommt.
Ausführlich bei Telemedicus.
Das Urteil Az. III ZR 146/10 im Volltext.
OLG München zum „Tatort”-Vorspann und § 32a UrhG
Der Tatort gehört zu den erfolgreichsten Sendungen der deutschen Fernsehgeschichte. Urheberrechtlich gesehen gehört sie zu den umstrittensten. Das OLG München hatte nun eine Frage zu entscheiden, die sich um den Vorspann des Tatorts drehte. Die Urheberin des Vorspanns hatte nachträglich gem. § 32a UrhG eine erhöhte Vergütung gefordert. Unbegründet, meinte das OLG: Ein Anspruch sei nicht gegeben, da der Vorspann nicht zum Erfolg der Serie beitrage.
Weitere Informationen bei den IUM News.
LG Bochum: Ansprüche bei Verletzung der LGPL
Mitte Januar hat das Landgericht Bochum über Ansprüche bei Verletzung einer Open-Source-Lizenz entschieden (Az. I-8 O 293/09). Im konkreten Fall hatte ein Software-Hersteller eine freie Programmbibliothek verarbeitet, die jedoch nur zu Testzwecken implementiert wurde, ohne eine Funktion in der Software zu erfüllen. Die Anforderungen an die entsprechende Lesser General Public License (LGPL) erfüllte er nicht. Auf Abmahnung der Urheber verpflichtete er sich zur Unterlassung, rief jedoch Exemplare, die bereits im Handel waren nicht zurück. Das Landgericht Bochum entschied, dass zumindest die Unterlassungserklärung dazu auch keinen Anlass bietet. Zwar verletze auch die „funktionislose” Verwendung der Bibliothek die Urheber in ihren Rechten, sodass Auskünfte auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz bestehen. Verpflichtet sich ein Unterlassungsschuldner jedoch lediglich dazu, Rechtsverletzungen künftig zu unterlassen, beinhalte dies keine Pflicht, bereits veröffentlichte Exemplare aus dem Handel zu entfernen.
Die Hintergründe beim ifrOSS.
Peter Schaar legt Diskussionspapier zu Datenschutz-Stiftung vor
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat ein Diskussionspapier zur Stiftung Datenschutz vorgelegt. Die Stiftung, die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vorgesehen ist, soll unter anderem Produkte und Dienstleistungen auf ihre datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit untersuchen und „Gütesiegel” vergeben. Mit seinem Diskussionspapier macht Schaar erste konkrete Vorschläge zur Gestaltung und Ausstattung der Stiftung.
Zur Pressemeldung des Bundesdatenschutzbeauftragten.
Jugendschutz: Neue Onlinepetitionen zu Gewalt und Spielen
Der Jugendschutz bei Computerspielen bleibt ein Reizthema. Zwei Petitionen fordern nun vom Bundestag gesetzgeberisches Eingreifen – allerdings aus gegensätzlichen Positionen: Eine Petition wendet sich gegen „Zensur” bei Computerspielen und fordert eine vernünftigere Regulierung, unter anderem durch Einführung des sog. PEGI-Verfahrens. Die Petition hat bislang über 5.000 Mitzeichner. Eine andere Petition fordert hingegen, dass der Zugang zu gewaltverherrlichenden Online-Spielen für Minderjährige erschwert wird. Lediglich knapp 200 Mitzeichner unterstützen diese Forderung bislang.
Spielerecht.de erklärt die Details der Forderungen.
Union setzt ZDF-Magazin unter Druck
Auf Druck von Politikern der CDU/CSU soll der zuständige ZDF-Programmausschuss die Macher des Politmagazins „Frontal 21” unter Druck gesetzt haben. Weil das Magazin nicht ausgewogen über die Schulpolitik berichtet habe, soll der Ausschuss eine „Ermahnung” an die Redaktion ausgesprochen haben. Diese sehen darin einen Einschüchterungsversuch und eine erneute politische Einmischung in die Redaktionsarbeit beim ZDF.
Ausführlich bei DWDL.