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Wochenrückblick: vzbv, De-Mail, kino.to

+++ LG Berlin: AGB von Facebook teilweise unzulässig

+++ vzbv mahnt Google wegen Datenschutzrichtlinie ab

+++ Verfassungsbeschwerde: Blogger will Laienprivileg erkämpfen

+++ Erste Anbieter von De-Mail zugelassen

+++ Koalition einigt sich auf Presse-Leistungsschutzrecht

+++ LG München: Keine Veröffentlichung von Auszügen aus „Mein Kampf“

+++ Mutmaßlicher Drahtzieher von kino.to angeklagt
LG Berlin: AGB von Facebook teilweise unzulässig
Das Landgericht Berlin hat vergangene Woche der Klage (Az. 16 O 551/10) des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen Facebook stattgegeben – „im vollen Umfang“, wie es heißt. Gegenstand der Klage waren unter anderem der „Freundefinder“ sowie eine Klausel in den Facebook-AGB, die dem sozialen Netzwerk sämtliche Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten einräumen. Das Urteil bedeutet einen starken Rückschlag für Facebooks Geschäftsmodell. Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Bericht auf Telemedicus.
Das Urteil im Volltext.
Besprechung bei Internet-Law.

vzbv mahnt Google wegen Datenschutzrichtlinie ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vergangene Woche Google abgemahnt. Grund der Abmahnung: Google hat zum 1. März die Datenbanken seiner verschiedenen Dienste zusammengelegt. Die zugehörige Datenschutzerklärung sei aber zu unbestimmt, meint der vzbv. Google hat nun Zeit bis zum 23. März, um zu reagieren; danach droht eine Klage.
Bericht bei Telemedicus.
Pressemitteilung des VZBV.

Verfassungsbeschwerde: Forenbetreiber will Laienprivileg erkämpfen
Der Blogger und Forenbetreiber Mike Frison will in einem Rechtsstreit um das sog. Laienprivileg Verfassungsbeschwerde einlegen. Der Fall: In einem Forum von Frison waren zuvor Zeitungsabschnitte zitiert worden, die Persönlichkeitsrechtsverletzungen enthielten. Frison nimmt für sich aber in Anspruch, sich als „Laie“ auf sog. privilegierte Quellen verlassen zu können. Zeitungsberichte auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, sei ihm nicht zumutbar. Gegen Gerichtsurteile, die dies teils anders gesehen hatten, will er nun Verfassungsbeschwerde einlegen.
Bericht bei Urheberrecht.org.

Erste Anbieter von De-Mail zugelassen
Auf der CeBIT in Hannover haben die ersten Anbieter des De-Mail-Dienstes ihre Zulassung erhalten. Offiziell zertifizierte Anbieter sind nun die Deutsche Telekom AG, T-Systems und die Mentana-Claimsoft GmbH. Der vierte Anbieter United Internet (GMX, WEB.DE und 1&1) befindet sich noch im Zulassungsverfahren. De-Mail soll elektronische Behördenpost einfacher machen, wird aber von einigen Bloggern scharf kritisiert. Im Vorfeld waren zwischen De-Mail-Unterstützern wie United Internet und der Deutschen Post AG, die ihr Geschäftsmodell bedroht sieht, Auseinandersetzungen ausgetragen worden.
Bericht auf Datenschutzbeauftragter-info.de.
„Der (Un)Sinn der De-Mail” – Kommentar auf Internet-Law.de.

Koalition einigt sich auf Presse-Leistungsschutzrecht
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll nun kommen. Darauf hat sich der Koalitionsausschusses am vorvergangenen Sonntag geeinigt. Die genauen Inhalte des Leistungsschutzrechts stehen noch nicht fest; hier herrscht innerhalb der Koalition offenbar Uneinigkeit. Mit dem Leistungsschutzrecht sollen Kurzausschnitte von Artikeln aus der Online-Presse, sogenannte Snippets, vergütungspflichtig werden. Kritiker bemängeln erhebliche Rechtsunsicherheit und eine Ausweitung des Urheberrechts.
Bericht bei Telemedicus.
Infoseite bei den Leistungsschutzrecht-Gegnern von IGEL.

LG München: Keine Veröffentlichung von Auszügen aus „Mein Kampf“
Der Kampf um Hitlers Urheberrechte geht weiter: Der Freistaat Bayern, der diese Rechte nach eigener Ansicht hält, hat in der vergangenen Woche eine Veröffentlichung von Auszügen aus „Mein Kampf” verbieten lassen. Der Freistaat untersagte damit die Veröffentlichung in einem zeitgeschichtlichen Werk des Verlegers Peter McGee, in dem einzelne Passagen abgedruckt und fachkundig kommentiert werden sollten. Das Urteil (Az: 7 O 16629/08) ist nicht rechtskräftig.
Bericht bei Zeit Online.
Themenseite „Zeitungszeugen” auf Telemedicus.

Mutmaßlicher Drahtzieher von kino.to angeklagt
Die „Nr. 2” des Kino.to-Netzwerks soll noch im März vor dem Landgericht Leipzig angeklagt werden. Bastian P. war nach Medienberichten vor allem für die Programmierung des illegalen Internet-Projekts verantwortlich. Der Hauptbeschuldigte Dirk B. sitzt ebenfalls noch in Untersuchungshaft: Hier befindet sich das Zwischenverfahren nach Medienberichten noch in der Schwebe. Andere Kino.to-Mitarbeiter sind bereits zu langen Haftstrafen verurteilt worden.
Bericht bei Telekom-Presse.de.
Themenseite „Kino.to” auf Telemedicus.

, Telemedicus v. 11.03.2012, https://tlmd.in/a/2221

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