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Wochenrückblick: Vorratsdatenspeicherung, Ebay, Redtube

+++ BGH: Urteil zu Werbung für Online-Spiele veröffentlicht

+++ Vorratsdatenspeicherung liegt erneut auf Eis

+++ Redtube: Verwertungsrechte unklar und Ermittlungsverfahren

+++ OLG Hamm: Anschlussinhaber haftet nicht grundsätzlich für Filesharing

+++ OLG Hamm: Auktionsabbruch bei Ebay wegen Fehler in Mindestpreisangabe berechtigt

+++ Wissenschaftler sprechen sich gegen Massenüberwachung aus
BGH: Urteil zu Werbung für Online-Spiele veröffentlicht
Vergangene Woche ist das BGH-Urteil „Runes of Magic” (Az: I ZR 34/12) im Volltext veröffentlicht worden. Darin hatte der BGH Mitte Juli 2013 dem Betreiber eines Online-Spiels eine Werbeanzeige untersagt, die an Kinder und Jugendliche gerichtet war. Dabei stellte der BGH maßgeblich darauf ab, dass die Adressaten der Anzeige geduzt wurden und Anglizismen verwendet wurden, die typisch für Jugendsprache seien. Die Anzeige stelle daher eine unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder dar, die nach Nr. 28 des Anhangs zum UWG (sog. „schwarze Liste”) wettbewerbswidrig sei.
Urteilsbesprechung bei spielerecht.de.
Die BGH-Entscheidung im Volltext.

Vorratsdatenspeicherung liegt erneut auf Eis
Der neue Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat angekündigt, die Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht umzusetzen. Er wolle zunächst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten. Auch seine Vorgängerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), hatte sich jahrelang gegen eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gewehrt. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD hatten sich die neuen Regierungsparteien nach der Wahl 2013 jedoch auf eine Umsetzung geeinigt. Vor einer Entscheidung des EuGH wird es vom Bundesjustizministerium jedoch keinen neuen Gesetzesentwurf geben, so Maas.
Weiter bei Golem.

Redtube: Verwertungsrechte unklar und Ermittlungsverfahren
Die Kanzlei „Müller Müller Rößner“ (MMR) hat Strafanzeige gegen die Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen erstattet. Die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte am 23. Dezember die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die Kanzlei MMR wirft Urmann + Collegen unter anderem Nötigung und Erpressung in besonders schwerem Fall, alternativ besonders schweren Betrug, vor. Des Weiteren steht die Frage im Raum, wer der Rechteinhaber an den Filmwerken ist. Die Rechtekette lässt sich im Moment nur bis zum Hersteller der DVDs verfolgen, der die Filme jedoch nicht produziert. Insoweit ist derzeit unklar, ob das abmahnende Unternehmen The Archive AG überhaupt die Rechte an den betroffenen Filmen hatte.
Die Pressemitteilung der Kanzlei MMR.
Heise zu den möglichen Lücken in der Rechtekette.

OLG Hamm: Anschlussinhaber haftet nicht grundsätzlich für Filesharing
Das OLG Hamm hat Anfang November über die Haftung eines Anschlussinhabers für Filesharing bei mehreren Anschlussnutzern entschieden (Az: 22 W 60/13), wie vergangene Woche bekannt wurde. Danach trifft den Inhaber eines Internetanschlusses keine grundsätzliche Haftung für weitere Menschen, die in seinem Haushalt leben und den Internetanschluss verwenden. In diesem Fall besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass sich ein anderer Geschehensablauf als eine Alleintäterschaft ereignete. Zum Nachweis genüge, wenn der Anschlussinhaber darlegen kann, dass andere Haushaltsmitglieder selbstständig Zugang zum Internetanschluss haben. Den Anschlussinhaber treffe insoweit nur eine sog. sekundäre Darlegungslast.
Die Meldung bei Heise Online.
Details bei Thomas Stadler.

OLG Hamm: Auktionsabbruch bei Ebay wegen Fehler in Mindestpreisangabe berechtigt
Unterläuft einem Verkäufer bei einer Ebay-Auktion ein Fehler bei der Mindestpreisangabe, ist eine vorzeitige Beendigung der Auktion berechtigt und muss von Bietern hingenommen werden. Das hat das OLG Hamm (Az: 2 U 94/13) Anfang November entschieden. Im konkreten Fall hatte ein junger Mann ein Fahrzeug ohne die Angabe eines Mindestpreises zur Auktion bei Ebay eingestellt. Der mit einem Gebot von 7,10 EUR Höchstbietende klagte auf Herausgabe des angeblich wirksam erworbenen Autos und scheiterte vor dem OLG Hamm.
Die Meldung bei Heise Online.

Wissenschaftler sprechen sich gegen Massenüberwachung aus
In einem offenen Protestaufruf haben sich mehr als 200 internationale Wissenschaftler gegen die massenhafte Überwachung der Telekommunikation ausgesprochen. Die Gruppe mit dem Namen „Academics Against Mass Surveillance” fordert unter anderem die Einstellung von Abhörprogrammen und gezielten Angriffen auf Verschlüsselungstechnologien durch Geheimdienste sowie einen besseren Schutz des Menschenrechts auf Privatsphäre.
Der Aufruf in deutscher Übersetzung bei Spiegel Online.
Die Webseite der Aktion „Academics Against Mass Surveillance”.

, Telemedicus v. 05.01.2014, https://tlmd.in/a/2700

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