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Wochenrückblick: Vorratsdaten, Roaming, Netzneutralität

+++ High Court kippt britische Vorratsdatenspeicherung

+++ EuGH schränkt Bankgeheimnis zugunsten von IP-Rechten ein

+++ BAG zu Raubkopien als Kündigungsgrund

+++ EuGH beschneidet Rechtsdurchsetzung bei Standardpatenten

+++ EU-Ausschuss segnet Kompromisse zu Roaming und Netzneutralität ab

+++ Recht auf Vergessenwerden: Fast alle Anfragen kommen von Privatleuten

High Court kippt britische Vorratsdatenspeicherung

Am Freitag hat der britische High Court der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung durch das Notstandsgessetz „Data Retention and Investigatory Powers Act“ (DRIP), welches das Unterhaus kurz zuvor im Eilverfahren verabschiedet hatte, eine Absage erteilt. Zur Begründung führten die Richter an, die Vorraussetzungen, unter denen die Sicherheitsbehörden auf Standort- und Verbindungsdaten zugreifen dürften, seien nicht hinreichend klar und präzise formuliert. Auch dürfe ein Zugriff nicht ohne vorherige richterliche Genehmigung erfolgen. Hieraus folge jedoch kein grundsätzliches Verbot der Vorratsdatenspeicherung, vielmehr hat der High Court dem britischen Gesetzgeber bis 2016 Zeit gegeben, das Gesetz zu überarbeiten.
Die Entscheidung des High Court.
Zur Meldung auf heise.de.

EuGH schränkt Bankgeheimnis zugunsten von IP-Rechten ein

Das Bankgeheimnis ist, obwohl nirgends im Gesetz verankert, in Deutschland fast sprichwörtlich. Bankinstitute verfügen im Zivilprozess bzgl. bestimmter Angaben und Umstände über ein Zeugnisverweigerungsrecht. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass der Auskunftsanspruch eines Markeninhabers ins Leere laufe, entschied nun der EuGH auf Anfrage des BGH. Letzterer muss nun Kriterien entwickeln, anhand derer eine Interessenabwägung im Einzelfall stattfinden kann. Im konkreten Fall forderte die Inhaberin einer Parfum-Marke von der Bank Auskunft über den Inhaber eines Kontos, über das Zahlungen für den Verkauf gefälschter Markenprodukte auf Online-Auktionsplattformen abgewickelt wurden.
Die Entscheidung des EuGH.
Ausführliche Anmerkung auf Telemedicus.

BAG zu Raubkopien als Kündigungsgrund

Die massenhafte Vervielfältigung und Verbreitung von DVDs und CDs am Arbeitsplatz kann einen Kündigungsgrund darstellen, unabhängig davon, ob ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliege. So urteilte vergangene Woche das Bundesarbeitsgericht (BAG) und verwies den Fall zur Entscheidung zurück an das Landesarbeitsgericht (LAG) Sachsen-Anhalt. Der Fall betrifft den IT-Verantwortlichen eines Oberlandesgerichts, auf dessen PC im Rahmen einer Geschäftsprüfung über 6000 E-Books, Audio- und Videodateien sowie eine Software zur Umgehung technischer Kopierschutzmaßnahmen gefunden wurden, die er eigenen Angaben zufolge auch für andere Mitarbeiter kopiert habe. Ihm wurde daraufhin fristlos gekündigt, wogegen er klagte.
Zur Meldung auf heise.de.
Zur Meldung auf LTO.

EuGH beschneidet Rechtsdurchsetzung bei Standardpatenten

Im Rechtsstreit zwischen dem chinesischen Netzwerkausrüster Huawei und dem Mobilfunkanbieter ZTE um die Nutzung eines für den 4G-LTE-Standard essenziellen Patents (EP2090050) hat der EuGH nun entschieden, dass eine Unterlassungsanordnung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Bevor ein Verkaufsverbot mit weitreichenden Folgen ergehen könne, müsse der Patentinhaber den Verletzer zunächst auf die mögliche Rechtsverletzung hinweisen und ihm ein Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrags unterbreiten. Der Fall wurde dem EuGH vom LG Düsseldorf vorgelegt. Die Entscheidung betrifft vor allem die im Mobilfunkbereich weit verbreiteten FRAND-Patente, bei denen sich der Inhaber gegenüber Normungsorganisation ETSI verpflichtet, Lizenzen zu fairen, vernünftigen und nicht-diskriminierenden Bedingungen zu vergeben.
Zur Entscheidung des EuGH.
Zur Meldung auf heise.de.

EU-Ausschuss segnet Kompromisse zu Roaming und Netzneutralität ab

Der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments hat vergangene Woche den letzten Kompromiss zur weitgehenden Abschaffung von Roaming-Gebühren und den umstrittenen Regelungen zur Netzneutralität abgesegnet. Demnach sollen Mitte Juni 2017 Roaming-Gebühren in der EU abgeschafft werden, allerdings nur im Rahmen eines noch näher zu definierenden „fair use”-Kontingentes. Internet-Provider sollen außerdem nur noch dann Traffic Management, d.h. Diskriminierung bestimmter Dienste, betreiben dürfen, wenn dies aus „objektiven, nicht-wirtschaftlichen” Gründen erfolgt. Ende Juni hatten sich Vertreter des Europäischen Parlamentes, Rates und der Kommission im sog. Trilog auf die Regelungen geeinigt. Nachdem der Ministerrat den Entwürfen bereits zugestimmt hat, muss nun noch das Parlament abstimmen. Es gilt jedoch als wahrscheinlich, dass das Parlament den zäh ausgehandelten Entwürfen keinen Stein mehr in den Weg legen wird.
Die Meldung bei Heise online.
Ausführliche Hintergründe zu den Regelungen von Hans-Peter Lehofer.

Recht auf Vergessenwerden: Fast alle Anfragen kommen von Privatleuten

Mehr als 95% der Löschanfragen an Google, die sich auf das „Recht auf Vergessenwerden” berufen, sollen von Privatleuten stammen – und nicht von Personen des öffentlichen Interesses. Lediglich die Hälfte aller Anfragen führe dazu, dass auch tatsächlich Ergebnisse bei Google gelöscht würden. Das haben der Guardian und das Recherchebüro „Correktiv” vergangene Woche berichtet. Der Rechercheverbund beruft sich dabei auf Zahlen, die Google offenbar versehentlich veröffentlicht hat und die noch als archivierte Version im Internet verfügbar sind. Google hatte in seinem Transparenzbericht keine konkreten Zahlen genannt, sondern nur 20 beispielhafte Fälle geschildert, die sich vornehmlich auf Politiker, Kriminelle oder andere Personen des öffentlichen Interesses bezogen.
Ausführliche bei correctiv.org.
Der Bericht bei Guardian (englisch).

, Telemedicus v. 19.07.2015, https://tlmd.in/a/2973

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