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Wochenrückblick: Vorratsdaten, Facebook, Safe Harbor

+++ Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung

+++ vzbv reicht Klage gegen Facebook ein

+++ Artikel-29-Arbeitsgruppe nimmt zu Safe Harbor-Urteil Stellung

+++ ULD veröffentlicht Positionspapier zu Safe Harbor

+++ Bundestag berät Gesetz gegen Routerzwang

+++ FG Münster: Fiskus kann Domains pfänden
Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung
Der Bundestag hat am Freitag das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Danach müssen Telekommunikationsprovider IP-Adressen und Verkehrsdaten künftig zehn Wochen lang aufbewahren, Standortdaten von mobilen Geräten müssen vier Wochen lang gespeichert werden. Inhaltsdaten sollen zwar grundsätzlich nicht erfasst werden, bei SMS scheint eine Trennung von Verkehrs- und Inhaltsdaten technisch jedoch kaum möglich zu sein. Dem Beschluss des Bundestages waren heftige Proteste aus Opposition und Zivilgesellschaft vorausgegangen. Insbesondere Bundesjustizminister Maas stand in der Kritik: Er hatte sich lange deutlich gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, zählt nun aber zu den Befürwortern. Das Gesetz wird einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Ab dann haben die Internet-Provider 18 Monate Zeit zur Umsetzung.
Ausführlich bei der FAZ.

vzbv reicht Klage gegen Facebook ein
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht erneut gegen Facebook vor Gericht. Stein des Anstoßes der Verbraucherschützer ist diesmal u.a. die Aussage „Facebook ist und bleibt kostenlos”. Der vzbv argumentiert, dass Facebook keineswegs „kostenlos” sei, weil die User eine Gegenleistung in Form von Daten erbrächten, mit denen Facebook wiederum Geld verdiene. Darüber hinaus greift der vzbv mehrere Klauseln aus Facebooks Datenschutzbestimmungen auf, wonach u.a. die Daten von Nutzern in die USA übertragen werden dürfen, wenn User „mit Facebook interagieren”. Da Facebook auf eine Abmahnung des vzbv keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, hat der Verbraucherverband nun Klage vor dem LG Berlin erhoben (Az. 16 O 341/15).
Pressemeldung des vzbv.

Artikel-29-Arbeitsgruppe nimmt zu Safe-Harbor-Urteil Stellung
Die Artikel-29-Arbeitsgruppe, das gemeinsame Gremium der europäischen Datenschutzbehörden, hat vergangene Woche eine Stellungnahme zum Safe-Harbor-Urteil des EuGH veröffentlicht. Darin stellen die Datenschützer klar, dass sämtliche Datenübermittlungen auf Basis von Safe Harbor nunmehr rechtswidrig sind. Allerdings hält die Artikel-29-Gruppe eine Übermittlung auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules – jedenfalls vorerst – weiter für möglich. Jedoch seien Datenschutzbehörden befugt, im Einzelfall zu prüfen, ob dadurch tatsächlich ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. Für eine Dauerlösung halten die Datenschutzbehörden dies jedoch nicht. Daher setzten sie der EU-Kommission ein Ultimatum bis Ende Januar 2016, alternative Regelungen mit den USA zu schaffen. Andernfalls seien die europäischen Datenschutzbehörden bereit, rechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Die Stellungnahme im Volltext (Englisch).

ULD veröffentlicht Positionspapier zu Safe Harbor
Auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein hat vergangene Woche ein Positionspapier zum Safe-Harbor-Urteil veröffentlicht. Anders als die Artikel-29-Arbeitsgruppe hält das ULD die EU-Standardvertragsklauseln nicht mehr für wirksam und empfiehlt, entsprechende Verträge zu kündigen und die Datenübermittlung in die USA auszusetzen. Außerdem zeigt sich das ULD kritisch, ob es praktisch möglich ist, für die Übermittlung von Daten in die USA eine Einwilligung des Betroffenen einzuholen. Transparenzvorgaben seien angesichts der Komplexität kaum zu erfüllen; eine Einwilligung könne wegen der drohenden Überwachungsmaßnahmen der USA sittenwidrig sein. Einzig eine Datenübermittlung zu Zwecken der Vertragserfüllung bzw. vorvertraglicher Maßnahmen (§ 4c Abs. 1 Nr. 2 und 3 BDSG) hält das ULD für praktikabel.
Das Positionspapier im Volltext.

Bundestag berät Gesetz gegen Routerzwang
Der Bundestag hat mit den Beratungen über das geplante Gesetz gegen den Routerzwang bei Internetanschlüssen begonnen. Der Regierungsentwurf wird nun in den Ausschüssen beraten. Mit dem Gesetz soll es Internet-Providern untersagt werden, ihren Kunden vorzuschreiben, welche Router sie mit ihrem Internetanschluss nutzen können. Geplant ist, dass das Gesetz im Februar 2016 in Kraft treten kann.
Die Meldung bei Heise online.

FG Münster: Fiskus kann Domains pfänden
Zur Vollstreckung von Steuerschulden kann der Fiskus de-Domains von der DENIC pfänden. Die DENIC sei in diesem Fall Drittschuldnerin, bei der der Anspruch des Domaininhabers gepfändet werden könne. Das hat das FG Münster Mitte September entschieden, wie vergangene Woche bekannt wurde. Die Rechtsansicht, dass Ansprüche an einer Domain bei der DENIC als Drittschuldnerin gepfändet werden können, ist keinesfalls neu. Die DENIC hatte sich jedoch in der Vergangenheit mehrfach gegen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zur Wehr gesetzt.
Details bei CR Online.

, Telemedicus v. 18.10.2015, https://tlmd.in/a/3002

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