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Wochenrückblick: Vorratsdaten, ePerso, Hausverlosungen

+++ EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

+++ Handy-Notruf bald nur noch mit aktiver Sim-Karte

+++ „Ehrung“ der Super-Fälscher: „Plagiarius“ 2009 verliehen

+++ Bundeskartellamt: Bußgeld gegen Verlag der Frankfurter Rundschau

+++ Bundesrat winkt ePerso durch

+++ VG München: Erste Entscheidung zu Hausverlosungen

+++ Strengere Regeln für Gewinnspiele
EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Der EuGH hat vergangene Woche über eine Klage Irlands zur Vorratsdatenspeicherung entschieden: Die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie ist harmonisierungsfähig. Der EuGH legt damit erneut die Binnenmarktkompetenz extrem extensiv aus, obwohl diese weite Auslegung von Juristen und Politikern der Mitgliedsstaaten kritisiert wird. Zu einer Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Grundrechten, insbesondere mit dem Datenschutz, äußerte sich das Gericht ausdrücklich nicht.
Mehr zu dem Urteil bei Telemedicus.

Handy-Notruf bald nur noch mit aktiver Sim-Karte
Der Bundesrat hat am Freitag einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zugestimmt, die die Universaldienstrichtlinie umsetzt. Die Verordnung bestimmt, dass Handy-Notrufe künftig nur noch mit betriebsbereiter Sim-Karte vorgenommen werden können. Außerdem werden Netzbetreiber verpflichtet den Anruferstandort zu übermitteln. Ebenso sollen die Netzbetreiber sicher stellen, dass auch Notrufe netzfremder Kunden vermittelt werden. In Bezug auf eine Regelung von Notrufen per Internettelefonie soll zunächst eine Übergangsfrist von 2 Jahren abgewartet werden, da es derzeit noch unlösbare technische Probleme gebe.
Zu der Meldung bei Golem.

„Ehrung“ der Super-Fälscher: „Plagiarius“ 2009 verliehen
Am Freitag wurde auf der Frankfurter Konsumgütermesse „Ambiente“ der Anti-Preis „Plagiarius“ verliehen. Die Trophäe – ein schwarzer Zwerg mit einer goldenen Nase – erhalten besonders dreiste Produkt-Fälscher aus dem In- und Ausland. Sinn der Auszeichnung: Öffentlichkeit und Gesetzgeber sollen auf Plagiate aufmerksam gemacht und über die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen aufgeklärt werden. Es wird geschätzt, dass in Deutschland jährlich ein volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von 29 Milliarden Euro durch Fälschungen entsteht.
Zu der Internetpräsenz der „Aktion Plagiarius“ und der Liste der Gewinner.

Bundeskartellamt: Bußgeld gegen Verlag der Frankfurter Rundschau
Das Bundeskartellamt hat gegen die Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH ein Bußgeld in Höhe von 4,13 Millionen Euro verhängt. Der Verlag gibt unter anderem die Frankfurter Rundschau heraus. Zur Begründung führt das Kartellamt an: Der Verlag habe die Übernahme der Frankfurter Stadtanzeiger GmbH im Jahr 2001 bewusst nicht ordnungsgemäß angemeldet. Der Erwerb blieb so lange unbemerkt, weil er über einen Treuhänder abgewickelt wurde. Der Verlag hat mittlerweile Einspruch eingelegt und die Entscheidung der Behörde öffentlich kritisiert.
Weitere Informationen bei kress.de.

Bundesrat winkt ePerso durch
Der Bundesrat hat am Freitag dem „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ zugestimmt. Damit steht der Einführung des elektronischen Personalausweises im EC-Karten-Format im Jahr 2010 nichts mehr im Wege. Um den ePerso wird seit geraumer Zeit heftig gestritten. Trotz der nun anstehenden Einführung haben die Gegner bewirkt, dass das neue Ausweisdokument keinen Fingerabdruck enthalten muss.
Zu den Hintergründen bei Telemedicus.

VG München: Erste Entscheidung zu Hausverlosungen
Das Münchner Verwaltungsgericht hat als erstes Gericht über die derzeit neu auftretenden Hausversteigerungen entschieden. Es stellte dabei fest: Eine Internet-Hausverlosung mit einer Teilnahmegebühr von 15,- EUR und einem gemischten Spiel aus Zufall und Geschicklichkeit ist ein genehmigungspflichtiges Glücksspiel. Ein Spielablauf, bei dem die Teilnehmer zunächst Wissensfragen beantworten müssen und später die Sieger per Los die einzelnen Preise zugeteilt bekommen, ist überwiegend zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel. Das Gericht bestätigte damit die Verfügung der Behörde, in der dem Veranstalter die Hausverlosungen im Internet verboten wurde.
Weitere Informationen gibt es bei Dr. Bahr.

Strengere Regeln für Gewinnspiele
Vergangene Woche hat die hessische Landesmedienanstalt als letzte der 14 Landesmedienanstalten der neuen rundfunkrechtlichen Gewinnspielsatzung zugestimmt. Damit ist nun der Weg für ein In-Kraft-Treten dieses Regelungskatalogs frei. Notwendig ist nun nur noch eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, die in den kommenden Wochen erwartet wird. Bislang unterlagen die Gewinnspielanbieter mehrheitlich nur einer freiwilligen Selbtsverpflichtung, an die sie sich aber oftmals nicht gehalten haben. Die neuen verbindlichen Regelungen sollen nun für mehr Jugendschutz und Suchtprävention sorgen.
Mehr zum Thema bei Telemedicus.

, Telemedicus v. 15.02.2009, https://tlmd.in/a/1167

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