+++ EU-Parlament: Durchleuchtung privater Nachrichten zur Bekämpfung von Kinderpornographie
+++ BAG zur Reichweite des Auskunftsanspruchs bei E-Mails
+++ EU-Parlament: Einstündige Löschfrist für terroristische Inhalte
+++ Vorratsdatenspeicherung: Erneute Schlappe vor dem belgischen Verfassungsgericht
+++ FSM legt Tätigkeitsbericht zum NetzDG vor
EU-Parlament: Durchleuchtung privater Nachrichten zur Bekämpfung von Kinderpornographie
Diensteanbieter wie Facebook und Google dürfen künftig wieder private Nachrichten ihrer Nutzer auf Fälle von oder Hinweise auf Kinderpornographie oder Kindesmissbrauch zu untersuchen. Darauf haben sich EU-Parlament und Rat geeinigt. Die Regelung ist zunächst auf drei Jahre befristet. Mit dem Inkrafttreten des Kodex für elektronische Kommunikation vom Dezember vergangenen Jahres ist das Filtern von Nachrichten über Mail- und Messenger-Dienste (sog. OTT-Dienste) nicht mehr gestattet. Das Vorhaben wird nicht nur von Bürgerrechtlern als unverhältnismäßig kritisiert, sondern auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS).
Zur Meldung auf golem.de.
Zur Studie des EPRS.
BAG zur Reichweite des Auskunftsanspruchs bei E-Mails
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am Donnerstag dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf Herausgabe einer Kopie seiner dienstlichen E-Mails eine Absage erteilt. Zur Begründung führt das Gericht an, der Klageantrag auf Herausgabe sämtlicher E-Mails sei zu unbestimmt (BAG, Urt. v. 27.4.2021, Az. 2 AZR 342/20). Die Entscheidung befasst sich somit gerade nicht inhaltlich mit der Reichweite des Anspruchs auf Kopie aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO. Die Berufungsinstanz hatte dem Anspruch zumindest noch teilweise stattgegeben (LAG Niedersachsen, Urt. v. 09.06.2020, Az. 9 Sa 608/19).
Zur Pressemeldung des BAG.
Zur Meldung auf LTO.
EU-Parlament: Einstündige Löschfrist für terroristische Inhalte
Das EU-Parlament hat die Verordnung für grenzüberschreitende Eil-Löschanordnungen für Terrorpropaganda im Internet angenommen. Betreiber von Online-Plattformen sind danach künftig verpflichtet, „terroristische Inhalte” auf Anordnung beliebiger Behörden eines Mitgliedsstaates binnen einer Stunde zu löschen. Die Löschpflicht wird von Bürgerrechtlern und Providern heftig kritisiert, nicht zuletzt weil sie keinen Richtervorbehalt vorsieht.
Zur Meldung auf heise.de.
Vorratsdatenspeicherung: Erneute Schlappe vor dem belgischen Verfassungsgericht
Das belgische Verfassungsgericht hat das 2016 verabschiedete zweite Gesetz zur anlasslosen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten für rechtswidrig erklärt. Bereits die erste Fassung war 2015 vor dem Gericht gescheitert. Die daraufhin erfolgten Korrekturen am Gesetz genügen den Richtern jedoch nicht, für die Vereinbarkeit mit EU-Recht. Die Pflicht zur Speicherung müsse die Ausnahme darstellen, nicht den Regelfall. Die Mindestanforderungen seien so auszugestalten, dass Grundrechtseingriffe auf das „absolut Notwendige beschränkt“ würden und einen Zusammenhang mit den verfolgten Zielen erkennen ließen.
Zum Urteil des belgischen Verfassungsgerichts.
Zur Meldung auf heise.de.
FSM legt Tätigkeitsbericht zum NetzDG vor
Die Freiwillige Selbstkontrolle Medien (FSM) hat ihren ersten Tätigkeitsbericht zum NetzDG vorgelegt. Insgesamt haben soziale Netzwerke dem Expertengremium im zurückliegenden Jahr 23 Fälle zur Bewertung vorgelegt, von denen acht als rechtswidrig eingestuft wurden. Die meisten Fälle fallen in den Bereich der Beleidigungs- und Äußerungsdelikte.
Zum Tätigkeitsbericht der FSM.
Zur Meldung auf heise.de.