+++ Bundesverfassungsgericht entscheidet erneut über Vorratsdatenspeicherung
+++ Bundesregierung beschließt BKA-Gesetz und erntet Kritik
+++ Änderung des Strafgesetzbuchs zur „Jugendpornographie“ in Kraft getreten
+++ EU-Kommission legt Kompromissentwurf für das Telekom-Paket vor
+++ Neue Wikipedia-Lizenz ist kompatibel zu Creative Commons
+++ EU-Kommission veröffentlicht Entwurf zur Änderung der Rundfunkmitteilung
Bundesverfassungsgericht entscheidet erneut über Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine einstweilige Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung erlassen (BVerfG Beschl. v. 28.10.2008 – Az.: 1 BvR 256/08). Darin verlängern die Karlsruher Richter ihren bisherigen Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung vom März 2008 (BVerfG Beschl. v. 11.03.2008 – Az.:1 BvR 256/08). um weitere sechs Monate. Darüberhinaus hat das Gericht die bisherige Anordnung bezüglich der Abruf- und Nutzungsmöglichkeiten der Verbindungsdaten erweitert. Nach der nun erweiterten Anordnung dürfen Verbindungsdaten auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen der jeweiligen Ermächtigungsnorm nur dann übermittelt werden, wenn es zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr erforderlich ist.
Telemedicus zu den Einzelheiten der aktuellen Entscheidung BVerfG 1 BvR 256/08.
Der Beschluss des BVerfG vom 28.10.2008 – Az.: 1 BvR 256/08 in der Telemedicus Urteilsdatenbank.
Bundesregierung beschließt BKA-Gesetz und erntet Kritik
Die Bundesregierung hat sich in der vergangenen Woche auf einen Entwurf für ein neues Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) geeinigt. Der Entwurf räumt dem BKA neben der heimlichen Online-Durchsuchung auch Kompetenzen für Lausch- und Spähangriffe auf Wohnungen sowie Möglichkeiten der Rasterfahndung ein. Das Papier stößt nicht nur bei der Opposition, sondern auch bei Polizeivertretern auf breite Kritik. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen die im Gesetz geplante Online-Durchsuchung angekündigt. Diese ist nach dem Gesetzentwurf ohne Richtervorbehalt möglich. Der Bundestag soll bereits am kommenden Donnerstag über das Gesetz abstimmen.
Regierungsentwurf für ein neues BKA-Gesetz (PDF).
Pressemeldung der BMI zum Entwurf für eine neues BKA-Gesetz vom 04.11.2008.
Focus Online zur Kritik von Opposition, Polizei und Justiz am geplanten BKA-Gesetz.
Änderung des Strafgesetzbuchs zur „Jugendpornographie“ in Kraft getreten
Im Rahmen der Änderung des Sexualstrafrechts ist am 05.11.2008 der neue § 184c StGB in Kraft getreten. Die neugefasste Norm stellt die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz jugendpornografischer Schriften unter Strafe. Dabei sind nicht nur pornographische Schriften erfasst, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, sondern auch solche, die bloß ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Unter den Begriff des „wirklichkeitsnahes Geschehens“ fallen regelmäßig auch Darstellungen von sog. „Scheinminderjährigen“. Der Hustler-Verlag hat bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesänderung angekündigt.
Meldung bei heise.de zur Neufassung des § 184c StGB.
Das Strafrechtsänderungsgesetz zu § 184c StGB im Bundesgesetzblatt (PDF).
EU-Kommission legt Kompromissentwurf für das Telekom-Paket vor
Die EU-Kommission hat ein neues Entwurfspapier zum Telekom-Paket vorgelegt. Darin nimmt sie den Korrekturvorschlag des Europäischen Parlaments aus der Ersten Lesung vollumfänglich auf. Das Parlament hatte sich damit zuvor gegen das geplante französische „Three-Strikes-Model“ ausgesprochen, nach dem Urheberrechtsverletzungen mit der Sperrung des Internetanschlusses sanktioniert werden können. Politisch begibt sich die Kommission mit der Annahme des Parlamentsvorschlags auf Konfrontationskurs mit dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy. Dieser hatte die Kommission explizit darum gebeten, den Änderungswunsch des Parlaments zu streichen.
Pressemitteilung der EU-Kommission zum Kompromissentwurf des TK-Pakets vom 07.11.2008.
Artikel bei orf.at zum neuen Entwurf der EU-Kommission zum TK-Paket.
Neue Wikipedia-Lizenz ist kompatibel zu Creative Commons
Die neue Version 1.3 der GNU Free Documentation License (GNU FDL) gestattet, dass ausgewählte Inhalte, die zuvor unter der GNU FDL veröffentlicht wurden, nun unter der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA 3.0 relizenziert werden können. Insbesondere die Wikimedia Foundation hatte sich für diese Einigung eingesetzt. Denn Wikipedia hatte sich bei ihrer Gründung in Ermangelung anderer passender Lizenzen der GNU FDL bedient. Diese Lizenz war bislang allerdings nicht kompatibel zu Creative Commons-Lizenzen. Mit der jetzt erfolgten Öffnung der Lizenz kann der Austausch von unterschiedlich lizenzierten Inhalten vorangetrieben werden.
Meldung bei golem.de zur Öffnung der GNU FDL gegenüber CC.
Der Lizenztext der neuen GNU FDL 1.3 (in englischer Sprache).
EU-Kommission veröffentlicht Entwurf zur Änderung der Rundfunkmitteilung
Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche einen neuen Mitteilungsentwurf zu den Regeln für die staatliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks veröffentlicht und ein bis zum 15.01.2009 laufendes Konsultationsverfahren gestartet. Im Mittelpunkt der sog. Rundfunkmitteilung stehen dabei die Grundsätze für die Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags, die Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten auf einzelstaatlicher Ebene sowie die Frage, inwieweit der Spielraum der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Blick auf die Herausforderungen der neuen Medienlandschaft auszuweiten ist. In diesem Zusammenhang erwägt die Kommission im Mitteilungsentwurf auch neue Angebote öffentlich-rechtlicher Sender durch ein unabhängiges Verfahren auf ihre gesellschaftliche Bedeutung und ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb prüfen zu lassen (Public Value Test / Drei-Stufen-Test).
Ausführliche Meldung bei urhebrrecht.org zum neuen Entwurf der Rundfunkmitteilung.
Entwurf der Rundfunkmitteilung der Kommission mit Konsultationsaufruf (PDF).