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Wochenrückblick: Videoverhandlungen, DSK zu Microsoft 365, WhatsApp Leak

+++ BMJ: Referentenentwurf für mehr Videoverhandlungen vor Gericht

+++ Datenschutzkonferenz zu Microsoft 365

+++ Riesiger WhatsApp Leak mit 487 Millionen Telefonnummern?

+++ LG München I: „Gollum“ ist eine Beleidigung

+++ Antisemitismusbeauftragter verklagt Twitter

+++ Meta mit verbessertem Datenschutz für Jugendliche

BMJ: Referentenentwurf für mehr Videoverhandlungen vor Gericht
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) plant eine Gesetzesänderung zum Einsatz von Videokonferenzsystemen vor Gericht. Danach soll § 128a ZPO neu und klarer ausformuliert werden. Parteien können durch Einigkeit über die Videoverhandlung per Antrag die Teilnahme per Videokonferenz erreichen. Auch Gerichte sollen die Videoverhandlung anordnen dürfen. Gleichwohl soll keine Pflicht zur fernmündlichen Kommunikation bestehen. Die Teilnahme vor Ort soll weiterhin möglich bleiben und sich nach dem Willen der Parteien richten. Außerdem sollen Regelungen zur Videobeweisaufnahme erweitert werden. Eine Inaugenscheinnahme per Video soll möglich sein. Die Änderungen betreffen nicht nur Zivilgerichte, sondern über die allgemeinen Verweisungsnormen auch die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte. Die Frist zur Stellungnahme zum Referentenentwurf läuft bis 13. Januar 2023.

Zur Pressemitteilung des BMJ.
Zur Nachricht auf lto.de.

Datenschutzkonferenz zu Microsoft 365
Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, beanstandet Microsoft 365. Laut der Arbeitsgruppe „Microsoft Onlinedienste“ könne der Nachweis der Rechtmäßigkeit des Betriebs von Microsoft 365 vom Verantwortlichen nicht geführt werden. Die mangelhafte Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Microsoft für eigene Zwecke sei der Grund hierfür. Dabei hatte die Arbeitsgruppe die Online Service Terms und Datenschutzbestimmungen von Microsoft wohl mehrmals geprüft. Weiterhin seien aktive Gespräche mit verantwortlichen Personen vom Softwareanbieter geführt worden. Auf ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA ging die Arbeitsgruppe jedoch nicht ein. Bereits zuvor hatten sich unterschiedliche Aufsichtsbehörden kritisch mit den Diensten auseinandergesetzt. In der Zwischenzeit passte Microsoft seine Verträge teilweise an und versprach mehr Aufklärung. Nach Bekanntwerden der Ergebnisse der DSK reagierte Microsoft prompt mit einer Stellungnahme. Sie trägt den Titel „Microsoft erfüllt und übertrifft europäische Datenschutzgesetze“.

Zur Nachricht auf heise.de.
Zur Festlegung der DSK.
Zur Pressemitteilung von Microsoft.

Riesiger WhatsApp Leak mit 487 Millionen Telefonnummern?
Ein riesiger Datensatz mit rund 487 Millionen Telefonnummern sei in einem Forum zum Verkauf angeboten worden. Dies meldet Cybernews. Darunter sollen sich auch über 6 Millionen aktuelle deutsche WhatsApp Userdaten befinden. Insgesamt betrifft die Sammlung wohl Daten aus 84 Ländern. Zur Herkunft der Daten wird sogenanntes Scraping vermutet. Ein derartiges großflächiges Extrahieren von Profildaten aus dem Dienst stellt einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von WhatsApp dar. Ein Beispielsatz von etwa 2.000 Telefonnummern aus dem angebotenen Datensatz sei geprüft und für echt befunden worden. Meta als WhatsApps Konzernmutter hat sich bislang noch nicht zu dem Vorfall geäußert. Ebenso sei nicht bekannt, ob es bereits zum Ankauf der Daten gekommen ist.

Zur Meldung auf cybernews.com.
Zur Nachricht bei heise.de.

LG München I: Gollum ist eine Beleidigung
Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Person als „Gollum“ eine Beleidigung sei. Zuvor war ein Wissenschaftler auf einem Flyer so bezeichnet worden. Eine derartige Bezeichnung stelle einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Es sei daher zu unterlassen, einen Wissenschaftler so zu bezeichnen (LG München I, Beschl. v. 14.11.2022, Az.: 25 O 12738/22). Die Romanfigur „Gollum“ aus den Werken von J. R. R. Tolkien sei eine überwiegend negativ gezeichnete Figur. Die Bezeichnung sei eine nicht mehr sachbezogene Herabsetzung der Person und auch nicht der Satire zuzuordnen, so das Gericht.

Zur Meldung auf lto.de.
Zur Einordnung bei zdf.heute.

Antisemitismusbeauftragter wirft Twitter Verbreitung von Verleumdungen vor
Baden-Württembergs Antisemitismusbeauftragter verklagt Twitter vor dem Landgericht Frankfurt. Twitter soll in rund 50 Fällen für die Verbreitung von Verleumdungen mitverantwortlich sein. Die beanstandeten Beiträge seien im Kurznachrichtendienst öffentlich geteilt worden. Daraufhin habe er diese innerhalb des Netzwerks gemeldet. Eine entsprechende Prüfung der Inhalte auf die Rechtmäßigkeit erfolgte nicht. Einige User seien jedoch gesperrt worden. In dem Verfahren geht es ebenfalls darum, ob für Twitter die §§ 3a, 3b NetzDG gelten. Das umstrittene Gesetz fordert hierzulande ein wirksames Meldesystem sowie ein Gegenvorstellungsverfahren. Die Vorschriften werden derzeit von vielen Anbietern im Netz nur eingeschränkt oder nicht vollständig erfüllt. Hintergrund sind vor dem VG Köln schwebende Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Vorschriften. Das Bundesjustizministerium äußerte sich selbst dazu über Twitter: So habe das VG Köln angeregt, bis zur Klärung dieser Fragen gegenüber Twitter auf die Durchsetzung der angegriffenen Vorgaben zu verzichten. Dies habe die Bundesrepublik gegenüber dem Gericht zugesagt.

Zur Meldung auf lto.de.
Zur Meldung beim SWR.

Meta mit verbessertem Datenschutz für Jugendliche
Meta hat technische Neuerungen zum Jugend- und Datenschutz für Instagram und Facebook vorgestellt. Personen unter 16 Jahren könnten in ihrem Profil zusätzliche Einstellungen zum Schutz ihrer Privatsphäre treffen. So gab Meta bekannt, dass derzeit weitere Schutzvorkehrungen für die jugendlichen Nutzerinnen und Nutzer getestet würden. Dies betreffe z.B. auch das automatische Ausblenden und Deaktivieren der Nachrichten-Funktion von Erwachsenen gegenüber Jugendlichen. Profile von Personen unter 16 Jahren sollen so nur eingeschränkt von Erwachsenen angeschrieben werden können. Das Unternehmen steht dabei seit einiger Zeit in der Kritik, den Jugend- und Datenschutz nicht hinreichend zu achten. Die irische Datenschutzbehörde verhängte beispielsweise im September ein Bußgeld in Höhe von 407 Millionen Euro gegen Meta wegen schweren Datenschutzverstößen zu Lasten Minderjähriger bei Instagram.

Zur Pressemitteilung von Meta. 
Zur Meldung auf heise.de.

, Telemedicus v. 27.11.2022, https://tlmd.in/-10663

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