+++ Bundesarbeitsgericht lockert Videobeweis
+++ Journalisten bei Pegida-Demo von Polizei festgesetzt
+++ BGH untersagt Ticketpreisklauseln bei Eventim
+++ Zwiebelfreunde: Durchsuchung war rechtswidrig
+++ Digitalrat der Bundesregierung nimmt Arbeit auf
+++ 5G-Lizenzen: Bundeskartellamt für mehr Wettbewerb
+++ Hamburger Initiative zu Online-Gerichtsverfahren
+++ OLG Dresden: Sixt durfte mit GDL-Chef werben
+++ USK-Freigabe für Computerspiel mit Hakenkreuzen
+++ Es bleibt wohl dabei: beA geht am 3. September online
Bundesarbeitsgericht lockert Videobeweis
Arbeitgeber müssen Überwachungsvideos aus erlaubter offener Überwachung nicht sofort löschen und auch nicht sofort auswerten. Sie können sie aufheben, solange es ihnen möglich ist, Verstöße wie Diebstähle arbeitsrechtlich zu ahnden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az. 2 AZR 133/18). Im konkreten Fall kündigte ein Kioskinhaber einer Mitarbeiterin, nachdem sie mutmaßlich Geld unterschlagen haben soll. Der Arbeitgeber wollte dies mit Aufnahmen einer Überwachungskamera beweisen. Die Vorinstanzen hatten ein Beweisverwertungsverbot angenommen; der Ladeninhaber hätte die Videoaufnahmen früher löschen müssen. Dem ist das BAG nicht gefolgt: Der Arbeitgeber durfte mit der Auswertung solange warten, bis er dafür einen berechtigten Anlass sah. Das Landesarbeitsgericht müsse nun prüfen, ob die eigentliche Überwachung rechtmäßig war. Dann „stünden auch die Vorschriften der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung einer gerichtlichen Verwertung der erhobenen personenbezogenen Daten der Klägerin im weiteren Verfahren nicht entgegen“, so die Pressemitteilung.
Zur Pressemitteilung des BAG.
Journalisten bei Pegida-Demo von Polizei festgesetzt
In Dresden wurde ein ZDF-Team von der Polizei etwa 45 Minuten festgehalten und die Personalien festgestellt. Anlass war eine vorherige „Anzeige” durch den Teilnehmer einer rechtsextremen Demonstration, der in Filmaufnahmen auch von sich als Teilnehmer der Versammlung eine Straftat sah. Der Vorfall hat eine bundesweite Debatte über das Verhältnis der sächsischen Polizei wie auch der Politik zur Pressefreiheit und der Tolerierung von Rechtsextremismus ausgelöst. Zudem offenbarte er eine neue Taktik aus dem Pegida- und AfD-Umfeld zur Behinderung missliebiger Berichterstattung. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) nannte das Verhalten der Polizisten „seriös”. Im Anschluss wurde bekannt, dass der pöbelnde Demonstrant ausgerechnet Mitarbeiter des sächsischen LKA ist, wo er unter anderem Zugriff auf sensible Informationen hat.
Mehr bei der Süddeutschen.
BGH untersagt Ticketpreisklauseln bei Eventim
Der BGH hat zwei Preisklauseln von CTS Eventim verboten (Az. III ZR 192/17). Der Ticketvertrieb verlangt fürs Ausdrucken von Tickets 2,50 Euro und für den „Premiumversand“ pauschal 29,90 Euro. Solche Preisnebenabreden unterliegen – im Gegensatz zum Preis selbst – der AGB-Kontrolle. Eventim weicht mit den Klauseln vom gesetzlichen Grundgedanken ab, wonach Käufer nur die Versandkosten tragen, nicht aber den internen Geschäftsaufwand, um die Ware bereitzustellen (§ 448 Abs. 1 BGB). Ein Versandhändler dürfe „für Tätigkeiten, zu denen er gesetzlich oder – wie beim Versendungskauf – nebenvertraglich verpflichtet ist oder die er überwiegend im eigenen Interesse erbringt, grundsätzlich kein gesondertes Entgelt verlangen“, so die Pressemitteilung des BGH. Beim automatisierten Ausdruckticket von Eventim sei nicht klar, welcher Geschäftsaufwand vergütet werde; beim Premiumversand hätte Eventim mehr zur internen Kalkulation vortragen müssen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Sie hat einen Musterbrief zur Rückforderung der Gebühren veröffentlicht. Laut Eventim seien nur etwa fünf Prozent der Buchungen betroffen.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Zwiebelfreunde: Durchsuchung war rechtswidrig
Die Durchsuchung der Privaträume von Mitgliedern des Vereins Zwiebelfreunde war rechtswidrig. Das hat das LG München I entschieden. Vor der Durchsuchung war anderswo in einem Blog zu Gewaltprotesten zum AfD-Parteitag in Augsburg aufgerufen worden. Die Blogger verwendeten dabei anonyme Mailadressen des Mailproviders Riseup. Die Zwiebelfreunde gerieten ins Visier der Ermittler, weil sie ein Spendenkonto zum Provider Riseup führen. Die Polizei beschlagnahmte daher im Juni Festplatten, Rechner und Handys. Zu unrecht, so das LG: Es bestehe keine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür, bei den Zwiebelfreunden relevante Daten für die Gewaltaufrufe im Zusammenhang mit dem AfD-Parteitag aufzufinden. Die Maßnahmen können „nicht mehr als von der Strafprozessordnung gedeckt angesehen werden“, heißt es laut Heise in dem Beschluss. Die Betroffenen haben ihre Gegenstände zurückerhalten. Die Zwiebelfreunde setzen sich für Anonymität im Netz ein.
Mehr bei heise.de.
Zum Bericht beim Bayerischen Rundfunk.
Digitalrat der Bundesregierung nimmt Arbeit auf
Am Mittwoch gab die Bundesregierung bekannt, dass der neue Digitalrat seine Arbeit aufnehme. Dabei handelt es sich um ein Expertengremium, das die Regierung in Digitalisierungsfragen beraten soll. Es besteht aus zehn Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen. Laut Pressemitteilung der Bundesregierung soll der Digitalrat „auch unbequem sein und antreiben”.
Zur Pressemitteilung der Bundesregierung.
Meldung auf heise.de.
5G-Lizenzen: Bundeskartellamt für mehr Wettbewerb
Das Bundeskartellamt spricht sich in einer Stellungnahme (PDF) dafür aus, bei der Vergabe der 5G-Frequenzen 2019 den Wettbewerb zu öffnen und Investitionsanreize zu schaffen. So solle die Lizenzvergabe den Markteintritt eines vierten Netzbetreibers und weiterer Diensteanbieter ermöglichen, damit sich das Mobilfunkoligopol im deutschen Markt nicht weiter festige. Die Bundesnetzagentur bereitet derzeit die Vergabe der schnellen 5G-Lizenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz vor – und erwägt dabei unter anderem eine Verpflichtung zur Gewährung von National Roaming für Newcomer und eine Zugangsverpflichtung gegenüber Drittanbietern.
Zur Stellungnahme des Bundeskartellamts.
Hamburger Initiative zu Online-Gerichtsverfahren
Um kleinere Zivilverfahren schneller bearbeiten zu können, will die Hansestadt Hamburg in einem Pilotprojekt Online-Gerichtsverfahren zulassen. Zu diesem Zweck hat die Hansestadt bei der Justizministerkonferenz der Länder eine Initiative für ein Online-Schnellverfahren eingebracht. Der Vorschlag hat Verfahren mit Streitwerten von unter 1.000 Euro im Blick; Klagen sollen per Online-Maske eingereicht werden können. Die ZPO müsste hierfür geändert werden.
Kritischer Blick im ZPO-Blog.
OLG Dresden: Sixt durfte mit GDL-Chef werben
Der für seine provokanten Werbeanzeigen bekannte Fahrzeugvermieter Sixt durfte mit dem Bild des Gewerkschaftsführers Claus Weselsky und dem Zusatz „Mitarbeiter des Monats” werben. Dies hat das OLG diese Woche entschieden und damit Ansprüche Weselskys diese Woche abgelehnt. Als Person des öffentlichen Lebens müsse er sich die satirische Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Werbung gefallen lassen. Die GDL hatte 2014 und 2015 mit umfangreichen Streiks seiner Mitglieder auch Einfluss auf den Bahnverkehr genommen.
Mehr bei LTO.
USK-Freigabe für Computerspiel mit Hakenkreuzen
Auf der derzeit in Köln stattfindenden Messe Gamescom wurde erstmal ein Computerspiel gezeigt, das auch Hakenkreuze darstellt. Demnach wurde das Spiel „Through the Darkest of Times“ für Jugendliche ab 12 Jahren von der Unabhängigen Selbstkontrolle (USK) freigegeben. Das Spiel setzt sich kritisch aus der Sicht des Widerstands mit der Zeit des Nationalsozialismus auseinander und kann als erster Anwendungsfall der Sozialadäquanzklausel gemäß § 86a Abs. 3 StGB i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB gesehen werden.
Meldung bei heise.de.
Hintergrund bei der FAZ.
Es bleibt wohl dabei: beA geht am 3. September online
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) geht laut Bundesrechtsanwaltskammer am 3. September wieder online. Die Schwachstellen sollen behoben worden sein, wie es bei LTO unter Bezugnahme auf ein Gutachten heißt. Eine weitere Schwachstelle bei der Verschlüsselung von Nachrichten, die eigentlich vor dem Start beseitigt werden sollte, werde aber in Abstimmung mit der Justiz erst im laufenden Betrieb beseitigt. Eine Testphase für beA wird es nicht mehr geben.
Mehr bei LTO.