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Wochenrückblick: VHG, Panoramafreiheit, YouTube

+++ Games-Branche gründet eigene Verwertungsgesellschaft

+++ OLG Hamm: Keine Panoramafreiheit bei Drohnenaufnahmen

+++ YouTube löscht Desinformation zur US-Wahl 2020 nicht mehr vollumfänglich

+++ Sachsen-Anhalts Ministerpräsident will Rundfunkbeitrag einfrieren

Games-Branche gründet eigene Verwertungsgesellschaft
Die Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games (VHG) soll zukünftig die urheberrechtliche Privatkopievergütung für interessierte Games-Unternehmen geltend machen können. Privatkopien entstünden bei Computerspielen z.B. bei der Aufzeichnung des Spielgeschehens oder beim Erstellen von Screenshots. Geschieht dies im privaten Bereich, ist es urheberrechtlich zulässig. Für diese Privatkopie werden die Werkinhaber durch eine gesetzlich geregelte Vergütung entlohnt. Hersteller und Importeure von Kopierern und Speichermedien zahlen zu diesem Zweck eine pauschale Urheberabgabe ein.An der verteilung dieser Einnahmen möchte nun auch die Games-Branche partizipieren.Zur Pressemitteilung des Game-Verbandes.
Zur Meldung bei heise.de.

OLG Hamm: Keine Panoramafreiheit bei Drohnenaufnahmen
Bildaufnahmen mittels Drohnen sind nicht von der der Panoramafreiheit gem. § 59 UrhG gedeckt. Das hat das OLG Hamm entschieden (Urt. v. 27. April 2023 – 4 U 247/21). Die Panoramafreiheit erlaubt es, Werke auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen z.B. zu fotografieren und verbreiten. Dies schließt aber nur die Perspektiven ein, die auch von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus bestehen. Hierzu gehöre nicht der Luftraum. Der Einsatz von Hilfsmitteln zur Erlangung einer anderen Perspektive z.B. durch eine Drohne ist nicht mehr von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt.Zur Pressemitteilung des OLG Hamm.
Zur Nachricht bei lto.de.

YouTube löscht Desinformation zur US-Wahl 2020 nicht mehr vollumfänglich
YouTube hat angekündigt keine Inhalte mehr zu entfernen, die falsche Behauptungen über weitverbreiteten Betrug, Fehler oder Pannen im Jahr 2020 und bei anderen vorausgegangenen US-Präsidentschaftswahlen aufstellen. Dies geschieht im Rahmen der Aktualisierung einiger Richtlinien. Laut YouTube sei „die Möglichkeit, offen über politische Ideen zu debattieren, selbst wenn sie umstritten sind oder auf widerlegten Annahmen beruhen, für eine funktionierende demokratische Gesellschaft von zentraler Bedeutung.“ Die Videoplattformkündigte außerdem in Bezug auf die 2024 anstehende Präsidentschaftswahl an, bei Bedarf Anpassungen an ihrer Strategie vorzunehmen.Zur Pressemitteilung von YouTube.
Zur Nachricht bei heise.de.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident will Rundfunkbeitrag einfrieren
Rainer Haseloff (CDU) hat vorgeschlagen, die Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Sender für zwei Jahre nicht zu erhöhen. Bis dahin solle die Zukunftskommission Vorschläge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterbreiten. Haseloff wolle so verhindern, dass die Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen weiter sinke. Zuvor hatten im April die Sender ihre Finanzplanungen an die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gemeldet. Die KEF spricht danach eine Empfehlung für den Rundfunkbeitrag aus. Die Entscheidung liegt dann allerdings bei den Bundesländern.Zur Nachricht bei der Mitteldeutschen Zeitung.
Zur Nachricht bei heise.de.

, Telemedicus v. 05.06.2023, https://tlmd.in/-11057

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