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Wochenrückblick: VG Wort, Rundfunkbeitrag, Adblocker-Sperre

+++ BGH vertagt Entscheidung zur Verlegerbeteiligung an VG Wort Ausschüttungen

+++ Adblocker-Sperre von Bild.de vor dem LG Berlin

+++ VGH Baden-Württemberg: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

+++ Bundesregierung will weniger Telekom-Regulierung in Brüssel

+++ LG Düsseldorf: Like-Buttons ohne Hinweis und Einwilligung rechtswidrig

+++ ICANN stimmt über Unabhängigkeit von den USA ab
BGH vertagt Entscheidung zur Verlegerbeteiligung an VG Wort Ausschüttungen
Der BGH hat die Verkündung seiner Entscheidung bezüglich der Verlegerbeteiligung an der Ausschüttung von Vergütung durch die VG Wort auf den 21. April 2016 verlegt (Az. I ZR 198/13). Der Jurist und Autor Martin Vogel klagt seit 2011 gegen die seiner Ansicht nach unzulässige Verteilungspraxis aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen zwischen den Urhebern und Verlagen. Mittlerweile wird vermutet, dass der BGH dem EuGH ungeklärte Fragen vorlegen könnte.
Meldung auf boersenblatt.net.
Beitrag auf Telemedicus.

Adblocker-Sperre von Bild.de vor dem LG Berlin
Vor dem LG Berlin ist derzeit ein Verfahren bezüglich der Adblocker-Sperre auf „Bild.de“ anhängig. Ein Youtuber hatte ein Video zur Anleitung der Umgehung der „Bild.de“-Werbeblocker-Sperre veröffentlicht und wurde daraufhin vom Axel-Springer-Verlag abgemahnt. Nun möchte er u.a. vom LG Berlin festgestellt haben, dass sein Video keine Umgehung einer technischen Schutzmaßnahme im Sinne von § 95a UrhG darstellt. Das Video wurde bereits von seinem Youtube-Kanal entfernt. In einem weiteren Fall bezüglich der „Bild.de“-Adblocker-Sperre hatte das LG Hamburg (Beschluss vom 22.10.2015; Az. 308 O 375/15) bereits zugunsten vom Axel-Springer-Verlag entschieden, dass die Verbreitung von Programmcodes zur Umgehung der Schutzmaßnahmen gegen Adblocker auf Bild.de unzulässig sei.
Meldung auf urheberrecht.org.

VGH Baden-Württemberg: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in drei Berufungsverfahren bestätigt, dass die Erhebung von Rundfunkbeiträgen verfassungsgemäß ist (Az. 2 S 312/15, 2 S 896/15, 2 S 2270/15). In den vorliegenden Fällen wurde der Südwestrundfunk (SWR) verklagt. Der Rundfunkbeitrag ist nach Ansicht des VGH Baden-Württemberg keine Steuer, sondern eine Abgabe, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder falle. Insbesondere stelle das öffentlich-rechtliche Programmangebot eine Gegenleistung zur Zahlung des Beitrages. Angesichts der technischen Entwicklung von Rundfunkempfangsgeräten sei eine pauschale Abgabe angeknüpft an das Innehaben einer Wohnung auch zulässig und verfassungsgemäß.
Meldung auf urheberrecht.org.
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Bundesregierung will weniger Telekom-Regulierung in Brüssel
Die Bundesregierung will auf europäischer Ebene weniger Regulierung für die Deutsche Telekom erreichen. Das ergibt sich aus einer Stellungnahme der Bundesregierung an die EU-Kommission, das vergangene Woche geleakt wurde. Demnach solle die Regulierung auf „ein erforderliches Maß” beschränkt werden und sich nicht schwerpunktmäßig auf den Telekommunikationssektor beschränken. Vielmehr sollen auch Kabelnetzbetreiber und sog. Over-the-top-Dienste („OTT”) wie Skype oder WhatsApp bei der Regulierung berücksichtigt werden. Die deutsche Telekommunikationsbranche reagierte gemischt auf die Forderungen.
Die Details bei Heise online.

LG Düsseldorf: Like-Buttons ohne Hinweis und Einwilligung rechtswidrig
Das Einbinden von Facebooks Like-Buttons in eine Webseite ist ohne Einwilligung und Hinweis in der Datenschutzerklärung rechtswidrig. Das hat das LG Düsseldorf vergangene Woche entschieden (Az. 12 O 151/15). Bei der Einbindung des Buttons von Facebook werde jedenfalls die IP-Adresse des Nutzers an Facebook übermittelt. Für diese Übermittlung sei auch der Betreiber der Webseite verantwortlich: Denn er „beschaffe” die Daten für Facebook und könne diese Beschaffung durch Hinzufügen oder Entfernen des Buttons auch selbst kontrollieren. Daher sei der Betreiber einer Webseite verpflichtet, seine Nutzer über die Übermittlung der Daten umfassend aufzuklären und die Einwilligung der Nutzer einzuholen. Andernfalls sei der Einsatz des Like-Buttons rechtswidrig.
Das Urteil im Volltext.
FAQ zum Urteil von Thomas Schwenke.

ICANN stimmt über Unabhängigkeit von den USA ab
Die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) hat vergangene Woche ein Reformpaket beschlossen, mit dem die ICANN unabhängiger vom Einfluss der USA werden soll. Unter anderem soll die Internet Assigned Numbers Authority (IANA) künftig einer Selbstverwaltung unterstellt werden und nicht mehr formell der Aufsicht der US-Behörden unterstehen. Stattdessen sollen in Zukunft mehrere Gremien bestehend aus Registraren, Nutzern, IT-Vertretern und Regierungsvertretern die Geschicke der IANA leiten. Die ICANN selbst zieht sich als Kontrollorgan in den Verwaltungsrat zurück. Die US-Regierung muss dem Reformvorhaben noch zustimmen, hat aber bereits signalisiert, einer Unabhängigkeit grundsätzlich nicht im Wege zu stehen.
Hintergründe bei Heise online.

, Telemedicus v. 13.03.2016, https://tlmd.in/a/3066

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