+++ EuGH: Beteiligung von Verlegern in Verwertungsgesellschaften
+++ BGH: E-Mails dürfen nicht heimlich beschlagnahmt werden
+++ VG Köln: Gmail ist ein Telekommunikationsdienst
+++ VG Köln: BfV muss Informationen über NSU-Disziplinarverfahren heraus geben
+++ Bundesregierung will Verwertungsgesellschaften reformieren
+++ Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Facebook-Manager wegen Volksverhetzung
EuGH: Beteiligung von Verlegern in Verwertungsgesellschaften
Der EuGH hat diese Woche entschieden, dass Verleger bei den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften nicht beteiligt werden können. Verlage seien keine Rechteinhaber im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie. Hintergrund ist ein Streit über die Urheberrechtsabgaben auf Drucker und PCs zwischen Hewlett-Packard und der belgischen Verwertungsgesellschaft Reprobel. Auch in Deutschland wird diese Entscheidung Auswirkungen auf ähnliche Rechtsstreits haben, da Verlage anders als Urheber nur abgleite und keine originären Rechte haben.
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BGH: E-Mails dürfen nicht heimlich beschlagnahmt werden
Wenn E-Mails auf einem Mailserver beschlagnahmt werden, muss der Betroffene darüber informiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im August entschieden, wie vergangene Woche bekannt wurde (Beschluss, Az. 3 StR 162/15). Hintergrund war ein Strafverfahren gegen einen Schmuggler und Händler von Betäubungsmitteln. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft die E-Mails des Angeklagten bei dessen Provider heimlich beschlagnahmen lassen – ohne den Angeklagten darüber zu informieren. Dieses Vorgehen war rechtswidrig, so der BGH. Die Beschlagnahme sei eine offene Ermittlungsmaßnahme, über deren Anordnung der Betroffene informiert werden müsse. Eine heimliche Beschlagnahme gebe die Strafprozessordnung nicht her. Allerdings durften die beschlagnahmten E-Mails im konkreten Fall trotzdem gegen den Angeklagten verwendet werden. Ein Beweisverwertungsverbot komme allenfalls dann in Betracht, wenn die Benachrichtigung unterbleibt, um in Zukunft wiederholt heimlich E-Mails des Betroffenen zu beschlagnahmen, so der BGH.
Der Beschluss im Volltext.
VG Köln: Gmail ist ein Telekommunikationsdienst
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln ist Gmail ein Telekommunikationsdienst im Sinne des TKG (Az.: 21 K 450/15). Dies berichtete Rechtsanwalt von Lucius von der Kanzlei Noerr vergangene Woche. Anlass war ein Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur (BNetzA) über die Frage, ob der E-Mail-Dienst Gmail nach § 6 TKG als Telekommunikationsdienst meldepflichtig ist. Das Gericht entschied nun, es komme auf eine rein technische Kontrolle über die Signalübetragung nicht an; stattdessen sei der Begriff des Telekommunikationsdienstes nach § 3 Nr. 24 TKG einer funktional-wertend zu betrachten. Die Entscheidung ist für sogenannte Over-the-Top-Dienste (OTT) besonders wichtig, da die Einordnung als Telekommunikationsdienst die Anwendung weiterer Regelungen aus dem TKG eröffnet. Hierzu gehören zum Beispiel die Themengebiete Datenschutz und Verbraucherrechte.
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VG Köln: BfV muss Informationen über NSU-Disziplinarverfahren heraus geben
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss Journalisten Auskunft über ein Disziplinarverfahren eines Mitarbeiters herausgeben. Das hat ebenso das VG Köln vergangene Woche entschieden (Az. 6 K 5143/14). Hintergrund des Disziplinarverfahrens war die Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit der Ermittlung gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Ein Mitarbeiter, der nur unter Decknamen bekannt ist, soll ohne Erlaubnis Teile von Ermittlungsakten gegen den NSU vernichtet haben. Der Vorgang war bereits Gegenstand eines Untersuchungsausschusses. Daher bestehe ein überragendes öffentliches Interesse an dem Vorgang, die das Geheimhaltungsinteresse des BfV überwiegen, so das VG Köln.
Zur Pressemeldung des Gerichts.
Bundesregierung will Verwertungsgesellschaften reformieren
Am Mittwoch hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den Regierungsentwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) veröffentlicht. Mit dem neuen Gesetz sollen die Vorgaben aus der Richtline über die „kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten“ (2014/26/EU) umgesetzt werden. Zugleich enthält der Entwurf Reformvorschläge für das Verfahren bei der Ermittlung der Geräte- und Speichermedienvergütung. Verwertungsgesellschaften sollten transparenter gestaltet werden. Außerdem sollen Regelungen für eine effektivere Rechtevergabe für Online-Nutzung geschaffen werden.
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Zur Pressemitteilung und dem Regierungsentwurf des VGG.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Facebook-Manager wegen Volksverhetzung
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Ermittlungen gegen den „Managing Director Northern, Central and Eastern Europe” von Facebook eingeleitet. Vorwurf: Beihilfe zur Volksverhetzung. Ein Anwalt aus Würzburg hatte Anzeige gegen den Facebook-Manager erstattet, weil Facebook Hass-Kommentare gar nicht oder nur stark verzögert lösche. Die Ermittlungsbehörden untersuchen nun, welche genauen Kommentare wie lange im Netz standen und wer von diesen Kommentaren Kenntnis hatte. Facebook wies die Vorwürfe zurück; die Anschuldigungen entbehrten jeder Grundlage.
Die Details bei Spiegel Online.