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Wochenrückblick: Verschlüsselung, NetzDG, Dateneigentum

+++ Bundestag: FDP fordert „Recht auf Verschlüsselung“

+++ UN-Beauftragter: Massive Kritik am NetzDG

+++ VZBV veröffentlicht kritisches Gutachten zum Dateneigentum

+++ BNetzA: Endgültige Festlegung der Vergabebedingungen

+++ BKartA: Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet

+++ Bundestag: Ulrich Kelber wird neuer Bundesdatenschutzbeauftragter

+++ Cambridge-Analytica-Skandal: Britisches Parlament sichert Facebooks interne Dokumente über Umwege

+++ Ex-Torwart Kahn klagt gegen „T1tan“-Marke


Bundestag: FDP fordert „Recht auf Verschlüsselung“
Die FDP hat im Bundestag einen Antrag auf Schaffung eines „Rechts auf Verschlüsselung“ gestellt. Genauer: Sie möchte „Telekommunikations- und Telemedienanbieter […] verpflichten, Kommunikationsdienste nach einer Übergangsfrist für zukünftige technische Systeme als Standard abhörsicher (Ende-zu-Ende verschlüsselt) anzubieten“. Zuspruch für diesen Antrag gab es aus den Reihen der SPD, Grüne und der Linken. Die CDU sieht den Vorschlag kritisch – zunehmende Verschlüsselung von Kommunikation gehe einher mit Nachteilen für Ermittlungsbehörden, sagte der CDU-Politiker Christoph Bernstiel. Man befürchtet eine Erleichterung der Arbeit der organisierten Kriminalität.
Zur Meldung auf golem.de.
Der FDP-Antrag im Volltext.

UN-Beauftragter: Massive Kritik am NetzDG
Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, hat Deutschland für das NetzDG kritisiert. Mit diesem Gesetz würden private Firmen zu Richtern über rechtlich relevante Meinungsäußerungen auf Plattformen gemacht. Hintergrund ist, dass Plattformbetreiber aufgrund des NetzDG selbst über die Löschung von rechtswidrigen Inhalten ihrer Nutzer entscheiden sollen. Bei einer Diskussion auf Einladung der Organisationen Reporter ohne Grenzen (ROG) und Article 19 äußerte Kaye, dass es demokratische, rechtsstaatliche Regeln für die Meinungsfreiheit hätte geben sollen, die mit einem Richtervorbehalt hätten gestärkt werden müssen.
Zur Meldung auf heise.de.

VZBV veröffentlicht kritisches Gutachten zum Dateneigentum
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) veröffentlichte diese Woche ein Rechtsgutachten über die Risiken der Schaffung eines „Dateneigentums.“ Verfasst wurde das Gutachten von Prof. Dr. Jürgen Kühling und Rechtsanwalt Florian Sackmann. Das Gutachten betrachtet und bewertet „Dateneigentumsrechte“ aus der Perspektive der Verbraucher und lehnt die Idee einer „Dateneigentumsordnung“ ab. Neue Rechte an Daten seien in der aktuellen Rechtslage unnötig und aufgrund der dadurch weitaus steigenden Komplexität der Sachverhalte auch schlichtweg kontraproduktiv. Anstelle der Schaffung von neuen Eigentumsregelungen sollten die Datenschutzaufsichts- und Kartellbehörden ihre Befugnisse konsequent wahrnehmen.
Zur Meldung auf golem.de.
Das Gutachten im Volltext.

BNetzA: Endgültige Festlegung der Vergabebedingungen
Die BNetzA hat die Vergaberegeln für die 5G-Mobilfunkfrequenzen endgültig beschlossen. Das gab die Behörde am 26.11. bekannt. Damit ist nun offiziell das Zulassungsverfahren für die Frequenzauktion im kommenden Jahr eröffnet. Unternehmen können bis zum 25. Januar 2019, 15 Uhr, Zulassungsanträge stellen, die Auktion wird dann im Frühjahr 2019 stattfinden. Inhaltlich geht es vor allem um umfassende Auflagen zur besseren flächendeckenden Versorgung. So müssen beispielsweise bis Ende 2022 nicht nur mindestens 98% der Haushalte pro Bundesland mit einer Datenrate von mindestens 100 Mbit/s versorgt werden, sondern vor allem die Verkehrswege müssen erheblich flächendeckender als bisher ausgebaut werden. Ziel der 5G-Frequenzauktion ist laut Bundesnetzagentur: „Deutschland soll Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur und Leitmarkt für 5G in Europa werden. Die neue Mobilfunkgeneration 5G soll die Entwicklung innovativer Dienste und Anwendungen (Industrie 4.0, autonomes Fahren, Internet der Dinge) fördern.“
Zur Pressemitteilung der BNetzA.
Die BNetzA-Entscheidung im Volltext.

BKartA: Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet
Das Bundeskartellamt hat am 29.11. ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet. Gegenstand der Überprüfung seien die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber Händlern auf dem deutschen Marktplatz Amazon.de, teilte die Bundesbehörde in Bonn mit. Möglicherweise habe der Online-Händler eine kartellrechtswidrige, marktbeherrschende Stellung gegenüber anderen Händlern inne und missbrauche diese: Durch die Doppelrolle als größter Händler und größter Marktplatz bestehe die Gefahr, dass andere Händler auf der Plattform behindert werden könnten. Ausgehend von vielen dem Kartellamt vorliegenden Händler-Beschwerden soll nun überprüft werden, ob Amazon seine Marktposition zulasten anderer Marktteilnehmer ausnutze. Konkret gehe es dabei um Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, um Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen sowie Sperrungen von Händlerkonten. Auch die EU-Kommission untersucht derzeit diese Doppelrolle, jedoch in Bezug auf die Verwendung der Transaktionsdaten auf der Plattform.
Zur Pressemitteilung des BKartA.

Bundestag: Ulrich Kelber wird neuer Bundesdatenschutzbeauftragter
Der Informatiker und SPD-Politiker Ulrich Kelber ist neuer Bundesdatenschutzbeauftragter und damit Nachfolger von Andrea Voßhoff. Das hat der Bundestag am 29.11. mit 444 Stimmen bei 176 Gegenstimmen und 37 Enthaltungen entschieden. Voßhoff, die 2014 das Amt übernahm, kandidierte nicht für eine zweite Amtszeit. Ulrich Kelber ist ab 2019 für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Der langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete aus Bonn muss sein Abgeordnetenmandat, das er seit 18 Jahren innehat, nun niederlegen. Unmittelbar nach der Wahl äußerte sich Kelber: „Eine wichtige Aufgabe im neuen Amt wird die Umsetzung des europaweiten Datenschutzrechts sein. Die europaweite Harmonisierung beim Datenschutz ist Voraussetzung dafür, auch den großen, nichteuropäischen Internetkonzernen auf Augenhöhe begegnen und unsere europäischen Datenschutzstandards durchzusetzen zu können.“
Zur Pressemitteilung des Bundestags.

Cambridge-Analytica-Skandal: Britisches Parlament sichert Facebooks interne Dokumente über Umwege
Da Facebook auf Fragen von britischen Parlamentariern zur Aufklärung des Cambridge Analytica-Datenskandals nicht im gewünschten Umfang Antworten gibt, ging der Digitalausschuss des britischen Parlaments nun einen ausgefallenen Weg, um sein Auskunftsbegehren durchzusetzen: Der Firmenchef des US-amerikanische App-Entwicklers „Six4Three“ steht gerade in Kalifornien mit Facebook vor Gericht und hielt sich vorübergehend in London auf. Nur durch diesen Aufenthalt konnte der Digitalausschuss des britischen Parlaments sein Auskunftsbegehren durchsetzen und interne Dokumente von Facebook beschlagnahmen. Laut der britischen Zeitung The Guardian sollen die Dokumente wesentliche Informationen über Facebooks Entscheidungen enthalten. Da das kalifornische Gericht die Unterlagen unter Verschluss hält, dürfen sie nicht veröffentlicht werden.
Mehr dazu beim Guardian.
Zur Meldung auf golem.de.

Ex-Torwart Kahn klagt gegen „T1tan“-Marke
Ex-Bayern-Torwart Oliver Kahn klagt aktuell gegen die Verwendung der Marke „T1tan“ für Torwarthandschuhe. Da Kahn selbst Handschuhe unter dem Namen „Goalplay“ vertreibt und sich offensichtlich als einzigen Titan in der Fußballwelt sieht, fordert er nun von dem Unternehmen „T1tan“ Unterlassung und Schadensersatz. Seine Forderung stützt er auf Namensrechte, die ihm als Torwart-Titan zustehen würden. Bereits 2016 registrierte das Unternehmen „T1tan“ diese Bezeichnung als europäische Marke. Ob es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen wird, ist fraglich. Die Verhandlung wurde am Dienstag unterbrochen und die Parteien wollen sich nun gütlich einigen.
Zur Nachricht auf lto.de.

, Telemedicus v. 02.12.2018, https://tlmd.in/a/3349

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