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Wochenrückblick: Vermeintliche Abmahnwelle, Facebook, LSR

+++ Aufregung um eine Abmahnung wegen Facebook-Share-Funktion

+++ Erstes Urteil zum Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse

+++ Europe versus Facebook liegt nun beim EuGH

+++ German Wings-Absturz: Die Rolle des Datenschutzrechts

+++ Gutachten stellt Sonderstatus von ARD und ZDF infrage

+++ Netzneutralität: TK-Unternehmen klagen gegen Regelung der FCC
Aufregung um eine Abmahnung wegen Facebook-Share-Funktion
Eine Abmahnung hat vergangene Woche für Diskussionen gesorgt: Der Kölner Anwalt Christian Solmecke meldete, dass eine Mandantin abgemahnt worden sei, weil sie einen Medienbericht bei Facebook per Share-Button geteilt hat. Weil dabei ein Vorschaubild erzeugt wurde, habe der betreffende Fotograf die Mandantin von Solmecke abgemahnt. Der Bericht sorgte für kontroverse Diskussionen. Vor allem das Ausmaß des Risikos, nun wegen Vorschaubildern bei Facebook abgemahnt zu werden, wird durchaus unterschiedlich bewertet. Einige Kritiker sahen den Bericht sogar eher als „gelungene Anwalts-PR”.
Zur Meldung bei heise.de.
Hierzu auch Rechtsanwältin Nina Diercks auf Social Media Recht.
Zur Rechtslage ausführlicher Carsten Ulbricht.

Erstes Urteil zum Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse
Das Landgericht Berlin hat im Januar einen Anspruch aus dem Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseerzeugnisse bejaht (Az.: 15 O 412/15) und damit das wohl erste Urteil zum Presse-LSR gefällt. Im konkreten Fall stufte das Gericht den Screenshot einer Webseite als Presseerzeugnis im Sinne des § 87 f Abs. 2 UrhG ein. Das Gericht prüfte jedoch nicht die Schranke des § 87g Abs. 4 UrhG, wonach die von der Geltung des Presse-LSR ausgenommen ist, wer nicht gewerblicher Anbieter einer Suchmaschine oder -aggregatoren ist. Kritiker sehen die Entscheidung daher überwiegend als Fehlurteil.
Rechtsanwalt Arno Lampmann (lhr-law.de) zum Urteil.
Das Urteil im Volltext.
Telemedicus-Themenseite zum Presse-Leistungsschutzrecht.

Europe versus Facebook liegt nun beim EuGH
Inwieweit muss Facebook sich an europäisches Datenschutzrecht halten? Und müssen europäische Datenschutzbehörden gegen Facebook ermitteln, wenn die Daten der Nutzer gefährdet sind? Mit diesen Fragen befasst sich der EuGH seit Dienstag. Dem Verfahren geht eine Klage des Aktivisten Max Schrems („Europe versus Facebook“) am irischen Supreme Court voraus: Schrems will den irischen Datenschutzbeauftragten zwingen, gegen Facebook zu ermitteln. Facebook gewähre den US-Geheimdiensten Zugang zu seinen Daten, so der Vorwurf. Der irische Datenschutzbeauftragte meint wiederum, wegen Safe Harbor nicht einschreiten zu dürfen. Der EU-Kommission ist daran gelegen, dass der EuGH Safe Harbor nicht zu Fall bringt.
Ausführlich hierzu Süddeutsche.de.

Germanwings-Absturz: Die Rolle des Datenschutzrechts
Der Absturz des Germanwings-Flugzeug beschäftigte vergangene Woche auch Datenschutzrechtler. Konkret wurde die Frage diskutiert, warum der Arbeitgeber des Co-Piloten der abgestürzten Germanwings-Maschine nichts von dessen angeblicher Krankschreibung erfahren hatte. Für das Time-Magazine sind dafür offenbar auch die strengen Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts verantwortlich. Carlo Piltz hat sich die Erlaubnistatbestände des BDSG angesehen – und kann sich vorstellen, dass eine Fluggesellschaft durchaus das Recht hätte, entsprechende Daten einzufordern. Auch sei denkbar, dass umgekehrt ein Arzt in einem entsprechenden Fall die Fluggesellschaft über den Gesundheitszustand eines Piloten informieren darf.
Zum Beitrag bei delegedata.de.

Gutachten stellt Sonderstatus von ARD und ZDF infrage
Wie vergangene Woche bekannt wurde, haben mehrere renommierte Wissenschaftler in einem Gutachten die Sonderbehandlung von ARD und ZDF infrage gestellt. Weil sich Frequenzknappheit und hohe Eintrittskosten technologisch erledigt hätten, sei der öffentlich-rechtliche Sonderstatus im Vergleich zum Zeitungsmarkt nicht mehr gerechtfertigt. Die Wissenschaftler fordern außerdem die Einführung eines Subsidiaritätsprinzips: Die Öffentlich-Rechtlichen sollen nur noch tätig werden, wo die Privaten „klare Defizite“ aufwiesen. Das Beitragsmodell solle zudem durch eine Steuer oder eine nutzungsabhängige Gebühr ersetzt werden. Das Gutachten hat zu heftigen Diskussionen geführt.
Zum Bericht bei faz.net.

Netzneutralität: TK-Unternehmen klagen gegen Regelung der FCC
Nachdem die US-amerikanische TK-Regulierungsbehörde FCC im Februar eine Regelung zur Netzneutralität verabschiedet hatte, klagt dagegen nun die Branchenvereinigung US-Telecom. Die TK-Unternehmen wollen damit gegen das strikte Verbot bezahlter „Überholspuren“ im Netz vorgehen. Die FCC habe mit der Klage bereits mit Verabschiedung der Regelung gerechnet und gibt sich jetzt optimistisch, den Rechtsstreit zu gewinnen.
Zur Meldung bei heise Netze.

, Telemedicus v. 29.03.2015, https://tlmd.in/a/2924

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