Telemedicus

, von

Wochenrückblick: Verfassungsschutz, Falschparker, Twitter-Abos

+++ BVerfG: Bundesverfassungsschutzgesetz zu weit, was Datenweitergabe an Behörden betrifft

+++ Fotos von Falschparkenden an die Polizei zu schicken, muss kein Datenschutzverstoß sein

+++ Twitter künftig nur noch als Abo-Modell – inkl. blauem Haken

+++ LG Berlin und BGH uneins wegen Encrochat

+++ Hessischer Verfassungsschutz stellt Strafanzeige wegen NSU-Leaks

BVerfG: Bundesverfassungsschutzgesetz zu weit, was Datenweitergabe an Behörden betrifft
Die Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden zur Übermittlung personenbezogener Daten und Informationen an Polizeien und Staatsanwaltschaften genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Das hat das BVerfG vergangene Woche auf zwei Verfassungsbeschwerden hin entschieden (1 BvR 2354/13). Die Übermittlungen in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes seien mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Die Befugnisse würden gegen die Normenklarheit und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Zudem fehle es an einer spezifisch normierten Protokollierungspflicht. Die beanstandeten Vorschriften sollen nun bis Ende 2023 überarbeitet werden und würden bis dahin mit Einschränkungen fortgelten.Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
Zur Nachricht bei lto.de.


Fotos von Falschparkenden an die Polizei zu schicken, muss kein Datenschutzverstoß sein
Die Übermittlung von Bildaufnahmen falsch parkender Autos an die Polizei, kann eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO darstellen. Dies hat das VG Ansbach nach zwei Klagen gegen Verwarnungen des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) entschieden. Das LDA hatte die Kläger verwarnt, weil diese ihre Anzeige von Falschparkenden bei der Polizei mit Fotos der Situation untermauerten. Dies sei nicht notwendig gewesen, da Informationen über Kennzeichen, Zeitpunkt Ort etc. ausreichen würden. Allerdings hatte die Polizei die Kläger daraug verwiesen, dass die Parksituation zum Beweis durch Fotoaufnahmen möglichst genau dokumentiert werden sollte. Dem hat das VG Ansbach nun im Grunde zugestimmt.
Zur Pressemitteilung des VG Ansbach.
Zur Nachricht bei golem.de.


Twitter künftig nur noch als Abo-Modell – inkl. blauem Haken
In den USA hat Twitter ein Abo-Modell gestartet. Für 7,99 $ im Monat lässt sich der Dienst nun mitsamt einem blauen Haken im Profil nutzen, der bisher nur verifizierten und einflussreichen Persönlichkeiten vorbehalten gewesen ist. Die Einführung des Abonnement-Modells folgt der Übernahme des Dienstes duch Tech-Milliardär Elon Musk. Als weitere Sofort-Maßnahmen entließ Musk etwa die Hälfte der bisherigen Mitarbeiter:innen und das Management. Der Dienst sei außerdem von massiven Werbe-Einbrüchen betroffen.
Zur Nachricht bei Spiegel Netzwelt.
Zum Hintergrund beim Handelsblatt.


LG Berlin und BGH uneins wegen Encrochat
Die 25. große Strafkammer des Landgerichts (LG) Berlin hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Zulässigkeit der Datenerhebung und Verwertung von Encrochat-Daten zur Vorabentscheidung vorgelegt. In dem nun erst einmal ausgesetzten Strafverfahren geht es um eine Angeklage wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, was durch Encrochat-Daten belegt sein soll. Die Verwendung solcher Daten hatte zuvor der Bundesgerichtshof (BGH) für zulässig und verwertbar gehalten, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten ginge (BGH, Beschluss v. 2.3.2022 – 5 StR 457/21). Trotzdem zeigte sich das LG Berlin nicht überzeugt und bittet den EuGH jetzt zu klären, ob die deutschen Ermittlungsbehörden beim Erlangen von Encrochat-Daten gegen EU-Recht verstoßen haben.
Zur Nachricht bei heise.de.
Zur Meldung bei beck-aktuell.


Hessischer Verfassungsschutz stellt Strafanzeige wegen NSU-Leaks
Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat Strafananzeige gegen unbekannt wegen der unrechtmäßigen Weitergabe von als Verschlusssachen eingestuften Dokumenten gestellt. Zuvor hatte Jan Böhmermann im ZDF Magazin Royale gemeinsam mit „Frag den Staat“ die Dokumente veröffentlicht und ins Internet gestellt. Dabei handelt es sich um den Untersuchungsbericht des hessischen LfV zu den eignenen Ermittlungen zum sog. Nationalsozialistischem Untergrund (NSU). Der Bericht wirft kein gutes Licht auf das LfV und lag u.a. den NSU-Untersuchungsausschüssen des hessischen Landtages vor.
Zur Nachricht bei lto.de.
Zum Hintergrund bei der FAZ.

, Telemedicus v. 06.11.2022, https://tlmd.in/-10606

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory