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Wochenrückblick: Verbraucherschutz, Jugendschutz, Twitter

+++ Neue Verbraucherschutzregeln gelten in der EU

+++ LfM NRW kämpft weiter gegen Sperrung von xHamster

+++ KJM erkennt erstmals biometrische Altersverifikationssysteme an

+++ USA: Twitter zahlt Millionenstrafe wegen Datenschutzverstoß

+++ Kabinett beschließt digitales Bundesgesetzblatt

Neue Verbraucherschutzregeln gelten in der EU
Am Samstag sind zahlreiche neue Regelungen im Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht in Kraft getreten. Mit dem „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht” wurden Änderungen der EU-Omnibus-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Diese sieht insbesondere erweiterte vorvertragliche Pflichten, Regelungen zum Vertragsschluss selbst sowie zum Widerrufsrecht vor. Verstöße mit EU-weitem Bezug („Unionsdimension”) können in Deutschland mit Bußgeldern von bis zu 4% des Jahresumsatzes geahndet werden.
Details bei Heise online.

LfM NRW kämpft weiter gegen Sperrung von xHamster
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat sich vergangene Woche zum Sperrverfahren gegen die Pornoseite xHamster geäußert. Die LfM NRW hatte xHamster das Angebot ihrer deutschen Subdomain untersagt und Anfang diesen Jahres bei mehreren Providern Sperrungen der Subdomain erwirkt. Daraufhin änderte xHamster seine Subdomain von „de” auf „deu”. Nach Auskunft der LfM NRW muss das Verfahren nun erneut beginnen. „Medienrechtlich sind wir gezwungen, nun von vorne anzufangen“, sagte Laura Braam von der Landesanstalt für Medien NRW vergangene Woche gegenüber der dpa. Seit der Umsetzung der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste ist nun allerdings die zypriotische Medienanstalt für xHamster zuständig. Nach Angaben der LfM habe man nun erstmals dort einen konkreten Ansprechpartner.
Weiter bei LTO.

KJM erkennt erstmals biometrische Altersverifikationssysteme an
Die Kommission für Jugendmedienschutz hat vergangene Woche erstmals Altersverifikationssysteme anerkannt, die ohne Ausweispapiere und allein mit biometrischen Verfahren funktionieren. Die Systeme wurden durch maschinelles Lernen darauf trainiert, anhand biometrischer Merkmale das Alter einer Person einzuschätzen. Um auch abzudecken, dass manche Jugendliche älter aussehen, als sie sind, hat die KJM einen Puffer von fünf Jahren festgelegt. Personen müssen von dem System also mindestens als 23 erkannt werden, damit eine positive Altersverifikation erfolgen kann.
Zur Pressemeldung der KJM.

USA: Twitter zahlt Millionenstrafe wegen Datenschutzverstoß
Twitter hat in den USA vergangene in einem Verfahren wegen Datenschutzverstößen einen Vergleich von 150 Millionen US-Dollar geschlossen. US-Behörden hatten gegen das Unternehmen geklagt, weil es Handynummern von Nutzern, die für Zwecke der Zwei-Faktor-Authentifizierung erhoben wurden, zu Werbezwecken genutzt haben soll.
Weiter beim Handelsblatt.

Kabinett beschließt digitales Bundesgesetzblatt
Das Bundeskabinett hat vergangene Woche einen Gesetzesentwurf zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung beschlossen. Bislang werden Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet – dieses ist zwar auch elektronisch verfügbar, maßgeblich ist aber die Verkündung in Schriftform. Künftig soll die Verkündung allein elektronisch erfolgen – und zwar unentgeltlich und barrierefrei. Insbesondere sollen Dokumente ohne Einschränkung gespeichert, ausgedruckt und verwertet werden dürfen. Auch das ist nicht selbstverständlich, weil die derzeitige digitale Fassung des Bundesgesetzblattes zahlreiche Einschränkungen vorsieht.
Weiter bei Beck aktuell.

, Telemedicus v. 29.05.2022, https://tlmd.in/-10265

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