+++ EuGH: VDS in Bulgarien rechtswidrig
+++ EU: Recht auf Reparatur
+++ DSGVO: Trusted Data Processor
+++ Digital Services Act in Kraft getreten
+++ BKartA weitet Untersuchung gegen Amazon aus
+++ BMJ: Vorläufig keine Abschaltung des Online-Handelsregisters
+++ Trumps Twitter-Profil wieder online
EuGH: VDS in Bulgarien rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Freitag die nationale Regelung zur sechsmonatigen Protokollierung von Nutzerspuren im Bulgarischen Telekommunikationsgesetz für nicht mit EU-Recht vereinbar erklärt (C-350/21). Das Urteil reiht sich damit in eine lange Reihe von Entscheidungen ein, bei der sich der EuGH genötigt sieht, trotz früherer Grundsatzurteile über entgegenstehende nationale Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung zu entscheiden. Bereits 2015 hatte der EuGH die einjährige Speicherpraxis Bulgariens für unzulässig erklärt, woraufhin ein neues Gesetz mit sechsmonatiger Speicherdauer verabschiedet wurde. Der Fall landete 2021 erneut vor dem EuGH.
Zur Entscheidung des EuGH.
Zur Meldung auf heise.de.
EU: Recht auf Reparatur
Die Europäische Kommission und die Vertreter der Mitgliedsstaaten aben sich auf neue Ökodesign-Regeln für Smartphones, Tablets und ähnliche Geräte geeignigt. Hersteller sind danach verpflichtet, Ersatzteile und Reparaturinformationen für sieben Jahre sowie Software-Updates für fünf Jahre zur Verfügung zu stellen. Auch sollen Produkte künftig so gestaltet werden, dass ein leichterer Austausch von Komponenten möglich ist.
Zur Meldung auf golem.de.
Zur Meldung auf heise.de.
FAQ zum Recht auf Reparatur des BMUV.
DSGVO: Trusted Data Processor
Am Freitag hat die DSZ Datenschutzzertifizierungsgesellschaft mbH verbindliche Verhaltensregelungen für Auftragsverarbeiter („Trusted Data Processor“) veröffentlicht. Unternehmen können diese nun für sich anwenden, um mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf die Umsetzung der Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Bereich der Auftragsverarbeitung zu erlangen. Die Vorgaben wurden unter Mitwirkung des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. und der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. entwickelt. Die zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft wurde vom Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg Stefan Brink akkreditiert.
Zur Pressemitteilung des LfDI BW.
Zur Webseite der DSZ.
Zur Meldung auf heise.de.
Digital Services Act in Kraft getreten
Der bereits am 27. Oktober im Amtsblatt veröffentlichte Digital Services Act (DSA) ist in Kraft getreten. Er enthält u.a. verbindliche Verhaltensvorschriften für die Betreiber von Online-Plattformen zur Bekämpfung von Hass, Hetze und politischem Extremismus in sozialen Netzwerken. Ferner können Behörden künftig europaweit Anordnungen gegen Host-Provider erlassen, um gegen die Verbreitung rechtswidriger Inhalte, einschließlich urheberrechtlich geschützter Werke vorzugehen. Einschränkung ergeben sich aber auch im Bereich der Online-Werbung gegenüber Minderjährigen. Plattformbetreiber haben nun bis zum 17. Februar 2024 Zeit, die Vorgaben umzusetzen.
Zur Meldung auf heise.de.
BKartA weitet Untersuchung gegen Amazon aus
Das Bundeskartellamt (BKartA) weitet seine Untersuchung gegen Amazon in zwei laufenden Verfahren aus. Dabei stützt es sich auf die Möglichkeiten der „erweiterten Missbrauchsaufsicht“ (§ 19a GWB), die es der Behörde ermöglichen, einstweilige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das BKartA untersucht aktuell, ob Amazon sowohl die Preiskontrollmechanismen der Plattform als auch das sog. „Brandgating“ eingesetzt hat, bei dem Produkt- und Markenpiraterie durch verkaufseinschränkende Maßnahmen entgegengewirkt werden soll – zur Benachteiligung von Marketplace-Anbietern gegenüber eigenen Produkten. Amazon hat die Vorwürfe zurückgewiesen.
Zur Pressemitteilung des BKartA.
Zur Meldung auf golem.de.
Zur Meldung auf heise.de.
BMJ: Vorläufig keine Abschaltung des Online-Handelsregisters
Das Bundesjustizministerium (BMJ) plant trotz erheblicher datenschutzrechtlicher Kritik keine Abschaltung des Online-Handelsregisters. Eine vollständige Abschaltung komme nicht in Betracht, da man mit der Einrichtung europarechtlichen Vorgaben entsprochen habe. Zudem erfolge der Betrieb in der Verantwortung der Registergerichte der Länder. Man nehme die Kritik jedoch ernst und werde sich der Sache annehmen. Kritik an der Veröffentlichung mitunter privater Addressdaten in den Dokumenten übten sowohl die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden als auch der Verband „Die Familienunternehmer“, der eigens ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hatte.
Zur Meldung auf heise.de.
Zum Gutachten des Verbands.
Trumps Twitter-Profil wieder online
Das Twitter-Profil von Donald Trump ist wieder online. Nach einer Umfrage auf Twitter hat Twitter-Chef Elon Musk das Profil am Sonntag entsperrt. Twitter hatte das Profil nach dem Sturm auf das US-Kapitol im Januar 2021 offline geschaltet. Ob Trump mit seinem Profil selbst wieder aktiv wird, ist aber noch unklar.
Zur Meldung bei Tagesschau.de.