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Wochenrückblick: VDS, Mytaxi, Smart-TV

+++ Verschärfter Reformvorschlag zum europäischen Urheberrecht

+++ EU-Kommission will Verbraucherschutz bei unentgeltlichen Diensten stärken

+++ BGH erklärt Rabattaktion von Mytaxi für zulässig

+++ BSI warnt vor Sicherheitslücken in Smart-TV-Angeboten

+++ VDS: StA Detmold erwägt Ermittlungen wegen versuchter Strafvereitelung
Verschärfter Reformvorschlag zum europäischen Urheberrecht
Diese Woche hat der Verhandlungsführer im EU-Parlament zur Reform des Urheberrechts, Axel Voss, seinen neusten Reformvorschlag vorgelegt. Dieser geht in einigen Teilen noch weiter als vorherige Verschläge. Demnach soll ein „unveräußerliches Recht auf eine faire und angemessene Vergütung für die digitale Nutzung von Presseerzeugnissen” eingeführt werden. Dieses ginge noch weiter als das umstrittene Leistungschutzrecht für Presseverleger, das in Deutschland praktisch als gescheitert angesehen werden kann. Voss begründet seinen Vorschlag auch mit einer Stärkung des Qualitätsjournalimus und der Verhinderung von Falschinformationen. Unter anderem der Bundesverband Deutsche Startups kritisierte diese Ausweitung der ursprünglichen Pläne.
Ausführlich hierzu golem.de.
Kritische Darstellung dazu auf netzpolitik.org.

EU-Kommission will Verbraucherschutz bei unentgeltlichen Diensten stärken
Die EU-Kommission will den Verbraucherschutz bei Internet-Diensten stärken, die unentgeltlich erbracht werden oder „bei denen Nutzer mit ihren Daten zahlten”. Dies berichtet euractiv.com diese Woche und veröffentlichte einen entsprechenden Richtlinienentwurf (PDF). Demnach sollten Nutzer dieser Dienste besser informiert werden und ähnlich wie bei entgeltlichen Diensten sich von Verträgen lösen können.
Zum Bericht auf euractiv.com.
Der Entwurf der Richtlinie im Volltext.

BGH erklärt Rabattaktion von Mytaxi für zulässig
Der BGH hat diese Woche entschieden, dass die Taxi-App Mytaxi gegenüber Kunden mit Rabattaktionen werben durfte. Die Plattform vermittelt Fahrgäste an Taxifahrer. Hierfür bot sie vorübergehend einen Kundenrabatt von 50% an, zahlte jedoch an die jeweiligen Fahrer den Differenzbetrag zum tariflich festgesetzten Fahrpreis abzüglich einer Vermittlungsgebühr. Nach Ansicht der Taxizentralen verstieß dies gegen die tarifliche Preisbindung für Taxiunternehmen. Der BGH entschied nun, dass Mytaxi als Vermittlungsplattform nicht an die Preisbindungen für Taxiunternehmer gebunden sei. Damit entschied er anders noch als die Vorinstanzen, die den klagenden Taxizentralen Recht gegeben hatten.
Zur Pressemitteilung des BGH.

BSI warnt vor Sicherheitslücken in Smart-TV-Angeboten
Das BSI warnt vor technischen Risiken für die Privatsphäre bei Smart-TV-Geräten. Durch die Internetanbindung der Geräte und ihre Ausrüstung mit Mikrophonen oder Kameras könnten sie sensible Daten Betroffener möglicherweise auch ohne rechtliche Erlaubnis an Dritte übertragen. Dies sagte BSI-Präsident Arne Schönbohm diese Woche gegenüber der Rheinischen Post. Zudem seien die Geräte häufig nicht hinreichend gegen den Zugriff durch Dritte abgesichert. Kunden sollten diese Risiken bei ihren Kaufentscheidungen für ein bestimmtes Gerät überdenken. Ebenso sieht Schönbohm die Hersteller in der Pflicht, die Geräte zu verbessern.
Zum Bericht bei der Rheinischen Post.

VDS: StA Detmold erwägt Ermittlungen wegen versuchter Strafvereitelung
Letzten Sommer hatte das OVG Münster in einem Verfahren die umstrittene Vorratsdatenspeicherung für ein Unternehmen ausgesetzt. Die Bundesnetzagentur hatte daraufhin öffentlich mitgeteilt, vorerst von Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherverpflichtungen abzusehen. Damit galt die Vorratsdatenspeicherung als vorerst ausgesetzt. Die beiden Unternehmen Telekom und Vodafone hatten in einem Strafermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Detmold entsprechend die Herausgabe bestimmter Daten verweigert. Diese sieht in der Verweigerung den Tatbestand der Strafvereitelung erfüllt und erwägt deshalb Ermittlungen einzuleiten.
Zum Bericht bei heise.de.

, Telemedicus v. 01.04.2018, https://tlmd.in/a/3274

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