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Wochenrückblick: VDS, Liste der Auffälligen, Bundespräsident

+++ EuGH: Pauschale Vorratsdatenspeicheurng nicht zulässig

+++ LfDI BW verbietet Tübinger „Liste der Auffälligen”

+++ Gesetz gegen Hasskriminalität: Bundespräsident fordert Nachbesserung

+++ Bundesrat stimmt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch zu

EuGH: Pauschale Vorratsdatenspeicheurng nicht zulässig
Der Europäische Gerichtshof hat die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten erneut für unvereinbar mit den Grundrechten auf Privatsphäre, Datenschutz und Meinungsfreiheit erklärt (Az. C-511/18). Eine pauschale Vorratsdatenspeicherung sei grundsätzlich unzulässig, entschied der EuGH. Allerdings billigt der Gerichtshof die generelle anlasslose Speicherung von IP-Adressen, die bei jeder Einwahl ins Internet neu vergeben werden. Darüber hinaus ist nach der Entscheidung die Speicherung etwa im Fall einer schwerwiegenden Bedrohung der nationalen Sicherheit zulässig. Das Urteil geht auf Verfahren zu Überwachungsgesetzen aus Frankreich, Belgien und Großbritannien zurück.
Zur Meldung in der taz.
Q&A zum Urteil bei netzpolitik.org.

LfDI BW verbietet Tübinger „Liste der Auffälligen”
Der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg hat der Stadt Tübingen die Nutzung polizeilicher Daten für eine Liste „auffälliger“ Asylbewerber untersagt. In dieser „Liste der Auffälligen“ erfasste die Stadtverwaltung Daten von Asylbewerbern, die die Polizei im Zusammenhang mit Rohheitsdelikten erhoben hatte. Die Liste sollte dazu dienen, „städtische Bedienstete vor Übergriffen dieses Personenkreises zu schützen“. Die Daten waren auf der Grundlage ausländerrechtlicher Vorgaben erhoben worden. Sie für andere Zwecke an die Stadtverwaltung zu übermitteln, verstoße gegen den Zweckbindungsgrundsatz, so der LfDI. Konkrete Gefahren für Behördenmitarbeiter hätte die Stadt Tübingen zudem „weder im Einzelfall noch generell“ belegt.
Zur Pressemitteilung des LfDI BW.

Gesetz gegen Hasskriminalität: Bundespräsident fordert Nachbesserung
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat laut Süddeutscher Zeitung die Bundesregierung gebeten, das Gesetzespaket gegen Hasskriminalität zu überarbeiten. Sie solle Änderungen möglichst unverzüglich einarbeiten und einbringen, wie es in einem Schreiben des Bundespräsidialamts heißt. Bis dahin werde die Ausfertigung des Gesetzes ausgesetzt. Hintergrund sind verfassungsrechtliche Bedenken über den Zugriff des Bundeskriminalamts auf Bestandsdaten.
Mehr bei der Süddeutschen.

Bundesrat stimmt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch zu
Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf gegen Abmahnmissbrauch zugestimmt. Mit der Reform sollen Anreize für Abmahngeschäftsmodelle gemindert werden. Mitbewerber sollen bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- oder Informationspflichten – insbesondere nach Datenschutzrecht – keine Kosten mehr geltend machen können.
Zur Meldung bei heise.de.

, Telemedicus v. 11.10.2020, https://tlmd.in/a/3530

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