+++ Nach Charlie-Hebdo-Attentat: CSU will Vorratsdatenspeicherung
+++ Google: Rund 350 Millionen Löschanfragen 2014
+++ Redtube-Abmahnungen: Urmann nicht mehr als Anwalt zugelassen
+++ Kfz-Kennzeichen-Scanning kommt erneut vors BVerfG
+++ Verhandlungsstand zur Datenschutzverordnung geleakt
+++ EU-Kommission veröffentlich Dokumente über TTIP
+++ OLG Düsseldorf: Bestpreisklauseln von HRS kartellrechtswidrig
+++ NRW-Justizmininster fordert „Recht auf digitalen Neustart”
+++ Datenschutzverstoß: Versicherung muss 1,3 Millionen Euro zahlen
Nach Charlie-Hebdo-Attentat: CSU will Vorratsdatenspeicherung
Nach den Anschlägen auf die Redaktion der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo hat sich die CSU für die schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Vertreter der Partei sind der Auffassung, hierdurch Anschläge bereits im Vorfeld effektiv verhindern zu können.
Zur Nachricht bei Telemedicus.
Kritische Stellungnahme hierzu von Thomas Stadler.
Außerdem: „Warum wir nach Charlie Hebdo an Chilling Effects denken sollten”.
Google: Rund 350 Millionen Löschanfragen 2014
Im Jahr 2014 bekam Google Anfragen von Rechteinhabern, mehr als 345 Millionen Links zu Downloads urheberrechtlich geschützten Materials aus ihren Ergebnissen zu löschen – 2008 waren es noch wenige Dutzend. Kürzlich hat Google irrtümlicherweise auch Links zu Open-Source-Projekten entfernt.
Ausführlich hierzu bei Zeit Online.
Redtube-Abmahnungen: Urmann nicht mehr als Anwalt zugelassen
Thomas Urmann – der Anwalt, 2013 massenhaft Abmahnungen wegen des Konsums von Streaming-Videos auf der Plattform Redtube verschickt hatte – ist nicht mehr als Anwalt zugelassen. Das hat die zuständige Kammer mitgeteilt. Unterdessen wurde bekannt, dass die Kölner Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Redtube-Abmahnungen mehrere Objekte hat durchsuchen lassen – darunter eine Berliner Anwaltskanzlei.
Mehr bei infodocc.info.
Zu den Durchsuchungen bei heise.de.
Kfz-Kennzeichen-Scanning kommt erneut vors BVerfG
Verstößt das massenhafte Scannen von KfZ-Kennzeichen in Bayern gegen die informationelle Selbstbestimmung? Nachdem es das Bundesverwaltungsgericht im Herbst 2014 für rechtmäßig erklärt hatte, hat der Informatiker Benjamin Erhart mitgeteilt, gegen das Kennzeichen-Scanning Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Zur Nachricht bei heise.de.
Verhandlungsstand zur Datenschutzverordnung geleakt
Ein Leak zeigt im Volltext den aktuellen Verhandlungsstand zur neuen Datenschutzverordnung im EU-Ministerrat. Die neue Version des Ministerrats enthalte „so viele nationale Vorbehalte, dass eine schnelle Einigung unwahrscheinlich ist”, wie es bei FM4 heißt – etwa zu den Themen pseudonymisierte Daten und Profiling. Der für das zweite Quartal 2015 geplante Start der Trilog-Verhandlungen stehe sehr in Frage.
Mehr bei FM4.
EU-Kommission veröffentlich Dokumente über TTIP
Um Transparenz zu schaffen, hat die EU-Kommission Positionspapiere und Textvorschläge zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP veröffentlicht – so unter anderem zum umstrittenen Vorhaben, Schiedsgerichte zum Schutz von Investoren zu schaffen. Zum Thema IT finden sich in den Positionspapieren Ziele wie die Zusammenarbeit in Bereichen wie Regulierung, Standardisierung, Zertifizierung oder Kryptographie. Konkrete Regelungen hat die Kommission allerdings nicht veröffentlicht.
Zur Nachricht bei lto.
Mehr bei heise.de.
OLG Düsseldorf: Bestpreisklauseln von HRS kartellrechtswidrig
Die zwischen dem Hotelbuchungsportal HRS und seinen Vertragshotels vereinbarten Bestpreisklauseln sind kartellrechtswidrig. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden (Az.: OLG Düsseldorf, VI – Kart. 1/14 (V)) und damit eine entsprechende Untersagung des Bundeskartellamtes gehalten. Darin hatte das Kartellamt HRS untersagt, sich in seinen Verträgen mit deutschen Hotels die günstigsten Preise garantieren zu lassen. Die Hotels seien dadurch gehindert, ihre Hotelzimmerpreise und sonstigen Konditionen gegenüber den verschiedenen Portalen sowie im Eigenvertrieb unterschiedlich festzulegen.
Mehr bei Thomas Stadler.
NRW-Justizmininster fordert „Recht auf digitalen Neustart”
Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty (SPD), will Internetnutzern die gesetzlich verankerte Möglichkeit zu geben, Suchmaschinenbetreibern in bestimmten Fällen die Löschung von Daten abzuverlangen. Vorrangig gehe es um Jugendliche, die bedenkenlos Dinge ins Internet stellen, die ihnen später Probleme bereiten können.
Ausführlich bei delegedata.de.
Telemedicus kritisch zum Recht auf Vergessenwerden.
Datenschutzverstoß: Versicherung muss 1,3 Millionen Euro zahlen
Das deutsche Versicherungsunternehmen Debeka muss wegen der unerlaubten Weitergabe von Daten eine 1,3 Millionen Euro zahlen. Debeka und der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner haben sich einvernehmlich geeinigt und das Bußgeldverfahren abgeschlossen. Hintergrund: 2013 sollen einzelne Debeka-Beschäftigte Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes bestochen haben, um an Daten angehender Beamter zu kommen.
Zur Nachricht bei golem.de.