+++ EuGH setzt enge Grenzen für Vorratsdatenspeicherung
+++ Laut Facebooks Transparenzbericht mehr Vorgehen gegen Hatespeech
+++ OLG Karlsruhe: Google nicht zur eigenständigen Überprüfung von Inhalten verpflichtet
+++ US-Geheimdienste: Putin soll Wahlbeeinflussung angeordnet haben
+++ OLG Köln untersagt Journalisten Behauptungen im „Faktencheck„
+++ Schmähgedicht: Auswärtiges Amt muss Auskunft über rechtliche Einschätzung geben
+++ Autonomes Fahren: Intel will sich bei Here beteiligen
+++ BKartA gibt Fusion von CTS Eventim und FKP Scorpio frei
+++ BKartA sollte Verbraucherschutzbehörde werden
Wegen unserer Winterpause berücksichtigt dieser Wochenrückblick die Geschehnisse seit dem 19. Dezember 2016.
EuGH setzt enge Grenzen für Vorratsdatenspeicherung
Der EuGH hat die britischen und die schwedischen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung Ende Dezember 2016 für unvereinbar mit dem Unionsrecht erklärt (Urteil v. 21.12.2016, Az. C 203/15). Eine Vorratsdatenspeicherung ist danach in der EU nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten zulässig. Eine allgemeine Verpflichtung für Telekommunikationsanbieter, persönliche Nutzerdaten zu speichern, ist unzulässig. Erlaubt sei es aber, vorbeugend eine gezielte Vorratsspeicherung dieser Daten zum alleinigen Zweck der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen. Eine solche Speicherung müsse hinsichtlich der Kategorien der zu speichernden Daten, der erfassten Kommunikationsmittel, der betroffenen Personen und der vorgesehenen Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendige beschränkt sein. Behörden dürften in der Regel nur dann Zugang zu den auf Vorrat gespeicherten Daten erhalten, wenn dies zuvor von einem Gericht oder einer anderen unabhängigen Stelle erlaubt wurde.
Zur Entscheidung im Volltext.
Meldung bei ZEIT ONLINE.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
Laut Facebooks Transparenzbericht mehr Vorgehen gegen Hatespeech
Facebook hat Ende 2016 seinen halbjährlichen Transparenzbericht herausgegeben. Dem Bericht zufolge ist Facebook verstärkt gegen Hate Speech vorgegangen, habe also vermehrt volksverhetzende, jugendgefährdende und/oder den Holocaust leugnende Inhalte „eingeschränkt„ – mit über Tausend Inhalten im ersten Halbjahr 2016 fast dreimal so viel wie im Halbjahr zuvor, so Facebook.
Mehr bei LTO.
OLG Karlsruhe: Google nicht zur eigenständigen Überprüfung von Inhalten verpflichtet
Google ist nicht verpflichtet, von Dritten ins Netz gestellte Beiträge aufzuspüren und auf eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu überprüfen. Das hat das OLG Karlsruhe am 14.12.2016 entschieden (Az. 6 U 2/15). Die drei Kläger waren unter anderem wegen offenbar islamfeindlicher Äußerungen auf einer Internetseite durch anonyme Autoren als Rassisten bezeichnet worden. Die Kläger sahen sich dadurch in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Nach der Entfernung der Links auf die Seite durch Google tauchten die Inhalte aber auf einer anderen Seite im selben Portal auf – und damit auch wieder im Suchindex von Google. Die Kläger wollten Google zwingen, gar kein auf die Hauptdomain der Internetplattform verweisendes Suchergebnis mehr anzuzeigen. Dem folgte das OLG nicht. Die Beklagte als Suchmaschinenbetreiberin hafte nur nach konkretem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung auf Unterlassung.
Zur Pressemitteilung des OLG Karlsruhe.
US-Geheimdienste: Putin soll Wahlbeeinflussung angeordnet haben
Die US-amerikanischen Geheimdienste CIA, FBI und NSA haben vergangene Woche einen Bericht über Untersuchungen zu möglichen Wahlbeeinflussungen von russischer Seite veröffentlicht. Demnach soll der russische Präsident Putin eine Kampagne angeordnet haben, um die öffentliche Meinung während des Präsidentenwahlkampfes zu beeinflussen. Dadurch sollten die Chancen der Kandidatin Hillary Clinton verschlechtert werden, um mit Donald Trump einen mit russischen Interessen geneigteren Präsidenten gewinnen zu lassen.
Der Bericht als PDF.
Zur Nachricht auf sueddeutsche.de.
Ein Hintergundbericht des Handelsblatts.
OLG Köln untersagt Journalisten Behauptungen im „Faktencheck„
Das OLG Köln hat der Kölner Journalistenschule (KJS) die Behauptung untersagt, die AfD-Politikerin Frauke Petry (AfD) sei die „Falschaussagen-Spitzenreiterin„ in Talkshows. Diese Behauptung hatte die KJS in ihrem „Faktencheck„ des Projekts „Faktenzoom„ verbreitet und darauf gestützt, „gut ein Viertel„ der Behauptungen von Petry seien zu beanstanden, 15 Prozent seien komplett falsch. Hiergegen konnte Petry teils erfolgreich vorgehen, weil die KJS ihr offenbar teils falsche – da sinnentstellende – Zitate in den Mund gelegt hatte.
Mehr bei uebermedien.de.
Schmähgedicht: Auswärtiges Amt muss Auskunft über rechtliche Einschätzung geben
Das Auswärtige Amt muss Auskunft über den Inhalt der rechtlichen Prüfung von Jan Böhmermanns satirischem Schmähgedicht geben. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg am 30.12.2016 entschieden (OVG 6 S 29.16) und damit den Beschluss des VG Berlin vom November 2016 (Az. VG 27 L 324.16) bestätigt. Die diplomatischen Beziehungen zur Türkei kann das Auswärtige Amt nicht entgegenhalten; ebenso wenig, dass „durch die Erteilung der Auskunft die Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb der Bundesregierung gefährdet würde„. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Der Tagesspiegel hat die Entscheidung erstritten.
Zur Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg.
Mehr bei LTO.
Autonomes Fahren: Intel will sich bei Here beteiligen
Der Chiphersteller Intel will ich bei der Plattform Here beteiligen. Die Plattform wird von den drei deutschen Autoherstellern Audi, BMW und Daimler kooperativ als Plattform ausgebaut, um die benötigten Umgebungsinformationen für autonomes Fahren bereitzustellen. Eine Genehmigung durch das Bundeskartellamt steht noch aus.
Zur Meldung auf faz.net.
BKartA gibt Fusion von CTS Eventim und FKP Scorpio frei
Der Betreiber der Ticket-Plattform Eventim darf den Eventveranstalter FKP Scorpio übernehmen. Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss freigegeben. Nach Einschätzung der Behörde bestehe auf den untersuchten Veranstaltermärkten ein intensiver Wettbewerb, der durch die Übernahme nicht zu einer Wettbewerbsbehinderung oder marktbeherrschenden Stellung führen würde.
Die Pressemitteilung des Bundeskartellamts.
BKartA sollte Verbraucherschutzbehörde werden
Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hat sich in einem Interview mit der Rheinischen Post für eine rechtliche Aufrüstung seiner Behörde zum Zweck des Verbraucherschutzes ausgesprochen. Es brauche „mehr Durchschlagskraft”, um gegen massenhafte Verbraucherschutzverstöße im Internet vorzugehen. Derzeit könnten lediglich einzelne Nutzer oder Kunden klagen. Die Wirkung einer derart erzielten Gerichtsentscheidung bleibt dabei auf die am Verfahren beteiligten Parteien beschränkt.
Das vollständige Interview mit Andreas Mundt.