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Wochenrückblick: VDS, DSGVO, Cryptowährung

+++ VDS: EU-Mitgliedsstaaten befürworten weitreichende Forderung von Europol

+++ Gutachten zur Kennzeichenüberwachung in Brandenburg

+++ DSGVO-Schadenersatz: Österreichische Post wegen Scoring-Datenbank verurteilt

+++ DSGVO-Einwilligung: Werbeeinwilligung bei Verknüpfung mit Gewinnspiel

+++ DSGVO-Auskunft: Streit über kostenfreie Examenskopien

+++ Cryptowährung: Neuseeland erlaubt Gehaltsauszahlung in Cryptowährung

VDS: EU-Mitgliedsstaaten befürworten weitreichende Forderung von Europol
Innerhalb des Rats der Europäischen Union wird weitreichende Vorratsdatenpeicherung befürwortet. Dies geht aus einem aktuellen Bericht bei heise hervor. Grundlage ist ein von Europol erstellter Katalog von 487 Datenkategorien. Der Rat unter der damaligen Führung von Österreich argumentiert darin, dieser Katalog sei im Vergleich zum technisch möglichen bereits reduziert. Daher könne nicht von einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung gesprochen werden. Diese würde gegen EU-Grundrechte verstoßen, wie der EuGH bereits vor einiger Zeit urteilte. Ein Bündnis von europäischen Bürgerrechtsorganisationen hatte erst jüngst die designierte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen aufgefordert, von der Vorratsdatenspeicherung endgültig Abstand zu nehmen.
Meldung bei heise.de

Gutachten zur Kennzeichenüberwachung in Brandenburg
Ein von netzpolitik.org veröffentlichtes Gutachten des Brandenburger Innenministeriums hält die Kennzeichenüberwachung auf Brandeburger Straßen für unzulässig. Wie bereits 2012 publik geworden und jüngst von der Polizei Berlin -möglicherweise unfreiwilligbestätigt, speichert die Polizei in Brandenburg massenhaft Autokennzeichen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Praxis der Aufzeichnung nicht von Gerichtsbeschlüssen gedeckt seien, die lediglich eine gezielte Fahndung erlauben. Dennoch würden täglich etwa 55.000 neue Einträge gespeichert. Kritisiert wird auch ein fehlendes Löschkonzept. Die Einträge werden derzeit für immer gespeichert, nur ein Behördenfehler führte zur Löschung von Daten vor dem 1. April 2017 aus dem Gesamtpool. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt die Anforderungen an polizeiliche Kennzeichenaufzeichnungen konkretisiert.
Meldung bei heise.de
Meldung und Gutachten bei netzpolitik.org

DSGVO-Schadenersatz: Österreichische Post wegen Scoring-Datenbank verurteilt
Ein österreichisches Gericht hat die österreichische Post verurteilt, einem klagenden Anwalt 800 € Schadensersatz zu zahlen. Dies berichtete addendum diese Woche. Hintergrund ist, dass die österreichische Post eine umfangreiche Datenbank zu Privatpersonen in Österreich angelegt hatte. Darin erfasst sie verschiedene Eigenschaften der Bürger, etwa zu deren Paketaufkommen und antizipiert daraus Kaufverhalten. Diese Daten nutzt die Post um etwa Werbesendungen genau addressieren zu können. Das Urteil gegen die Post beruht nun maßgeblich auf der Kategorie der Affinität zu politischen Parteien. Die Post hätte seine Parteiaffinität als besonders sensibles Datum nicht speichern dürfen. Da zu etwa 2,2 Millionen ÖsterreicherInnen die Parteiaffinität gespeichert wurde, kommt auf die Post ein potentiell hohes Schadenersatzverlangen zu. Die Post kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil zu ergreifen.
Meldung bei addendum.org

DSGVO-Einwilligung: Werbeeinwilligung bei Verknüpfung mit Gewinnspiel
Das OLG Frankfurt entschied jüngst in einem Verfahren zwischen Energiewettbewerbern. Ein Anbieter hatte eine Kundin telefonisch die Teilnahme an einem Gewinnspiel angeboten und in diesem Zusammenhang sich und sieben weiteren Co-Sponsoren eine Werbeeinwilligung erteilen lassen. Diese Einwilligung sei nach der DSGVO grundsätzlich zulässig, so das Gericht. Die Einwilligung erfolge freiwillig, also ohne Zwang. Der Verbraucher könne selbst beurteilen, ob ihm die Teilnahme am Gewinnspiel die Preisgabe seiner Daten wert sei. Einschränkungen machte das Gericht hinsichtlich der Erkennbarkeit des Umfanges der Einwilligung. Dem Verbraucher müsse klar werden, welchen Unternehmen er eine Einwilligung wofür erteile.
Zur Meldung von Dr. Schirmbacher

DSGVO-Auskunft: Streit über kostenfreie Examenskopien
Ob Examenskandidaten ihre mit Bemerkungen versehenen Klausurausführungen in Kopie kostenfrei erhalten können ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Insbesondere die Justizprüfungsämter in Nordrhein-Westfalen sind hier sehr zurückhaltend, wie LTO diese Woche berichtete. Die DSGVO könnte hier für neuen Spielraum sorgen. Nach einem EuGH-Urteil sind korrigierte Klausuren personenbezogene Daten. Im Sinne der DSGVO könnte daher ein Anspruch auf Auskunftsrecht gegenübe den Prüfungsämter bestehen. Diese Auffassung teilt auch die Landesdatenschutzbeauftragte NRW.
Meldung bei lto.de

Cryptowährung: Neuseeland erlaubt Gehaltsauszahlung in Cryptowährung
Die neuseeländischen Steuerbehörden erlauben Unternehmen ihre Angestellten in Bitcoin und Co. zu entlohnen. Bedingung ist jedoch eine Bindung an eine reguläre Währung, sodass Gehaltsempfänger ihre digitale Währung direkt umtauschen können. Erste Unternehmen kündigten an, Vereinbarungen mit Mitarbeitern getroffen zu haben. Sie wollen nun Teile des Lohns in Bitcoin, Litecoin, Etherum oder XRP auszahlen.
Meldung bei faz.net

, Telemedicus v. 18.08.2019, https://tlmd.in/a/3438

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