+++ EuGH: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist nichtig
+++ OLG Köln: Autocomplete-Funktion nach BGH-Rechtsprechung beurteilt
+++ Heartbleed: Sicherheitslücke in der Verschlüsselungs-Software OpenSSL
+++ EuGH: Keine Privatkopieabgabe zur Kompensation illegaler Kopien
+++ Europarat: Forderung nach Verschlüsselung als Standard von Internetdiensten
EuGH: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist nichtig
Der Europäische Gerichtshof hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Grund: Die Richtlinie greift in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten in besonders schwerem Maß ein und beschränkt sich „nicht auf das absolut Notwendige”. Das Urteil führt eine große Zahl von Gründen an – weshalb eine mit EU-Grundrechten vereinbare Vorratsdatenspeicherung wohl in weite Ferne rückt. Der irische High Court sowie der österreichische Verfassungsgerichtshof hatten die Überprüfung der Richtlinie in Bezug auf Verletzungen der EU-Grundrechte angestrebt.
Zur ausführlichen Urteilsbesprechung auf Telemedicus.
OLG Köln: Autocomplete-Funktion nach BGH-Rechtsprechung beurteilt
Das OLG Köln entschied vergangene Woche über den Autocomplete-Fall eines Unternehmers, dessen Name bei der Eingabe in der Suchmaschine Google in Zusammenhang mit den Begriffen „Scientology“ und „Betrug“ gebracht wurde. Der BGH hatte bereits im letzten Jahr entschieden, dass bei einer zusätzlichen Anzeige von Begriffen, die durch die Autocomplete-Funktion von Google erscheinen, der Nutzer im Glauben gelassen wird, es bestehe zumindest „irgendeine“ Verbindung zwischen den Begriffen – weshalb Google zumindest ab Kenntnisnahme für Rechtsverletzungen hafte. Das OLG Köln gab nun der Klage in Hinblick auf den Zusammenhang mit dem Begriff „Scientology“ statt und hielt sich an die vom BGH gesetzten Maßstäbe.
Zur Urteilsbesprechung auf Telemedicus.
Heartbleed: Sicherheitslücke in der Verschlüsselungs-Software OpenSSL
Vergangene Woche machten Berichte über den sogenannten „Heartbleed”-Bug die Runde. Gemeint ist eine Sicherheitslücke in der Verschlüsselungssoftware OpenSSL. Die Software soll für die unleserliche Übertragung von Informationen im Internet sorgen. Durch den Bug konnten Datendiebe nahezu problemlos auf Daten und weitere verschlüsselte Kommunikation zugreifen. Anscheinend bestand der Bug schon seit etwa zwei Jahren; Webseitenbetreiber arbeiten daran, die Lücke zu schließen. Um Datenklau zumindest in Zukunft zu verhindern, sind Internetnutzer nun aufgerufen, ihre Passwörter zu ändern.
Bericht auf faz.net.
EuGH: Keine Privatkopieabgabe zur Kompensation von illegalen Kopien
Bei der Berechnung der Abgaben für Privatkopien, die von den Leermedienherstellern zu entrichten ist, dürfen die durch illegale Privatkopien entstehenden Schäden nicht berücksichtigt werden. Das hat der EuGH am Donnerstag entschieden. Der EuGH argumentierte, dass eine Privatkopie im Sinne der InfoSoc-Richtlinie nur auf einer legalen Quelle basieren könne – weshalb die Leermedienabgabe auch nur für diesen Fall festgesetzt werden kann. Ein niederländischer CD-Rohlinghersteller hatte gegen die Festsetzung der Höhe der Leermedienabgabe geklagt. Das niederländische Oberste Gericht legte daher dem EuGH die Frage vor, inwiefern illegale Privatkopien bei der Berechnung der Abgabe berücksichtigt werden dürfen.
Zur Urteilsbesprechung auf Telemedicus.
Europarat: Forderung nach Verschlüsselung als Standard von Internetdiensten
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat sich dafür ausgesprochen, datenschutzfreundlichere Technik von Internetdiensteanbietern als Standard zu fordern. Die einbezogenen Staaten sollen mithilfe von Verschlüsselungstechnik für einen angemessenen Schutz von Nutzerdaten sorgen, um diese vor Ausspähungen, Überwachung und Profiling zu schützen. Die Entscheidungen der Parlamentarischen Versammlung binden jedoch nicht rechtlich, sondern nur politisch. Erst durch die Verabschiedung von Protokollen durch den Ministerrat kann den Mitgliedstaaten eine Rechtspflicht zur Durchsetzung der Forderungen entstehen.
Meldung auf heise.de.