+++ VG Köln: Telekom muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen
+++ BGH: Einsatz von Werbeblockern ist zulässig
+++ AG Heidelberg: Erstes Urteil gegen Betreiber illegaler Spieleserver
+++ Facebook verschiebt Daten von 1,5 Milliarden Nutzern aus Irland in die USA
+++ US Supreme Court: Kein Urteil im Fall Microsoft
+++ Big Brother Awards 2018: Die neuen Preisträger stehen fest
VG Köln: Telekom muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen
Das VG Köln bestätigte am Freitag eine Eilentscheidung des OVG Münster vom vergangenen Jahr, derzufolge die Telekom die im Juli 2017 in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung weiterhin nicht umsetzen muss. Nach Auffassung der Gerichte verstoße die 2015 vom Bundestag beschlossene Regelung zur anlasslosen massenhaften Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten gegen Europarecht und greife in die Freiheit der betroffenen Unternehmen ein. Beide Gerichte verweisen in ihrer Begründung auf das Urteil des EuGH vom Dezember 2016.
Zur Pressemitteilung des VG Köln.
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BGH: Einsatz von Werbeblockern ist zulässig
Die Zulässigkeit des Einsatzes von Werbeblockern ist mit dem Urteil des BGH vom 19.04.2018 (Az. I ZR 154/16) nun höchstrichterlich geklärt. Das Gericht sah in dem Angebot von Werbeblockern keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG. Die Beklagte, der Adblock Plus Anbieter Eyeo, wirke mit dem Angebot des Werbeblockers nicht unmittelbar auf die von der Klägerin (Axel Springer) angebotenen Dienstleistungen ein. Über den Einsatz des Programms entschieden vielmehr die Internetnutzer. Auch sei die Klägerin in der Lage, sich gegen Werbeblocker zu wehren, indem sie dessen Nutzern den Zugriff auf ihre Angebote sperre. Auch eine aggressive geschäftliche Handlung im Sinne des § 4a UWG verneinte das Gericht, da es an einer unzulässigen Beeinflussung der Marktteilnehmer fehle. Axel Springer kündigte nach der Urteilsverkündung an, Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Zur Pressemitteilung des BGH.
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AG Heidelberg: Erstes Urteil gegen Betreiber illegaler Spieleserver
Das Amtsgericht Heidelberg einen Betreiber illegaler Spieleserver wegen Urheberrechtsverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte gestanden, illegale Server betrieben zu haben, auf denen das Onlinespiel Metin 2 gespielt und die Nutzer virtuelle Gegenstände erwerben konnten. Damit soll der Angeklagte Einnahmen im sechsstelligen Bereich erzielt haben. Der Angeklagte habe laut Gameforge bereits vor seiner Verurteilung mit den Ermittlungsbehörden kooperiert. Gameforge geht schon seit einiger Zeit gemeinsam mit der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) gegen die Betreiber illegaler Spieleserver vor.
Zur Meldung auf golem.de.
Facebook verschiebt Daten von 1,5 Milliarden Nutzern aus Irland in die USA
Facebook hat angekündigt, Daten von 1,5 Milliarden nicht-europäischen Nutzern aus Irland in die USA zu verschieben. Bislang war die irische Tochtergesellschaft von Facebook für alle Nutzer außerhalb der USA und Kanada zuständig. Dies soll sich mit dem Inkrafttreten der DSGVO ändern: Nun sollen auch die Daten dieser Nutzer in die Zuständigkeit des Mutternkonzerns fallen. Facebook betont zugleich, an seinem früheren Versprechen, das europäische Datenschutzniveau künftig auf freiwilliger Basis auch außerhalb der EU anzuwenden, festhalten zu wollen. Was die Datenflucht aus Europa angeht, dürften andere US- Unternehmen folgen. LinkedIn kündigte bereits an, die Zuständigkeit für Nutzer außerhalb der EU von der irischen Tochtergesellschaft auf den US-amerikanischen Mutterkonzern zu übertragen.
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US Supreme Court: Kein Urteil im Fall Microsoft
Der US Surpeme Court hat das Verfahren gegen Microsoft um die Herausgabe von im Ausland gespeicherten Nutzerdaten eingestellt, nachdem der US-Gesetzgeber kürzlich mit dem „Cloud Act” eine neue Rechtsgrundlage für solche Fälle geschaffen hat. Die US-Strafverfolgungsbehörden hatten ihren ursprünglichen Antrag zurückgezogen und bereits im März einen neuen auf der Basis des Cloud Acts gestellt. Bereits seit 2013 wehrt sich Microsoft gegen eine Anordnung der US-Strafverfolgungsbehörden, in Irland gespeicherte Nutzerdaten herausgeben zu müssen. Nachdem Microsoft in erster Instanz unterlag, hatte die Berufungsinstanz die Herausgabeanordnung zurückgewiesen.
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Zum Beschluss des US Supreme Court.
Big Brother Awards 2018: Die neuen Preisträger stehen fest
Am Freitag wurden die diesjährigen Big Brother Awards vergeben. Zu den Preisträgern zählen u.a. Microsoft, die für das Betriebssystem Windows 10 in der Kategorie Technik ausgezeichnet wurden, und Amazon mit ihrer digitalen Assistentin Alexa. Zu den weiteren Preisträgern zählen das Healthtech-Startup Soma Analytics, das mit seiner App Keela Mental Resilence die Stress- bzw. Gesundheitsdaten der Beschäftigten an den Arbeitgeber übermittelt, sowie das hessische Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes aufgrund der erheblichen Ausweitung des Einsatzbereichs des sog. Hessentrojaners. Seit 2000 wird in Deutschland der Big Brother Award in verschiedenen Kategorien an Firmen, Organisationen sowie an Behörden verliehen, die die Privatsphäre der Bürger beeinträchtigen.
Zur Meldung auf heise.de.