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Wochenrückblick: Vault 7, Facebook, LSR

+++ Vault 7: Leaks über Hackertools der CIA

+++ LG Würzburg: Facebook muss nicht nach Persönlichkeitsrechtsverletzungen suchen

+++ Bundestag beschließt Ausweitung der Videoüberwachung

+++ EU-Urheberrecht: Gegenentwurf ohne Presse-LSR und Uploadfilter

+++ EuGH: Unterschiedliche Steuer für E-Books und gedruckte Werke zulässig

+++ BGH-Filesharing-Entscheidung „Afterlife” im Volltext erschienen
Vault 7: Leaks über Hackertools der CIA
Über Wikileaks unter dem Titel „Vault 7” frisch geleakte Dokumente sollen zeigen, mit welchen Mitteln die CIA gezielt einzelne Personen überwacht. Die Dokumente sollen unter anderem Anleitungen darüber enthalten, mit welchen Tools die CIA einzelne Geräte hackt und steuert. Neben Smartphones seien auch internetfähige Fernseher Ziel der Maßnahmen. Die CIA soll zudem Cyberspionage über das US-Generalkonsulat in Frankfurt betrieben haben. Patrick Beuth (zeit.de) mahnt die Presse zur Vorsicht: Zu oft übernehme sie ungeprüft die Deutung der Dokumente durch Wikileaks – so auch im Fall „Vault 7”: Wikileaks Antworten „im alarmistischen Tonfall zu wiederholen”, helfe der Öffentlichkeit nicht. „Wohl aber hilft es Wikileaks dabei, sich selbst zum eigentlichen Thema zu machen.”
Zu den Dokumenten bei Wikileaks.
Kommentar zu den Leaks auf heise.de.
Kritisch zum Umgang der Medien mit Wikileaks Patrick Beuth bei der ZEIT.

LG Würzburg: Facebook muss nicht nach Persönlichkeitsrechtsverletzungen suchen
Facebook kann nicht im Eilverfahren verpflichtet werden, selbständig nach verleumderischen Inhalten zu suchen und diese automatisch löschen. Das hat das Landgericht Würzburg entschieden. Damit unterliegt der syrische Flüchtling Anas M. vorerst vor Gericht. Er war auf einem Kanzlerinnenselfie aus dem Jahr 2015 abgebildet; Facebooknutzer brachten ihn in Collagen mit dem Anschlag in Berlin im Dezember 2016 in Verbindung. Facebook habe sich die Inhalte, die unbekannte Dritte eingestellt haben, nicht zu eigen gemacht – und damit selbst weder etwas „behauptet” noch „verbreitet”, so das LG. Das LG verneinte außerdem die Eilbedürftigkeit: Die Persönlichkeitsrechtsverletzung habe sich bereits ereignet und sie werde bis zum Hauptsacheverfahren auch nicht gravierender.
Mehr bei den Süddeutschen.

Bundestag beschließt Ausweitung der Videoüberwachung
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Ausweitung der Videoüberwachung beschlossen. Danach sollen über einen geänderten § 6b BDSG mehr Kameras an „öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen” angebracht werden dürfen. Gemeint sind unter anderem Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren sowie öffentliche Verkehrsmittel. Parallel verabschiedete der Bundestag einen Gesetzentwurf, wonach Bundespolizisten mit Bodycams tragen sollen.
Mehr bei heise.de.
Kritisch hierzu netzpolitik.org.

EU-Urheberrecht: Gegenentwurf ohne Presse-LSR und Uploadfilter
Die EU-Parlamentarierin Therese Comodini Cachia hat sich in Teilen gegen den Richtlinienentwurf der EU-Kommission für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (PDF) ausgesprochen. Ihre Änderungsanträge weichem in einigen entscheidenden Punkten vom Kommissionsvorschlag ab: Darin findet sich kein Presse-Leistungsschutzrecht, aber Erleichterungen in der Rechtsdurchsetzung für Verlage; Uploadfilter für Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten sind gestrichen, solange die Betreiber keine aktive Rolle einnehmen.
Mehr bei heise.de.

EuGH: Unterschiedliche Steuer für E-Books und gedruckte Werke zulässig
EU-Mitgliedsstaaten dürfen E-Books und gedruckte Werke bzw. Werke auf Datenträgern unterschiedlich besteuern. Das hat der EuGH entschieden (Az. C-390/15). Die Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des EuGH mit der Mehrwertsteuerrichtlinie vereinbar, wenn eine unterschiedliche Besteuerung im Downloadhandel die steuerliche Handhabung für Steuerpflichtige und Behörden erschweren würde. Vorgelegt hatte die Frage das polnische Verfassungsgericht.
Zur Pressemitteilung des EuGH.

BGH-Filesharing-Entscheidung „Afterlife” im Volltext erschienen
Die BGH-Entscheidung „Afterlife” zur sekundären Darlegungslast von Familienmitgliedern in Filesharingfällen ist im Volltext erschienen (Az. I ZR 154/15). Wegen Filesharing abgemahnte Anschlussinhaber können danach nicht verpflichtet werden, den Computer ihrer Familienmitglieder auf möglicherweise vorhandene Filesharing-Software zu durchsuchen. Anschlussinhaber müssen außerdem nicht das Surfverhalten ihrer Ehepartner protokollieren. Das gebietet der Schutz von Ehe und Familie.
Zur Entscheidung im Volltext.
Mehr bei heise.de.

  • Fabian Rack

    Fabian Rack ist Teil des Telemedicus-Kernteams und Rechtsanwalt bei iRights.Law.

, Telemedicus v. 12.03.2017, https://tlmd.in/a/3177

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