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Wochenrückblick: US-Datentransfers, DSA, USB-C

+++ USA: Executive Order für EU-US Data Privacy Framework unterzeichnet

+++ GFF: Verfassungsbeschwerde gegen Data Mining durch Polizei

+++ EU-Rat stimmt Digital Services Act zu

+++ EU-Parlament stimmt für USB-C Standard

+++ Union fordert neuen Anlauf für Vorratsdatenspeicherung

USA: Executive Order für EU-US Data Privacy Framework unterzeichnet
US-Präsident Biden hat vergangene Woche eine Executive Order für ein neues EU-US Data Privacy Framework unterzeichnet. Diese führt insbesondere eine Reihe neuer Rechte für EU-Bürger bei Überwachungsmaßnahmen von US-Sicherheitsbehörden ein. In einem zweistufigen Verfahren soll zunächst der „Civil Liberties Protection Officer” Beschwerden prüfen, dessen Entscheidungen durch ein neues Data Protection Review Court überprüft werden kann. Auf Grundlage dieser Änderungen will die Europäische Kommission nun erneut einen Angemessenheitsbeschluss für die USA anstrengen, um die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA zu rechtfertigen. Die Datenschutzorganisation NOYB, deren Gründer May Schrems das Vorgängerabkommen Privacy Shield vor dem EuGH zu Fall gebracht hatte, hat sich bereits kritisch zu den Änderungen geäußert.
Nachricht bei Heise online.
FAQ der Europäischen Kommission.

GFF: Verfassungsbeschwerde gegen Data Mining durch Polizei
Die Ge­sell­schaft für Frei­heits­rech­te (GFF) hat Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen eine Re­ge­lung des nord­rhein-west­fä­li­schen Po­li­zei­ge­set­zes er­ho­ben, die au­to­ma­ti­sier­te Aus­wer­tun­gen zahl­rei­cher gro­ßer Da­ten­be­stän­de er­laubt. Seit Oktober 2020 setzt die Polizei NRW eine Software des US-Unternehmens Palantir ein, um verschiedene Datenquellen zu verknüpfen. Schon letztes Jahr hatte der Landesdatenschutzbeauftragte NRW den Einsatz der Software als rechtswidrig erachtet.
Weiter bei Beck aktuell.

EU-Rat stimmt Digital Services Act zu
Der Europäische Rat hat vergangene Woche dem Digital Services Act (DSA) zugestimmt. Das europäische Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen und der DSA muss nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Mit dem DSA führt die EU neue Haftungs- und Transparenzregelungen für Online-Plattformen ein. Dies betrifft vor allem die Haftung für User Generated Content, aber auch für andere Drittinhalte bei Marktplatzangeboten.
Weiter bei Heise online.

EU-Parlament stimmt für USB-C Standard
Das Europäische Parlament hat vergangene Woche einer Änderung der Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen zugestimmt. Danach müssen Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, tragbare Spielekonsolen und tragbare Lautsprecher künftig einheitlich über USB-C-Ladeanschlüsse verfügen. Zudem müssen Verbraucher:innen die Wahl haben, ob sie Geräte mit oder ohne Ladegerät kaufen möchten. Die Pflichten werden voraussichtlich Ende 2024 für Handys, Tablets und Digitalkameras und ab 2026 für Lautsprecher und Kopfhörer gelten.
Meldung bei Spiegel Online.
Pressemitteilung des Europäischen Parlamentes.

Union fordert neuen Anlauf für Vorratsdatenspeicherung
Der Bundestag hat vergangene Woche über einen weiteren Versuch debattiert, in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Der EuGH hatte im September abermals eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig erklärt. Zumindest für Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern sei eine Vorratsdatenspeicherung jedoch nach wie vor möglich, so etwa die CDU-Abgeordnete Andrea Lindholz. Sowohl Vertreter der Regierungskoalition als auch der AfD äußerten sich hingegen kritisch.
Zusammenfassung bei Golem.

, Telemedicus v. 10.10.2022, https://tlmd.in/-10539

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