+++ US-Behörden fordern Zugriff auf Facebook-Messenger
+++ Digitale Katastrophenwarnungen
+++ Digitalexperten gesucht
+++ Legal Tech: BRAK klagt gegen Mietrechtsportal
+++ Proteste gegen europäisches Leistungsschutzrecht
+++ Datenschützer kritisieren zunehmende HandyüberwachungUS-Behörden fordern Zugriff auf Facebook-Messenger
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gegen eine kriminelle Bande in Kalifornien will das US-Justizministerium Ermittlungsbehörden Zugriff auf die verschlüsselte Kommunikation via Facebook-Messenger ermöglichen. Das Verfahren unterliegt der Geheimhaltung. Verschlüsselte Formen der Kommunikation stehen immer wieder in der Kritik der Ermittlungsbehörden.
Zur Meldung auf faz.net.
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Digitale Katastrophenwarnungen
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) plant neben der Vereinheitlichung von Warn-Apps eine Zusammenarbeit mit den Betreibern elektronischer Werbetafeln. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Warnungen, bspw. bei Unwettern, schneller und von mehr Personen wahrgenommen werden als bisher. Das BBK gibt mit „NINA“ eine eigene Warn-App heraus, während die Kommunen auf andere Apps wie „Katwarn“ oder „Biwapp“ setzen.
Zur Meldung auf noz.de.
Zur Meldung auf heise.de.
Digitalexperten gesucht
Die Bundesregierung plant sich beim Thema Digitalisierung künftig von einem Expertengremium beraten zu lassen. Der künftige Digitalrat soll aus zehn Experten unterschiedlicher Fachrichtungen bestehen, die unterschiedliche Themenfelder der Digitalisierung abdecken.
Zur Meldung auf golem.de.
Legal Tech: BRAK klagt gegen Mietrechtsportal
Das Mietrechtsportal „wenigermiete.de“ beschäftigt derzeit gleich mehrere Zivilkammern des Landgerichts Berlin. Über das Portal können Mieter ihre Rückerstattungsansprüche auf vermeintlich zuviel gezahlte Miete gegen ihren Vermieter an den Portalbetreiber, ein Inkassodienstleister, abtreten. Aufgabe des Gerichts ist es zu prüfen, ob eine solche Abtretung im Bereich des Wohnraummietrechts überhaupt wirksam ist und ob das Geschäftsmodell gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt. Ersteres hat das Landgericht mit Urteil vom 13. August bereits bejaht (Az. 66 S 18/18), jedoch die Revision zugelassen. In letzterer Angelegenheit steht die Entscheidung noch aus. Der klagenden Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) geht es dabei vor allem darum zu klären, ob es sich bei der angebotenen Dienstleistung um eine unzulässige Rechts- oder zulässige Inkassodienstleistung handelt. Im Kern geht es daher um die rechtliche Überprüfung des Geschäftsmodells vieler Legal Tech-Unternehmen. Mit dem Ausgang von zwei weiteren Verfahren gegen wenigermiete.de Ende August und Mitte Oktober wird klar, ob der BGH sich mit Rechtsfragen auseinander setzen muss. Das würde für die noch recht neue Legal Tech Branche einen Präzedenzfall bedeuten.
Zur Meldung auf lto.de.
Proteste gegen europäisches Leistungsschutzrecht
Die Gegner eines europäischen Leistungsschutzrechts rufen angesichts der bevorstehenden Abstimmung des Europaparlaments Mitte September erneut zu Protesten in 20 europäischen Städten auf. Am 5. Juli 2018 hatte eine Mehrheit der Parlamentsabgeordneten gegen den Vorschlag des federführenden Rechtsausschusses gestimmt. In der Sitzung am 12. September stehen somit der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sowie sämtliche Änderungsanträge des Rechtsausschusses sowie weiterer Abgeordneter zur Diskussion. Das Parlament kann dann entweder über einen Entwurf abstimmen oder die Sache an den Rechtsausschuss zurückverweisen.
Zur Meldung auf golem.de.
Datenschützer kritisieren zunehmende Handyüberwachung
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat in einem Interview mit dem Handelsblatt vor einer starken Zunahme der Nutzung digitaler Überwachungstechnologien gewarnt. Grundsätzlich sei das Bedürfnis der Ermittlungsbehörden nach dem Einsatz solcher Instrumente nachvollziehbar. Diese erfolgten derzeit jedoch meist ungezielt und ohne dass die Betroffenen davon erführen. Effektiver Rechtsschutz sei daher nicht möglich. Wie aus einer kürzlich veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervorgeht, hat sich die Anzahl der Funkzellenabfragen oder Versendung „stiller SMS“ zur Standortbestimmung in den letzten Jahren vervielfacht. Auch die Landesdatenschutzbeauftragten Hamburgs und Schleswig-Holsteins übten Kritik an einer Ausweitung digitaler Überwachungsmaßnahmen.
Zur Meldung auf golem.de.