+++ Facebook untersagt Holocaust-Leugnung weltweit
+++ BMJV: Referentenentwurf für Urheberrechts-Reform
+++ BGH: Bild-Suche nach „G20-Verbrechern“ zulässig
+++ JuSchG: Strengere Alterseinstufungen für Games und Filme
+++ BGH verhandelt zu Auskunftspflicht von YouTube
Facebook untersagt Holocaust-Leugnung weltweit
In Deutschland sind sie längst verboten, nun sollen aber auch weltweit Inhalte, die den Holocaust leugnen oder verharmlosen, auf Facebook gelöscht werden: Der Konzern hat dazu nach langer Diskussion seine Richtlinien gegen Hate Speech geändert. Der Entscheidung liege ein dokumentierter Anstieg von Antisemitismus sowie ein alarmierendes Level an Unkenntnis über den Holocaust insbesondere bei jungen Leuten zugrunde, so der Konzern. In Deutschland, wo die Holocaust-Leugnung gesetzlich verboten ist, sperrte bzw. löschte Facebook bereits zuvor entsprechende Inhalte. Die neue Regelung soll auch für das zu Facebook gehörende soziale Netzwerk Instagram gelten.
BMJV: Referentenentwurf für Urheberrechts-Reform
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am Dienstag einen Referentenentwurf für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie vorgelegt. Dieser sieht nun ein eigenes Gesetz für die Verantwortlichkeit von Plattformen für Inhalte ihrer Nutzer vor: Nach dem „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“ (UrhDaG) sollen Plattformen künftig für alle zugänglich gemachten urheberrechtlichen Inhalte verantwortlich sein. Die stark umstrittenen Upload-Filter des Art. 17 DSM-RL sollen dabei dabei in eingeschränkter Form gelten: Mit dem sog. „Pre-Flagging“-Verfahren sollen Nutzer zunächst einen Upload als legal flaggen und veröffentlichen können. Der Entwurf sieht nun aber zusätzlich ein davor geschaltetes „Pre-Check“-Verfahren vor: Dies meint eine Vorab-Prüfung beim Upload, ob in den Uploads benutzte Drittinhalte bereits lizenziert sind (und damit online gehen können), oder ein Sperrverlangen vorliegt. Der Diensteanbieter muss den Nutzer also beim Upload sofort informieren, falls ein Sperrverlangen vorliegt. Erst dann ist „Pre-Flagging“ noch möglich. Stellungnahmen von Ländern und Verbänden können bis zum 6. November erfolgen. Im Herbst soll parallel ein Regierungsentwurf von der Bundesregierung beschlossen werden. Deutschland hat bis Juni 2021 Zeit, den Entwurf in nationales Recht umzusetzen.
BGH: Bild-Suche nach „G20-Verbrechern“ zulässig
Die BILD-Zeitung durfte anlässlich der Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg mit Fotos von „G20-Verbrechern“ nach Zeugen suchen. Das hat der BGH in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden (Az. VI ZR 449/19). Die BILD-Zeitung hatte nach den G20-Ausschreitungen in Hamburg Fotos von mutmaßlich beteiligten Personen unter der Überschrift „Gesucht – wer kenn diese G20-Verbrecher?“ veröffentlicht und um Unterstützung der Polizei gebeten. Eine auf den Bildern zu sehende Frau scheiterte nun mit ihrer Unterlassungsklage in Karlsruhe. Zur Begründung führten die Richter aus, dass die Abbildung im Kontext der gesamten Berichterstattung einen ganz erheblichen Informationswert habe und die massiven Ausschreitungen Gegenstand öffentlicher Diskussionen waren. Das Bild belaste zwar die Klägerin, führe aber nicht zu einer Stigmatisierung oder Prangerwirkung. Somit handele es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte.
JuSchG: Strengere Alterseinstufungen für Games und Filme
Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) beschlossen. Danach sollen Alterseinstufungen für Games und Filme strenger werden. Konkret geht es darum, dass Filme und Spiele die gleiche Alterseinstufung erhalten sollen, egal ob sie online gestreamt oder im Laden gekauft werden. Dabei sollen außerdem nicht mehr nur der Inhalt, sondern auch Zusatzfunktionen eines Spiels bei der Einstufung Berücksichtigung finden. Dazu gehören beispielsweise Kontaktmöglichkeiten oder Kostenfallen. Auch Social-Media-Dienste werden stärker in die Pflicht genommen: Sie sollen geeignete Schutzkonzepte wie altersgerechte Voreinstellungen sowie Hilfs- und Beschwerdesysteme entwickeln und umsetzen. Der Entwurf geht nun in den Bundestag und den Bundesrat.
Pressemeldung des Bundesfamilienministeriums.
BGH verhandelt zu Auskunftspflicht von YouTube
Der Bundesgerichtshof („BGH“) hat vergangene Woche zum Umfang von Auskunftsansprüchen gegen YouTube verhandelt. Geklagt hatte Constantin Film, die gegen YouTube umfangreiche Auskunft über User verlangt, die widerrechtlich ganze Filme auf YouTube hochgeladen hatten. Konkret geht es dabei um die Auslegung des Begriffs „Anschrift“ in § 101 Abs. 3 UrhG. Das Verfahren ging bereits durch alle Instanzen bis zum EuGH. Dieser entschied im Juli diesen Jahres, dass herauszugebende Daten nur der Name und die Postanschrift des Nutzers, nicht aber auch dessen E-Mail-Adresse, Telefonnummer und IP-Adresse seien. Diese strenge Auslegung musste der BGH nun in seiner erneuten Verhandlung berücksichtigen. Der Verkündungstermin ist auf den 10. Dezember 2020 datiert.