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Wochenrückblick: Urheberrechtsreform, DSGVO-Bußgeld, Bodycams

+++ EU-Urheberrecht: Einigung auf gemeinsamen Reformentwurf

+++ Löschpflichten von Host-Providern: Österreichischer OGH legt dem EuGH vor

+++ DSGVO: Bußgeld wegen personenbezogener E-Mail-Adressen im Verteiler

+++ EuGH: Entscheidung zu Videoaufnahmen in Polizeidienststelle

+++ LG Düsseldorf: Bodycam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig
EU-Urheberrecht: Einigung auf gemeinsamen Reformentwurf
Der EU-Ministerrat und das EU-Parlament haben sich nach Angaben der EU-Kommission auf einen endgültigen Reformtext der europäischen Urheberrechtsnovelle geeinigt. Danach soll es insbesondere ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger geben sowie eine weitergehende Verpflichtung für Plattformbetreiber wie YouTube: Sie müssen zukünftig geschützte Werke lizensieren und auf mögliche Urheberrechtsverletzungen überprüfen, bevor sie auf der Plattform veröffentlicht werden. Kritiker sehen in Letzterem die Einführung von sog. Upload-Filtern und eine erhebliche Einschränkung für das Internet insgesamt. Der Text nimmt insbesondere den Vorschlag von Deutschland und Frankreich auf, dass solche Plattformen ausgenommen sind, die jünger als drei Jahre sind, weniger als 10 Millionen Euro Umsatz haben und weniger als 5 Millionen Besucher pro Monat aufweisen können. Die Einigung muss in den nächsten Wochen noch vom Parlament und den Mitgliedstaaten bestätigt werden. Wenn das geschieht, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
Zur Meldung auf netzpolitik.org.
Zur Pressemitteilung der Kommission.

Löschpflichten von Host-Providern: Österreichischer OGH legt dem EuGH vor
Der österreichische oberste Gerichtshof (OGH) hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Plattformbetreiber ihre Portale aktiv nach rechtswidrigen Inhalten durchsuchen müssen. Damit wird die Frage der Störerhaftung von Host-Providern grundsätzlich in Frage gestellt. Eine österreichische Partei verklagte Facebook auf Unterlassung wegen diverser Hasskommentare gegen die Ex-Chefin der Partei. Das OLG hatte daraufhin Facebook dazu verurteilt, zum einen die konkret beanstandeten Kommentare und zum anderen auch sämtliche wort- und sinngleiche Inhalte zu löschen. Der OGH setzte das Revisionsverfahren aus und legte dem EuGH nun die Frage der Auslegung von Art. 15 der E-Commerce-Richtlinie vor. Das Verbot einer sog. proaktiven Prüfpflicht wird von der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich eng ausgelegt: Prüfpflichten bestehen erst dann, wenn der Host-Provider auf mögliche rechtswidrige Inhalte hingewiesen wird. Erst dann kann auch im Einzelfall eine Pflicht bestehen, gleichgeartete Inhalte zu löschen. Die nun zu erwartende Entscheidung des EuGH zu dieser Grundsatzfrage könnte im Falle einer weiten Auslegung des Verbots allerdings die europäische Rechtsprechung umkrempeln. Mit einem Urteil wird im Sommer 2019 gerechnet.
Die Einzelheiten auf lto.de.

DSGVO: Bußgeld wegen personenbezogener E-Mail-Adressen im Verteiler
Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Sachsen-Anhalt hat mehrere Geldbußen wegen Verstößen gegen die DSGVO verhängt. Grund waren mehrere verunglimpfende E-Mails, die ein Mann mittels eines offenen E-Mail-Verteilers verschickt wurden. Dabei waren alle E-Mail-Adressen des Verteilers für alle Empfänger sichtbar. Zwar waren die Verunglimpfungen der Empfänger aus den Bereichen Presse, Wirtschaft, Kommunal- und Landespolitik laut nach Ansicht des Landesbeauftragten von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der offene Verteiler stelle aber einen Datenschutzverstoß dar.
Zur Meldung auf mz-web.de.

EuGH: Entscheidung zu Videoaufnahmen in Polizeidienststelle
Der EuGH hat entschieden, dass Videoaufzeichnungen von Polizeibeamten in einer Polizeidienststelle während des Dienstes und die anschließende Veröffentlichung auf Plattformen wie YouTube in den Anwendungsbereich der DSRL und damit wohl auch in den der DSGVO fallen. Nach Ansicht des EuGH greift die sog. „Haushaltsausnahme“ nicht, wonach „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten“ nicht dem Datenschutzrecht unterliegen. Vielmehr habe hier das Video durch den Upload auf YouTube den persönlichen Bereich des Verantwortlichen verlassen. Auch stellte der EuGH fest, dass Informationen nicht deshalb keine personenbezogenen Daten seien, weil sie „im Kontext einer beruflichen Tätigkeit stehen“. Für die private Meinungsäußerung im Netz könnte die Entscheidung weitreichende Auswirkungen haben – vor allem, weil es in Deutschland keine generelle Ausnahme gibt, wenn zu Zwecken der Meinungsfreiheit personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Das Urteil im Volltext.

LG Düsseldorf: Bodycam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass Bodycam-Aufnahmen von Polizisten vor Gericht als Beweismittel verwendet werden können. Nach Ansicht der Richter gilt dies sogar dann, wenn es gar keinen Grund gab, eine bestimmte Situation aufzunehmen. Im konkreten Fall ging es um eine Anklage wegen eines Tötungsdeliktes. Den Polizei-Einsatz in der Wohnung der Verdächtigen hatte eine Polizistin mittels einer Bodycam gefilmt. Die Verteidigung sah diese Videoaufnahmen im Prozess als unzulässig an. Vielmehr hätte die Polizistin die Kamera in dem Moment abschalten müssen, als sie die Situation als ungefährlich erkannte. Letzterem stimmte das Gericht zwar zu, allerdings ergebe sich daraus kein Beweisverwertungsverbot, denn es sei „lebensnah“, das Ausschalten der Kamera in der Situation des Einsatzes zu „vergessen“.
Zur Meldung auf lto.de.

, Telemedicus v. 17.02.2019, https://tlmd.in/a/3393

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