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Wochenrückblick: Urheberrecht, Quellen-TKÜ, Terrorinhalte

+++ Urheberrecht: EuGH zum Wiederverwerten von frei zugänglichen Fotos

+++ Staatstrojaner: Aktivisten und Politiker erheben Verfassungsbeschwerde

+++ EU-Kommission plant Gesetz gegen Terror-Inhalte im Netz

+++ Anwaltspostfach beA soll am 3. September online gehen

+++ Beteiligungsfrist des „Medienstaatsvertrages” verlängert

+++ BKartA will Unitymedia-Übernahme prüfen

+++ Papier zum Thema „Marktmacht in der Datenökonomie begrenzen”
Urheberrecht: EuGH zum Wiederverwerten von frei zugänglichen Fotos
Wer ein Foto ins Netz stellt, muss beim Rechteinhaber um Erlaubnis fragen – auch dann, wenn dieses Foto bereits auf einer anderen Webseite frei zugänglich war. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Az. C-161/17). Im konkreten Fall hatte ein Lehrer das Referat einer Schülerin online gestellt; darin war ein Foto aus der spanischen Stadt Córdoba enthalten. Die Schülerin hatte das frei zugängliche Foto von der Seite eines Reiseportals übernommen und in ihr Referat eingefügt. In dem Referat war auch ein Link zum Originalbild gesetzt. Der BGH hatte dem EuGH die Frage vorgelegt, ob in der Zweitveröffentlichung eine „öffentliche Wiedergabe” im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der InfoSoc-RL zu sehen sei. Der EuGH bejahte diese Frage. Auch dann, wenn ein Foto bereits mit Genehmigung des Rechteinhabers öffentlich verfügbar ist, kann nicht jeder beliebige Dritte dieses Foto übernehmen. Denn wenn ein Foto auf einer weiteren Webseite zugänglich ist, erreicht es hierdurch ein „neues Publikum”. Demzufolge, so der EuGH, sei die Zweitveröffentlichung nur mit einer Lizenz erlaubt.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
Mehr beim Deutschlandfunk.

Staatstrojaner: Aktivisten und Politiker erheben Verfassungsbeschwerde
Mehrere Aktivisten und FDP-Politiker, darunter der Verein Digitalcourage, haben Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz sogenannter „Staatstrojaner” eingereicht oder bereiten dies gerade vor. Staatstrojaner sind Softwareprogramme, die der Ausnutzung von Hintertüren (sog. Exploits) in kommerzieller Software dienen. Die staatlichen Behörden beschaffen sich solche Software am Markt. Staatstrojaner dienen u.a. der Quellen-Telekommunikationsüberwachung („Quellen-TKÜ“) sowie der Online-Durchsuchung. Im Kern der Verfassungsbeschwerden stehen umstrittene Änderungen in § 100a, § 100b und § 100d StPO, die solche Staatstrojaner erlauben. Neben dem Datenschutzverein Digitalcourage bereiten auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und eine Gruppe von FDP-Politikern Verfassungsbeschwerden vor.
Meldung auf heise.de
Zusammenfassung auf Juve.de.

EU-Kommission plant Gesetz gegen Terror-Inhalte im Netz
Die EU-Kommission will zur Bekämpfung terroristischer Inhalte im Internet künftig große Internetunternehmen wie Facebook, Google und Twitter in die gesetzliche Pflicht nehmen, schneller Inhalte zu erkennen und zu beseitigen. Das berichtet die WELT unter Verweis auf Quellen innerhalb der EU-Kommission. Ein Gesetzesvorschlag sei für Mitte September geplant und stehe „in vollem Einklang mit den Grundrechten und der Meinungsfreiheit im Netz”, so EU-Sicherheitskommissar Julian King.
Nachricht auf welt.de

Anwaltspostfach beA soll am 3. September online gehen
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) soll am 3. September online gehen. Das haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 deutschen Rechtsanwaltskammern mehrheitlich beschlossen. Sieben Kammern stimmten dagegen. Mit dem beA-Start sollen ab 3. September alle Anwälte Zustellungen von Mitteilungen in beA gegen sich gelten lassen müssen; diese „passive Nutzungspflicht“ nach § 31a Abs. 6 BRAO gilt theoretisch bereits seit dem 1. Januar und lebt mit dem neuen Starttermin wieder auf. Eine offenbar verbliebene Schwachstelle bei der Verschlüsselung von Nachrichten solle in Abstimmung mit der Justiz im laufenden Betrieb beseitigt werden, heißt es bei LTO.
Zur Meldung bei LTO.

Beteiligungsfrist des „Medienstaatsvertrages” verlängert
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat die Frist für die Bürgerbeteiligung an Änderungsvorschlägen zum neuen „Medienstaatsvertrag” (PDF) verlängert. Der bislang vorgelegte „Diskusionsentwurf” sieht sehr weitreichende Änderungen im Medien- und Rundfunkregulierungsrecht vor. Dies erfolgt vor allem in drei Bereichen: Beim grundsätzlichen Rundfunkbegriff, bei der Regulierung von Unternehmen, die Rundfunkprogramme gebündelt verbreiten (sog. Plattformregulierung) und mit einer neuen Form der Regulierung von „Intermediären”. Ideen können bis Ende September 2018 online über das Beteiligungsformular der Rundfunkkommission eingereicht werden.
Meldung auf heise.de

BKartA will Unitymedia-Übernahme prüfen
Das Bundeskartellamt will die Fusionsprüfung der geplanten Übernahme von Unitymedia durch Vodafone an sich ziehen. Das sagte der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, in einem Interview der FAZ. Damit würden ein Verbot oder hohe Auflagen möglich. Mundt verweist auf mögliche Wettbewerbsbehinderungen auf dem Einspeisemarkt durch eine steigende Marktmacht gegenüber den Rundfunkveranstaltern.
Mehr bei Golem.

Papier zum Thema „Marktmacht in der Datenökonomie begrenzen”
Die Stiftung Neue Verantwortung (SNV) hat ein Papier veröffentlicht, in dem sie die aktuellen Herausforderungen der Wettbewerbsaufsicht in der Digitalwirtschaft erörtert. Neben der Frage nach Bewertungskriterien einer dominanten Stellung von Unternehmen in digitalen Märkten und der damit verbundenen Feststellung der dominanten Stellung geht das Papier auf die Frage ein, ob datenschutzrechtliche Aspekte in die Fusionskontrolle einzubeziehen sind. Der Think-Tank „Stiftung Neue Verantwortung” erforscht aktuelle politische und gesellschaftliche Fragen der Digitalisierung und neuer Technologien, darunter auch im Themenbereich der Datenökonomie.
SNV Papier „Marktmacht in der Datenökonomie begrenzen“

, Telemedicus v. 12.08.2018, https://tlmd.in/a/3310

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