Telemedicus

, von

Wochenrückblick: Urheberrecht, NetzDG, beA

+++ EU-Rechtsausschuss stimmt für Urheberrechtsreform

+++ LG Frankfurt: NetzDG gilt nicht für Messenger-Dienste

+++ Sicherheitsgutachten zum beA veröffentlicht

+++ Facebook nimmt Stellung zum Wirtschaftsakademie-Urteil

+++ Bundesjustizministerin fordert EU-Regulierung von Algorithmen

+++ Einigung im Streit um Hörfunk-Sendeantennen
EU-Rechtsausschuss stimmt für Urheberrechtsreform
Upload-Filter und ein europäisches Presse-Leistungsschutzrecht sollen kommen, wie der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament diese Woche beschlossen hat. Beide Instrumente sind hoch umstritten. Das Experiment eines Presse-Leistungsschutzrechts in Deutschland konnte bereits vor wenigen Jahren als gescheitert angesehen werden. Nun versucht die Verlegerbranche Druck für eine ihr geeignete Lösung auf der europäischen Ebene aufzubauen. Über den Upload-Filter sollen Plattformen gezwungen werden, proaktiv hochgeladene Inhalte auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Kritiker befürchten hierdurch zensurähnliche Zustände, da die betroffenen Plattformen eher voreilig Inhalte unterbinden würden.
Zusammenfassend hierzu auf lto.de.

LG Frankfurt: NetzDG gilt nicht für Messenger-Dienste
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gilt nicht für Messenger-Dienste. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden, wie vergangene Woche bekannt wurde. Hintergrund war der Streit über Schmähnachrichten, die über den Facebook Messenger verbreitet wurden. Eine Betroffene wollte sich hiergegen mit Hilfe des NetzDG zur Wehr setzen. Das NetzDG gelte jedoch nur für Telemedien, so das Gericht. Als sog. Over-the-Top-Dienste seien Messenger vielmehr als Telekommunikationsdienste anzusehen und unterfielen daher nicht dem NetzDG.
Zusammenfassung der Kanzlei beckmann und Norda.

Sicherheitsgutachten zum beA veröffentlicht
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat das Abschlussgutachten zur Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) veröffentlicht. Demnach sei das beA zwar grundsätzlich zur sicheren Kommunikation im Rechtsverkehr geeignet, weise aber dennoch Mängel auf. So sei die Architektur nicht geeignet, die Sicherheit der Nachrichten allein auf technischem Wege sicherzustellen. Vielmehr gebe es einige neuralgische Punkte, an denen Interne auf unverschlüsselte Nachrichten zugreifen können. Seit dem 1. Januar 2018 sollten Anwälte verpflichtet sein, das beA jedenfalls regelmäßig abzurufen (sog. passive Nutzungspflicht). Aufgrund schwerwiegender Mängel war das beA jedoch auf unbestimmte Zeit abgeschaltet worden. Die BRAK plant nun, das beA zum 3. September 2018 wieder an den Start zu bringen.
Die Hintergründe bei Heise online.

Facebook nimmt Stellung zum Wirtschaftsakademie-Urteil
Facebook hat sich vergangene Woche zu dem Urteil des EuGH i.S. Wirtschaftsakademie geäußert. Der EuGH hatte entschieden, dass Betreiber von Facebook-Seiten gemeinsam mit dem Unternehmen für die Datenverarbeitung auf diesen Seiten verantwortlich sind. Facebook hat nun angekündigt, die Verantwortlichkeiten in seinen Nutzungsbedingungen klarer zu regeln. Zudem betont der Social-Media-Betreiber, dass der EuGH gerade nicht über die Rechtmäßigkeit von Facebook-Seiten entschieden habe. Da der entschiedene Fall im Jahr 2011 spielte, dürften nur bedingt Rückschlüsse auf die heutige Gestaltung von Facebook-Seiten zu ziehen seien. Insbesondere weist Facebook darauf hin, bereits jetzt umfassend über die Verarbeitung von Daten im Rahmen von Facebook-Seiten zu informieren.
Zur Stellungnahme von Facebook.

Bundesjustizministerin fordert EU-Regulierung von Algorithmen
Bundesjustizministerin Katarina Barley hat vergangene Woche EU-weite Transparenzregelungen für Algorithmen gefordert. Wenn Algorithmen dazu genutzt werden, Menschen zu kategorisieren, hätten diese ein Recht darauf, zu erfahren, warum sie welcher Kategorie zugeordnet werden und sich dagegen zur Wehr zu setzen. Damit zielt Barley nicht nur auf Kreditscoring ab. Menschen müsse auch verständlich gemacht werden, warum ihnen bestimmte Angebote im Netz angezeigt werden. Sie wolle sich daher für entsprechende EU-weite Regelungen einsetzen und das Thema mit den Justizministern der anderen EU-Mitgliedsstaaten diskutieren.
Details bei Heise online.

Einigung im Streit um Hörfunk-Sendeantennen
Senderbetreiber und Antenneninhaber haben ihren Streit über UKW-Nutzungsgebühren vertraglich beigelegt. Dies teilte die für die regulatorische Aufsicht über den UKW-Netzbetrieb zuständige BNetzA diese Woche mit. Der Streit über die Höhe der Gebühren war aufgekommen, da sich die Media Broadcast als vorher maßgeblicher Antennenbetreiber aus dem Markt zurück gezogen hatte. Da einige Radio-Sender keine eigene Antennen-Infrastruktur für UKW betreiben, stand zwischenzeitlich die Betriebseinstellung im Raum.
Zur Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.

, Telemedicus v. 24.06.2018, https://tlmd.in/a/3298

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory