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Wochenrückblick: Urheberrecht, Frag den Staat, IT-Sicherheit

+++ BVerfG zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

+++ LG Köln: „Frag-den-Staat“ darf Glyphosat-Gutachten nicht veröffentlichen

+++ FDP und Linke: Anträge zur Ablehnung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

+++ IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Referentenentwurf geleakt

+++ EU-Kommission prüft Kartellrechtsvertoß bei Steam

+++ Bundesamt für Justiz bereitet erste NetzDG-Klage vor

BVerfG zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing
Eltern, die trotz Kenntnis nicht preisgeben, welches ihrer Kinder Rechtsverletzung per Filesharing begangen hat, haften selbst. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus März 2017 bestätigt, wie vergangene Woche bekannt wurde. Im konkreten Fall wussten die Eltern, welches ihrer drei Kinder ein Album von Rihanna in eine Tauschbörse im Internet hochgeladen hatte. Im Rahmen der Schadensersatzklage des Major-Labels Universal Music nannten sie das Kind jedoch nicht – und haften nach Ansicht des BGH selbst. Gegen das im März 2017 ergangene Urteil des BGH legten die Eltern Verfassungsbeschwerde ein. Das BVerfG entschied nun, dass das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens (Art. 6 Abs. 1 GG) der Entscheidung nicht entgegensteht. Der Schutz der Familie diene nicht dazu, sich aus taktischen Erwägungen der eigenen Haftung zu entziehen, so das BVerfG.
Pressemitteilung des BVerfG vom 3. April 2019.
Nachricht auf golem.de.

LG Köln: „Frag-den-Staat“ darf Glyphosat-Gutachten nicht veröffentlichen
Das Landgericht Köln hat im einstweiligen Verfügungsverfahren der Informationsfreiheitsplattform fragdenstaat.de untersagt, ein umstrittenes Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu Krebsrisiken von Glyphosat auf ihrer Website zu veröffentlichen. Das Gericht stützte den Beschluss jedoch nicht aus das behördliche Geheimhaltungsinteresse, sondern sah in der Veröffentlichung einen Urheberrechtsverstoß. Der lto.de vorliegende Beschluss stufe die Stellungnahme als ein Sprachwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG ein, weshalb eine Veröffentlichung nur mit der Zustimmung des Rechteinhabers – hier des Bundesinstituts – zulässig wäre. Der Projektleiter von fragdenstaat.de, Arne Semsrott, kündigte an, gegen diese Entscheidung vorzugehen und zur Not bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
Beschluss des LG Köln auf fragdenstaat.de.
Meldung auf lto.de.
Rechtliche Hintergründe zu früheren Fällen bei Telemedicus.

FDP und Linke: Anträge zur Ablehnung der EU-Urheberrechtsrichtlinie
Der Bundestag hat sich vergangene Woche mit den Anträgen der FDP und der Linke zur EU-Urheberrechtsrichtlinie befasst. Danach soll die Bundesregierung am 15. April im EU-Rat gegen die Annahme der Richtlinie stimmen. Die Vorlagen wurden an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Ein Erfolg der Anträge zeichnet sich jedoch nicht ab – die fachlich zuständige Bundesjustizministerin Katharina Barley sprach sich bereits für die Annahme der Richtlinie aus.
Website des Bundestags zu den Anträgen der FDP und der Linke.
Nachricht auf heise.de.

IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Referentenentwurf geleakt
Das Bundesministerium des Innern, für Heimat und Bau (BMI) arbeitet an einem zweiten IT-Sicherheitsgesetz. Das Blog netzpolitik.org hat vergangene Woche einen Referentenentwurf zu dem Gesetz geleakt. Dieser sieht u.a. ein IT-Sicherheitskennzeichen für Produkte vor, soll dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Verbraucherschutz als zusätzliche Aufgabe zuweisen und die Befugnisse des BSI und der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden zum Schutz der Bundesverwaltung und Gesellschaft ausgeweiten. Dies soll insbesondere durch die Änderung des materiellen Strafrechts und Strafverfahrensrechts geschaffen werden. Unter anderem soll das BSI befugt sein können, in bestimmten Fällen in fremde IT-Systeme einzudringen, um Schadsoftware zu entfernen. Zur Benachrichtigung von Betroffenen bei Sicherheitsvorfällen soll das BSI auch Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern abfragen dürfen.
Referentenentwurf auf netzpolitik.org.

EU-Kommission prüft Kartellrechtsvertoß bei Steam
Sechs Spielepublisher und die Online-Plattform Steam sollen ihre Kunden kartellrechtswidrig daran gehindert haben, Videospiele grenzüberschreitend in anderen Mitgliedstaaten zu erwerben. Diese vorläufige Auffassung hat die Europäische Kommission vergangene Woche den betroffenen Unternehmen mitgeteilt. Verbraucher sollen nach Ansicht der Kommission innerhalb der EU das Recht haben, Videospiele unabhängig von ihrem Wohnort erwerben können. Nach vorläufiger Ansicht der Kommission seien zwischen Valve, der Betreiberin der Vertriebsplattform Steam, und einigen Publishern bilaterale Absprachen getroffen worden sein, um durch Geoblockig einen Erwerb der Videospiele in anderen Mitgliedstaaten zu verhindern.
Pressemitteilung der EU-Kommission.
Meldung auf Spiegel Online.

Bundesamt für Justiz bereitet erste NetzDG-Klage vor
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) bereit nach eigenen Angaben die erste Klage gegen ein soziales Netzwerk vor, welches zu wenig gegen Hasskommentare und Fake News unternehme. Das Portal verstoße damit gegen das 2017 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Um welches soziale Netzwerk es sich genau handelt und ob bzw. wann mit Maßnahmen gegen dieses zu rechnen ist, ließ das BfJ bislang offen.
Meldung auf tagesschau.de.

, Telemedicus v. 07.04.2019, https://tlmd.in/a/3409

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