+++ BGH zu Volker Beck: Spiegel durfte Manuskripte veröffentlichen
+++ BGH: Veröffentlichung von Afghanistan-Papieren nicht urheberrechtswidrig
+++ Telekom und SAP entwickeln Corona-App; noch kein genauer Zeitplan
+++ Medienstaatsvertrag nimmt weitere wichtige Hürden
+++ BGH entscheidet zum vierten Mal über Metall auf Metall
+++ OLG FFM: Renate Künast kann sich gegen falsche Zitate wehren
+++ GVU stellt Insolvenzantrag
BGH zu Volker Beck: Spiegel durfte Manuskripte veröffentlichen
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag, dass „Spiegel Online“ ein Manuskript des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Volker Beck ohne seine Zustimmung im Rahmen einer Berichterstattung im Jahr 2013 vollständig veröffentlichen durfte (Az. I ZR 228/15). Das Manuskript beinhaltet einen Beitrag des Grünenpolitikers aus dem Jahr 1988, in dem er sich teilweise für die Entkriminalisierung von Sex mit Kindern aussprach. Beck distanziert sich inzwischen von seinen damaligen Ausführungen und klagte gegen die Veröffentlichung wegen Urheberrechtsverletzung. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2019 entschieden hatte, unter welchen Bedingungen die Nutzung geschützter Werke bei der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse nicht zwingend der Zustimmung des Urhebers bedarf (Az. C-516/17), wies der BGH die Klage nun ab. Die Veröffentlichung des Manuskripts sei im Rahmen einer tagesaktuellen Berichterstattung rechtmäßig erfolgt (§ 50 UrhG).
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BGH: Veröffentlichung von Afghanistan-Papieren nicht urheberrechtswidrig
Am Donnerstag entschied der Bundesgerichtshof (BGH) außerdem, dass die Veröffentlichung von vertraulichen Lageberichten der Bundeswehr („Afghanistan-Papiere“) durch die Funke Mediengruppe im Jahr 2012 keinen Urheberrechtsverstoß darstellt (Az. I ZR 139/15). Nachdem der Medienkonzern auf unbekanntem Wege an die Papiere gekommen war und sie online gestellt hatte, klagte der Bund wegen Urheberrechtsverletzung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Juli 2019, dass die Veröffentlichung solcher Papiere im Rahmen der urheberrechtlichen Schrankenregelungen von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sein könne (Az. C-469/17). Dem schloss sich der BGH nun an und wies außerdem darauf hin, dass das Urheberrecht nicht dem Schutz der äußeren Sicherheit diene. Auch hier war die Veröffentlichung durch die Schranke zur Berichterstattung über Tagesereignisse gedeckt (§ 50 UrhG).
Zur Pressemeldung des BGH.
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Telekom und SAP entwickeln Corona-App; noch kein genauer Zeitplan
Zur Corona-Tracing-App führte der Digitalausschuss des Bundestages am Mittwoch eine Sondersitzung durch. Das Ergebnis: Bislang besteht weder ein Vertrag mit den hauptsächlichen Entwicklungspartnern Telekom und SAP noch ein genauer Zeitplan für die Entwicklung der App, die auf einer dezentralen Infrastruktur basieren soll. Fest steht aber offenbar, dass der Programmcode open source sein wird. Die meisten Experten gehen davon aus, dass die App Mitte Mai fertig werden könnte.
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Medienstaatsvertrag nimmt weitere wichtige Hürden
Der für diesen Herbst geplante Medienstaatsvertrag nimmt zwei weitere wichtige Hürden. Die EU-Kommission hat den Vertrag auf seine Vereinbarkeit mit dem EU-Recht überprüft und am Dienstag – bis auf ein paar wenige Anmerkungen – für eine Ratifizierung in den Ländern freigegeben. Am Donnerstag wurde der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitgeteilt, dass der Medienstaatsvertrag inzwischen von allen Ministerpräsidenten unterzeichnet worden sei. Nun müssen sich die einzelnen Länderparlamente beraten und ihre Zustimmung geben. Der Medienstaatsvertrag soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ablösen und sieht tiefgreifende Anpassungen im Zuge der Digitalisierung – insbesondere für den Betrieb von Online-Plattformen – vor.
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BGH entscheidet zum vierten Mal über Metall auf Metall
Diese Woche ist die mittlerweile vierte Entscheidung des BGH über den Rechtsstreit zwischen zwei Kraftwerk-Mitgliedern und dem Musikproduzenten Moses Pelham ergangen. Der BGH hat die Entscheidung erneut an das Oberlandesgericht Hamburg zurückverwiesen (Az. I ZR 115/16). Zwar durfte das Stück „Nur mir“ vor 2002 noch mitsamt dem fraglichen Sample produziert werden. Unter der danach geltenden Urheberrechtsrichtlinie durfte die Produktion jedoch möglicherweise nicht mehr verbeitet werden. Das OLG Hamburg muss herfür noch weitere Fallfragen klären. Damit schließt sich der Senat der vorherigen Auslegung durch den EuGH an. Vor einigen Jahren hatte auch das BVerfG bereits zur Berücksichtigung der Kunstfreiheit entschieden.
Zur Pressemitteilung des BGH.
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OLG FFM: Renate Künast kann sich gegen falsche Zitate wehren
Die Grünen-Politikerin kann sich dagegen wehren, von einem rechten Blogger als Relativiererin von Pädosexualität dargestellt zu werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 16.4.2020 (Az. 16 U 9/20). Hintergrund ist eine Aussage Künasts aus dem Jahr 1986, die ihr in einem Welt-Artikel aus dem Jahr 2015 erneut vorgeworfen wurde; dort aber verbunden mit der Frage, ob „Sex mit Kindern ohne Gewalt okay“ sei. Der rechte Blogger griff dies auf und stellte die Aussage sowie die Frage in einen eigenen Zusammenhang. Dieser lasse sich so verstehen, als würde Renate Künast grundsätzlich Sex mit Kindern billigen, so nun auch das Gericht. Wegen ähnlicher Darstellungen hatte letztes Jahr bereits das LG Frankfurt am Main einen AfD-Politiker zu einer Geldentschädigung verurteilt.
Zum Bericht in der FAZ.
GVU stellt Insolvenzantrag
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Dies berichtet heise diese Woche. Die GVU war seit 1985 bei der massenhaften Verfolgung urheberrechtlicher Verstöße und der Unterstützung bei der Geltendmachung sich daran anschließender Forderungen aktiv. In den letzten Jahren verlor sie jedoch an Bedeutung.
Zum Bericht bei heise.de.