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Wochenrückblick: Upskirting, Hasskriminalität, Smart-TVs

+++ Bundestag verabschiedet Gesetz gegen „Upskirting” und Gaffer-Fotos

+++ Bundestag beschließt Elektronischen Patientenakte

+++ Gesetzespaket gegen Hasskriminalität

+++ Start der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

+++ OLG Hamburg: Offensichtliche Werbung muss nicht gekennzeichnet werden

+++ Bundeskartellamt: Smart-TV Hersteller verstoßen gegen die DSGVO
Bundestag verabschiedet Gesetz gegen „Upskirting” und Gaffer-Fotos
Der Bundestag hat am vergangenen Freitag ein Gesetzespaket zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Fotoaufnahmen beschlossen. Es schließt bestehende Strafbarkeitslücken und stellt u.a. „Upskirting“ unter Strafe, also das heimliche Fotografieren unter den Rock. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht begründete die Notwendigkeit der Strafbarkeit dadurch, dass Grenzüberschreitungen in Form des „Upskirtings“ nicht (wie bisher als reine Ordnungswidrigkeit) hinnehmbar seien. Die Fotos verletzten nicht nur das Persönlichkeitsrecht, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers. Das neue Gesetz sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren für das „Upskirting“ vor. Des Weiteren beinhaltet das Gesetzespaket die Strafbarkeit des „Gaffens“, Fotografierens und Filmens von Unfallopfern an Unfallstellen. Das Strafrecht schütze bislang nur lebende Unfallopfer, doch sei auch das Fotografieren von verstorbenen Unfallopfern aus „reiner Sensationsgier“ nicht tragbar.
Zur Meldung bei heise.de.
Zur Meldung bei lto.de.

Bundestag beschließt Elektronischen Patientenakte
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche ebenfalls das Gesetz zur elektronischen Patientenakte (ePa) beschlossen. Diese soll Diagnosen, Daten zu früheren Operationen und Rezepte von PatientInnen in einer App kombinieren. Durch die Patientenakte sollen ÄrztInnen leichteren und schnelleren Zugang zu den Informationen bekommen, die für eine Behandlung notwendig sind. PatientInnen soll die ePa ab 2021 zur Verfügung stehen, die Nutzung sei und bleibe freiwillig.
Problematisch erweise sich vor allem die mangelhafte technische Infrastruktur der Arztpraxen, welche für die reibungslose Nutzung der App benötigt werden, kommentierte Erik Bodendieck von der Bundesärztekammer. Kritisiert wird auch die Datensicherheit: Ein hohes Datenschutzniveau, welches unerlässlich sei, könne nicht geboten werden, so Christine Aschenberg-Dugnus von der FDP.
Zur Meldung bei tagesschau.de.
Mehr dazu bei ZEIT Wissen.

Bundestag beschließt Gesetzespaket gegen Hasskriminalität
Der Bundesrat hat außerdem dem Gesetz zur Umsetzung des Maßnahmenpaketes gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus im Internet verabschiedet. Die Bundesregierung hatte das Maßnahmenpaket sowohl als Reaktion auf den Anschlag auf eine Synagoge in Halle in 2019 als auch auf eine insgesamt „besorgniserregende“ Entwicklung der Hasskriminalität initiiert. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine Meldepflicht von Anbietern großer Netzwerke von strafbaren Inhalten an eine neueingerichtete Zentralstelle im Bundeskriminalamt vor. Bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten dürfen nach Richterbeschlüssen auch Passwörter verlangt werden. Des Weiteren würden Drohungen mit Delikten wie beispielsweise Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen künftig ähnlich wie Morddrohungen als Straftaten eingestuft. Antisemitische Motive wirkten zukünftig grundsätzlich strafschärfend. Der Katalog der Strafzumessungsgründe würde ausdrücklich um antisemitische Bewegründe verschärft.
Zur Seite der Bundesregierung.
Mehr dazu bei SPIEGEL Online.

Start der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
Am 1. Juli 2020 hat Deutschland für sechs Monate die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union übernommen. Deutschland will wichtige Zukunftsthemen voranbringen, vor allem die Digitalisierung. Dabei fokussiert sich das Arbeitsprogramm vermehrt auf die Stärkung der Cybersicherheit in und für Europa sowie eine wertebasierte Digitalisierung und gerechte Teilhabe daran. Hinsichtlich der Corona-Pandemie trete die Digitalisierung von Gesundheitsdaten in den Vordergrund. Bundesinnenminister Horst Seehofer plant zudem die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden deutlich zu intensivieren und bereits bestehende Überwachungsstrukturen auszubauen und zu vernetzen.
Zum Internetauftritt der deutschen Ratspräsidentschaft 2020.
Zur Meldung bzgl. Horst Seehofers Vorhaben bei heise.de.

OLG Hamburg: Offensichtliche Werbung muss nicht gekennzeichnet werden
Das Hamburger Oberlandesgericht hat entschieden, dass Influencer ihre Beiträge nicht ausdrücklich als Werbung kennzeichnen müssten, wenn es für VerbraucherInnen offensichtlich sei, dass es sich um Werbung handele (Az. 15 U 142/19). Hintergrund war ein Rechtsstreit, in dem ein Wettbewerbsverband gegen eine Influencerin aus Hamburg mit 1,7 Millionen FollowerInnen bei Instagram vorgegangen war. Sie veröffentlichte regelmäßig Beiträge, kennzeichnete aber nur solche Beiträge als Werbung, für die sie eine Bezahlung von Unternehmen erhält, deren Produkte gezeigt werden. Der Wettbewerbsverband hatte gerügt, dass drei Postings, die Hinweise auf den Hersteller der gezeigten Produkte enthielten, nicht als Werbung gekennzeichnet waren. Das OLG stellte nun fest, dass eine Irreführung der Verbraucher ausgeschlossen sei, da der kommerzielle Zweck dieser Postings offensichtlich sei.
Zur Meldung bei lto.de.

Bundeskartellamt: Smart-TV Hersteller verstoßen gegen die DSGVO
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung zu Smart-TVs vorgelegt. Dabei stellte es schwere Mängel hinsichtlich des Datenschutzes und IT-Datensicherheit bei vernetzten Fernsehgeräten fest.
Smart-TVs verfügten über vielfältige Möglichkeiten personenbezogene Daten zu erheben. So könne etwa das generelle Fernsehverhalten einer Person, ihre App-Nutzung, ihr Surf- und Klickverhalten oder auch biometrische Daten wie Stimme oder Cursorbewegungen sowie die im Einzelnen über den Fernseher abgespielten Inhalte erfasst und ausgewertet werden. VerbraucherInnen würden jedoch nicht DSGVO-konform informiert, welche personenbezogenen Daten verarbeitet, für wie lange sie gespeichert und wann sie an Dritte übermittelt würden. Zusätzlich verwies das BKartA darauf, dass der Sicherheitsstandard der Geräte auch in den Jahren nach dem Kauf nicht durch Software-Aktualisierungen gesichert sei. Auch gäbe es weitere Probleme in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Werbeeinblendungen.
Zur Pressemitteilung und dem ausführlichen Bericht des Bundeskartellamts.
Zur Meldung bei heise.de.

, Telemedicus v. 05.07.2020, https://tlmd.in/a/3509

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