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Wochenrückblick: Upload-Filter, Hate-Speech, Influencer

+++ Gesetz zu Upload-Filtern tritt in Kraft

+++ BGH entscheidet über AGB-Klauseln gegen Hate Speech

+++ BGH verhandelt über Influencer-Werbung

+++ Google klagt gegen NetzDG

+++ Luxemburg: Millionen-Bußgeld gegen Amazon

Gesetz zu Upload-Filtern tritt in Kraft
Am heutigen Sonntag ist das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz („UrhDaG”) in Kraft getreten. Danach haften Anbieter bestimmter Online-Dienste, anders als unter geltender Rechtslage, für Inhalte ihrer Nutzer:innen, wenn sie keine Maßnahmen getroffen haben, um urheberechtlich geschützte Inhalte auf Hinweis zu blockieren oder Nutzungsrechte zu erwerben. Kleine Unternehmen, Startups und Bagatellnutzungen sind davon jedoch ausgenommen. Gesetzlich erlaubte Nutzungen wie Zitate sollen ebenfalls ausgenommen sein und Nutzer:innen steht ein Widerspruchsrecht gegen Sperrungen zu. Das Gesetz setzt den schon im Gesetzgebungsprozess hoch umstrittenen Art. 17 der Urheberrechtsrichtlinie um.
Weiter bei Heise online.

BGH entscheidet über AGB-Klauseln gegen Hate Speech
Der Bundesgerichtshof („BGH”) hat vergangene Woche über Klauseln gegen Hate Speech in AGB von Social Networks entschieden (Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20). Im konkreten Fall ging es um die Community Guidelines von Facebook. Diese verbieten „Hate Speech”, ohne den Begriff näher zu erläutern. Weil die Kläger aus Sicht von Facebook gegen dieses Verbot verstoßen hatten, sperrte Facebook deren Account und löschte die entsprechenden Beiträge. Zu Unrecht, wie der BGH nun entschied. Die Community Guidelines seien unwirksam, weil Facebook Nutzern die Möglichkeit zur Stellungnahme einräumen müsse.
Zur Pressemeldung des BGH.

BGH verhandelt über Influencer-Werbung
Der BGH hat vergangene Woche über die Zulässigkeit sog. „Tap Tags” bei Instagram entschieden. In der Verhandlung ging es um mehrere Klagen des Verband Sozialer Wettbewerb gegen verschiedene Influencerinnen. Diese hatten in einigen Posts Tap Tags verwendet, also Hersteller von Produkten auf den Bildern dort markiert. Kern des Streits waren die Fragen, ob es sich bei den Posts auch dann um Werbung handelt, wenn die Markierung unentgeltlich erfolgt und wann bei Influencer:innen die Grenze zwischen privaten Postings und kommerzieller Kommunikation überschritten ist. Der BGH wird seine Entscheidungen am 9. September verkünden.
Hintergründe bei LTO.

Google klagt gegen NetzDG
Google hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Feststellungsklage gegen § 3a NetzDG erhoben. Danach ist Google verpflichtet, bei Anhaltspunkten auf bestimmte strafbare Inhalte die Posts – samt Daten zu den dazugehörigen Nutzer:innen – automatisch an das Bundeskriminalamt zu melden. Eine Prüfung, ob tatsächlich eine Strafbarkeit vorliegt, erfolgt erst im Anschluss. Google sieht darin einen Eingriff in die Meinungsfreiheit und befürchtet einen Datenschutzverstoß.
Details beim Spiegel.
Blogpost von YouTube.

Luxemburg: Millionen-Bußgeld gegen Amazon
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat die luxemburgische Datenschutzbehörde CNPD im Juli ein Bußgeld in Höhe von 746 Millionen Euro gegen Amazon verhängt. Amazon nutze personenbezogene Daten für personalisierte Werbung, ohne dass Betroffene dem widersprechen können. Amazon wies den Vorwurf zurück und kündigte an, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Die Entscheidung der Behörde beruhe auf „subjektiven und ungeprüften Auslegungen des europäischen Datenschutzrechts”.
Zur Meldung bei Der Standard.

, Telemedicus v. 01.08.2021, https://tlmd.in/-9580

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