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Wochenrückblick: Geoblocking, Bußgelder, Gesichtserkennung

+++ Schlussantrag von EuGH-Generalanwalt zur Umgehung von Geoblocking durch VPN

+++ Verstöße gegen das NetzDG: Millionen-Bußgeld für Telegram

+++ Britische Wettbewerbsbehörde: Meta muss Giphy verkaufen

+++ CNIL: Millionenstrafe gegen Clearview AI wegen Gesichtserkennung

+++ Texas v. Google: Gesichtserkennung sei wie Saurons Auge

Schlussantrag von EuGH-Generalanwalt zur Umgehung von Geoblocking durch VPN
Betreiber von Streaming-Plattformen sollen keine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn Internetnutzer:innen in einem EU-Land mittels VPN (Virtual Private Network) geographsische Zugangssperren der Plattform umgehen und so Zugriff auf für ihr Staatsgebiet nicht lizensierte Inhalte eines Kooperationspartners der Plattform erhalten. Virtual Private Networks können dafür sorgen, dass der Diensteanbieter den Standort der Nutzer:innen nicht erkennt und stattdessen annimmt, dass sie aus geographisch berechtigten Gebieten zugreifen würden. Die Plattform kann allerdings haften, wenn sie keine geographischen Zugangssperren vorhält und somit den direkten Zugriff auf ihr Angebot (auch aus nichtberechtigten Gebieten) zulässt.
Zu den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts in der Rechtssache C-423/21.
Zur Nachricht bei heise.de.

Verstöße gegen das NetzDG: Millionen-Bußgeld für Telegram
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat gegen den Messenger-Dienst Telegram Bußgeldbescheide in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro wegen Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erlassen. Konkret soll Telegram keine gesetzeskonformen Meldewege für Nutzer:innenbeschwerden nach NetzDG anbieten und gegen die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten verstoßen haben. Vorausgegangen ist den Bescheiden ein öffentlichkeitswirksamer Streit, ob Telegram dem NetzDG unterfällt und sich deutscher Jurisdiktion unterwirft. Dem Betreiber wird vorgeworfen, auf seinem Dienst Hasskampagnen und Aufforderungen zu Straftaten zu dulden.
Zur Mitteilung des Bundesamtes für Justiz.
Zur Nachricht bei lto.de.

Britische Wettbewerbsbehörde: Meta muss Giphy verkaufen
Die britische Competition and Markets Authority (CMA) hat den Facebook-Konzern Meta angewiesen, die Plattform Giphy zu verkaufen. Giphy bietet eine Online-Datenbank und Suchmaschine an, mit der Nutzer:innen animierte GIF-Dateien suchen und teilen können. Die Übernahme durch Meta könne deren Konkurrenten wie Snapchat und Twitter schädigen und einen potenziellen Konkurrenten in der Werbung ausschalten, stellte die CMA fest. Meta akzeptierte die Entscheidung und kündigte an, das kolportierte 400-Millionen-Euro-Geschäft rückgängig zu machen. Mit ihrer Entscheidung hat die britische Behörde zum ersten Mal einen US-Tech-Giganten dazu gezwungen, ein bereits erworbenes Unternehmen wieder zu verkaufen.
Zur Nachricht bei heise.de.
Zur Nachricht bei Reuters.

CNIL: Millionenstrafe gegen Clearview AI wegen Gesichtserkennung
Die französische Datenschutzaufsicht (CNIL) hat gegen den Anbieter von Gesichtserkennungssoftware Clearview AI eine Millionenstrafe verhängt. Clearview AI wertet Gesichtsfotos aus dem Internet biometrisch aus und bietet den Zugang zu seiner Datenbank Ermittlungsbehörden an. Dagegen ging die CNIL vor. Das Unternehmen hatte geweigert, Fotos von französischen Bürger:innen aus seiner Datenbank zu löschen. Sollte Clearview die Sammlung, Speicherung und Verwendung der Fotos französischer Bürger:innen nicht innerhalb von zwei Monaten beenden, drohten weiter 100.000 Euro Strafe für jeden Tag, an dem die Vorgaben nicht umgesetzt würden.
Zur Nachricht bei Spiegel Netzwelt.
Zur Nachricht bei netzpolitik.org.

Texas v. Google: Gesichtserkennung sei wie Saurons Auge
Auch Google lege für mehrere seiner Dienste biometrische Profile ohne Zustimmung der Betroffenen an. Es gehe dabei um Gesichts- und um Stimmerkennung. Dies wirft der texanische Generalstaatsanwalt dem Unternehmen in einer Klage vor. Der Alphabet-Konzern habe somit gegen texanisches Datenschutz-Recht verstoßen.
Zur Nachricht bei heise.de.
Zur Nachricht beim Stern.

, Telemedicus v. 23.10.2022, https://tlmd.in/-10557

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