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Wochenrückblick: Überwachungsskandal, Internetkontrollen, Uber

+++ Spiegel: Geheimdienste mit direktem Zugang zu deutschen Telekommunikationsnetzen

+++ EuGH: Bibliotheken dürfen Werke digitalisieren

+++ Türkei: Verschärftes Gesetz für Internetkontrollen

+++ LG Berlin: Google darf Kontakt über Support-Mail nicht verweigern

+++ AG Tiergarten: Weitersenden „gefundener“ Nackt-Selfies nicht strafbar

+++ LG Frankfurt a.M.: Einstweilige Verfügung gegen Uber-Fahrer
Spiegel: Geheimdienste mit direktem Zugang zu deutschen Telekommunikationsnetzen
Laut einem aktuellen Bericht des Spiegels verfügten NSA und GCHQ über direkte Zugänge in die Netze der Telekom und von NetCologne. Dies gehe aus Unterlagen hervor, die der Whistleblower Edward-Snowden enthüllt hatte. So gebe es verdeckte Zugangspunkte, mit denen die Geheimdienste weitreichende Zugänge zu Informationen erhalten. Die betroffenen Unternehmen gaben an, trotz intensiver Nachforschungen hätten sie diese Zugänge nicht feststellen können. Ebenso wurde diese Woche bekannt, dass die US-amerikanische Regierung Unternehmen mit empfindlichen Geldstrafen bedroht hatte, sollten diese nicht bei Überwachungsmaßnahmen mitwirken.
Zum Bericht auf spiegel.de.

EuGH: Bibliotheken dürfen Werke digitalisieren
Die europäische Urheberrechtsrichtlinie ist nach einem Urteil des EuGH dahingehend auszulegen, dass Bibliotheken ihre Werke grundsätzlich digitalisieren dürfen. Demnach könnten die Werke an besonderen Terminals den Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Das Gericht nahm hierbei ein „akzessorisches Recht zur Digitalisierung der betroffenen Werke“ an, um Forschung und private Studien zu ermöglichen. Werden die Werke jedoch auf USB-Sticks gespeichert und zur Verfügung gestellt, könne auch eine besondere Vergütung hierfür verlangt werden. Die Entscheidung folgte aufgrund einer Vorlage des BGH, der einen Streit zwischen einem Verlagshaus und einer Universität zu entscheiden hatte.
Zur Pressemitteilung des EuGH.

Türkei: Verschärftes Gesetz für Internetkontrollen
In der Türkei ist das umstrittene Gesetz zur Internetkontrolle weiter verschärft worden. Nun soll es von Präsident Erdogan unterzeichnet werden, der es noch zu seiner Zeit als Ministerpräsident angeregt hatte. Nach den Neuregelungen kann die türkische Kommunikationsbehörde unter anderem ohne vorherige richterliche Beschlüsse Websites sperren oder Einsicht in das Surfverhalten von Nutzern nehmen. Die türkische Regierung hatte bereits mehrfach bürgerrechtsfeindliche Regelungen auf den Weg gebracht. Insbesondere hatte Erdogan mehrfach Twitter und andere Plattformen zur öffentlichen Meinungsäußerung zu unterbinden versucht.
Zur Nachrichtauf heise.de.

LG Berlin: Google darf Kontakt über Support-Mail nicht verweigern
Google darf den Kontakt über die in seinem Impressum angebotene eMail-Adresse nicht verweigern. Dies hat das Landgericht Berlin bereits vorvergangene Woche entschieden, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband diese Woche berichtete. Demnach verstoße diese Praktik gegen die Pflichten aus dem TMG, wonach ein unmittelbarer Kontakt ermöglicht werden müsse. Gegen diese habe Google verstoßen, indem das Unternehmen mit einer automatischen Mail darauf hinwies, die eingehenden Mails würden nicht gelesen oder zur Kenntnis genommen.
Zur Nachricht auf vzbv.de.

AG Tiergarten: Weitersenden „gefundener“ Nackt-Selfies nicht strafbar
Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hat eine Anklage wegen vermeintlicher Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs nicht zugelassen. Dies berichtet Udo Vetter in seinem lawblog. Hintergrund war, dass sich der Angeklagte mehrere Nackt-Selfies zugesendet hatte, die er auf einem fremden Laptop gefunden hatte. Dieses Verhalten begründete jedoch nach Ansicht des Gerichts keine Strafbarkeit nach § 201 a StGB, da das Finden kein „Herstellen“ im Sinne der Strafnorm sei.
Zur Nachricht im lawblog.

LG Frankfurt a.M.: Einstweilige Verfügung gegen Uber-Fahrer
Das Landgericht Frankfurt am Main hat die vermutlich erste einstweilige Verfügung gegen einen Autofahrer erlassen, der seine Dienste über die Uber-App angeboten hatte. Die Entscheidung hatte ein Taxiunternehmer erwirkt. Bereits seit mehreren Wochen sorgt der deutsche Marktstart des amerikanischen Unternehmens für heftige Diskussionen. Die Taxi-Wirtschaft sieht sich benachteiligt, da das Unternehmen die strengen Vorschriften aus dem Personenbeförderungsgesetz weitgehend umgehe. In Hamburg erging bereits ein behördiches Verbot, dass das VG Hamburg für rechtswidrig erklärte, da eine unzuständige Behörde gehandelt hatte. Eine bereits in Berlin erwirkte einstweilige Verfügung gegen Uber hatte der dortige Antragsteller nicht vollzogen. Das LG Frankfurt hatte bereits zuvor Uber den bundesweiten Betrieb seines Vermittlungsdienstes verboten.
Zur Nachricht auf spiegel.de.
Themenseite „Uber“ auf Telemedicus.

, Telemedicus v. 14.09.2014, https://tlmd.in/a/2836

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