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Wochenrückblick: Überwachung bei Online-Prüfungen, Upload-Filter, Facebook

+++ Datenschützer schränkt Überwachung von Online-Prüfungen ein

+++ EuGH: Generalanwalt hält Upload-Filter für zulässig

+++ EDSA trägt deutsche Eilanordnung gegen Facebook nicht mit

+++ NIS: Streit um Überwachung ausländischer Root-Server

+++ Leistungsschutzrecht: Millionenstrafe für Google in Frankreich

+++ Und täglich grüßt die Vorratsdatenspeicherung

Datenschützer schränkt Überwachung von Online-Prüfungen ein
Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte hat eine Handreichung zu Online-Prüfungen veröffentlicht und spricht sich gegen den Einsatz gängiger Überwachungslösungen aus. Eine Aufsicht über die Videokamera sei zwar zulässig, eine darüber hinausgehende Aufzeichnung, das Tracking der Augenbewegungen oder gar das Scannen des Computers dagegen nicht. Derlei Maßnahmen waren bereits in der Vergangenheit als unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Studierenden kritisiert worden, zuletzt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die angekündigt hat, Klage gegen einige Hochschulen einzureichen.
Zur Meldung auf golem.de.
Zur Meldung auf heise.de.
Zur Handreichung des LfDI BW.

EuGH: Generalanwalt hält Upload-Filter für zulässig
Der Generalanwalt des EuGH hält die Einführung von Upload-Filtern im Rahmen von Art. 17 der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL 2019/790) für mit der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit vereinbar (C-401/19). Dies geht aus den am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen hervor. Der Unionsgesetzgeber müsse gleichwohl Vorkehrungen treffen, um der Gefahr des „Overblocking“ rechtmäßiger Inhalte zu begegnen. Dem sei bereits in Art. 17 DSM-RL Rechnung getragen. Die Pflicht zur Implementierung von Upload-Filtern stelle keine allgemeine Überwachungspflicht dar und sei auf Fälle „offensichtlicher“ Verletzungen beschränkt.
Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts am EuGH.
Zur Meldung auf lto.de.

EDSA trägt deutsche Eilanordnung gegen Facebook nicht mit
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) trägt die Eilentscheidung des hamburgischen Landesdatenschutzbeauftragten gegen Facebook nicht mit. Dieser hatte Facebook im April untersagt, auf die Daten des Tochterunternehmens WhatsApp zuzugreifen und sich dabei auf das Dringlichkeitsverfahren aus Art. 66 DSGVO gestützt. Dem Ausschuss zufolge liegen die nötigen Voraussetzungen nicht vor, gleichzeitig übte er Kritik an der Intransparenz der Datenverarbeitung innerhalb des Konzernverbunds.
Zur Meldung auf heise.de.
Zur Meldung auf golem.de.

NIS: Streit um Überwachung ausländischer Root-Server
Betreiber von US Root-Servern kritisieren das Vorgehen der EU-Kommission, mit der Reform der Richtlinie über Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS) auch ausländische Betreiber zu erfassen. Diese sollen künftig nicht nur zur Einhaltung gewisser Sicherheitsstandards, sondern auch zur Duldung von Kontrollen verpflichtet werden. Zu den Betreibern zählen u.a. Einrichtungen der US-Regierung, wie das Pentagon oder die NASA. Kritiker sehen hierin eine Gefahr der Zersplitterung des Internets sowie einen Präzedenzfall, der Nachahmer in anderen – totalitären – Staaten finden könnte.
Zur Meldung auf heise.de.

Leistungsschutzrecht: Millionenstrafe für Google in Frankreich
Wegen Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung verhängt die französische Wettbewerbsbehörde (ARCEP) ein Bußgeld in Höhe von 500 Mio. Euro gegen Google. Ferner verpflichtet die Behörde Google dazu, den französischen Verlagen und Nachrichtenagenturen ein Vergütungsangebot zu unterbreiten. Dies war bereits Gegenstand der vorangegangenen Verfügung vom April 2020 und sah eine Einigungsfrist von 3 Monaten vor. Google zeigt in Frankreich Auszüge von Verlagsinhalten nur noch dann an, wenn die Rechteinhaber einer unentgeltlichen Verwertung zugestimmt haben. Die Wettbewerbsbehörde sieht hierin ein unlauteres Vorgehen.
Zum Beschluss der ARCEP.
Zur Meldung auf heise.de.

Und täglich grüßt die Vorratsdatenspeicherung
Die EU-Kommission hat eine Umfrage gestartet, um die nach der Rechtsprechung des EuGH verbleibenden Möglichkeiten zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedsstaaten auszuloten. Die Vorschläge der Kommission umfassen dabei die gesamte Bandbreite an Überwachungsmöglichkeiten, von einer „allgemeinen und unterschiedslosen“ Aufzeichnung von Verbindungsdaten bis hin zu „gezielten“ Maßnahmen für bestimmte geografische Brennpunkte oder Personengruppen. Das Vorgehen stößt unter Bürgerrechtlern auf Kritik.
Zum Konsultationspapier auf netzpolitik.org.
Zur Meldung auf heise.de.

, Telemedicus v. 18.07.2021, https://tlmd.in/-9552

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