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Wochenrückblick: Twitter-Blockade, VDS, Sondierung

+++ Hamburger Polizei verteidigt Twitter-Blockade

+++ beA: Unabhängige Prüfung angekündigt, Kritik hält an

+++ Prüfpflichten von Facebook: Österreichischer OGH legt dem EuGH vor

+++ Vorratsdatenspeicherung: BVerfG schaut aufs EU-Recht

+++ Digitales im Sondierungspapier von Union und SPD

+++ Rassistischer Tweet: Noah Becker erwirkt einstweilige Verfügung
Hamburger Polizei verteidigt Twitter-Blockade
Die Hamburger Polizei rechtfertigt die Blockade mehrerer Twitter-Nutzer auf ihrem Profil in einer Informationsfreiheitsanfrage mit ihrer Social Media-Netiquette. Das Social Media-Team der Behörde hatte im Zusammenhang mit der Kritik an der Polizeiarbeit beim G20-Gipfel einzelne Profile blockiert, von denen unter anderem der Vorwurf kam, mit Polizeistaatsmethoden vorzugehen. Eine Rechtsgrundlage für Profilblockaden hält die Polizei für Blockaden nicht für erforderlich. Mittlerweile hat sie einzelne Blockaden wieder aufgehoben und zu einem gemäßigten Ton aufgerufen.
Mehr auf netzpolitik.org.

beA: Unabhängige Prüfung angekündigt, Kritik hält an
Nachdem das besondere elektronische Anwaltspostfachs (beA) bereits seit einigen Wochen wegen Sicherheitsmängeln offline geschaltet ist, hat die BRAK nun ankündigt, das beA einer unabhängigen Prüfung zu unterziehen. Die Wahl der Expertise soll auf Empfehlungen vom Bundesamt für Sicherheit der Informationstechnik (BSI) gestützt werden. Das beA solle möglichst zeitnah wieder starten, Sicherheit solle aber vor Geschwindigkeit gehen. Die Kritik hält indes weiter an. So beklagt die Rechtsanwältin Nina Diercks hat in einem ausführlichen offenen Brief an die BRAK, dass man dort an Versprechungen festhalte, die das System nicht einhalten könne – etwa eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Einige IT-Experten halten das beA in seiner derzeitigen Form mit seiner proprietären Java-Webanwendung für „nicht mehr zu retten”.
LTO fasst die Lage zum beA zusammen.
Zur Pressemitteilung der BRAK.

Prüfpflichten von Facebook: Österreichischer OGH legt dem EuGH vor
Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat dem Europäischen Gerichtshof im Oktober 2017 in einem jetzt veröffentlichten Beschluss Fragen zum Umgang mit strafrechtlich relevanten Einträgen auf Facebook vorgelegt. Der EuGH soll entscheiden, ob Facebook selbsttätig nach rechtswidrigen Einträgen suchen und diese weltweit oder im jeweiligen Mitgliedsstaat sperren muss (Az.: 6Ob116/17b). Unterdessen hält die Diskussion um das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) an (siehe die Zusammenfassungen hier und hier).
Mehr bei heise.de.

Vorratsdatenspeicherung: BVerfG schaut aufs EU-Recht
Das Bundesverfassungsgericht will zur Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung offenbar verstärkt das EU-Recht und insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs prüfen. Das soll Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG, den Klägern gegen die Regelung mitgeteilt haben, wie die FAZ mitteilt. Die Verfassungsbeschwerde beklagt, die anlasslose Speicherung von Kommunikations- und Standortdaten verletzte das Fernmeldegeheimnis. Die Vorratsdatenspeicherung ist derzeit faktisch ausgesetzt.
Mehr bei der FAZ.

Digitales im Sondierungspapier von Union und SPD
Das Abschlusspapier der Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD äußert sich auch zu den Themenkomplexen Digitalisierung und Infrastrukturausbau. Beabsichtigt ist etwa der flächendeckende Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025; für den Glasfaserausbau sollen Erlöse aus der Vergabe für UMTS- und 5G-Lizenzen verwendet werden. Der Abschnitt zum Verbraucherschutz kündigt außerdem Netzneutralität und „diskriminierungsfreien Netzzugang” an.
Hierzu bei heise.de.
Hierzu auch netzpolitik.org.

Rassistischer Tweet: Noah Becker erwirkt einstweilige Verfügung
Noah Becker hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den AfD-Politiker Jens Maier wegen eines rassistischen Tweets erwirkt (Az. 27 O 11/18). Über das Twitter-Profil Maiers war der Sohn von Ex-Tennisprofi Boris Becker als „kleiner Halbneger” bezeichnet worden. Maier darf dies nun nicht wiederholen. Maier selbst betont, der Tweet stamme nicht aus seiner Feder, sondern von einem seiner Mitarbeiter, den er mittlerweile abgemahnt habe. Der Tweet bezog sich auf eine Äußerung Beckers, in einer „weißen Stadt“ wie Berlin öfter wegen seiner Hautfarbe angefeindet zu werden als etwa in Paris oder London.
Zur Meldung auf Tagesschau.de.

  • Fabian Rack

    Fabian Rack ist Teil des Telemedicus-Kernteams und Rechtsanwalt bei iRights.Law.

, Telemedicus v. 14.01.2018, https://tlmd.in/a/3257

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