+++ Künftiger Kanzleramtsminister will Vectoring nicht mehr fördern
+++ Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zu Polizei-Accounts auf Twitter
+++ Der Rechte Rand: AfD mahnt Antifa-Magazin wegen Domain ab
+++ beA: Berliner Anwaltskammer fordert Rücktritt von BRAK-Präsidium
+++ OGH: Max Schrems kann in Österreich gegen Facebook klagen
Künftiger Kanzleramtsminister will Vectoring nicht mehr fördern
Helge Braun (CDU), der designierte Chef des Bundeskanzleramts, will zukünftig Vectoring nicht mehr fördern, sondern sich ausschließlich auf den Glasfaserausbau konzentrieren. Dies sagte er diese Woche gegenüber dem ZDF. Bei Vectoring wird die bisher vorhandene Kupferkabelinfrastruktur aufgerüstet und ertüchtigt, sodass sie eine höhere Bitrate bieten. In bisherigen Förderverfahren des Bundes wurde Vectoring noch berücksichtigt, um schneller und mit geringerem wirtschaftlichen Aufwand schnellere Internetanschlüsse bereitzustellen – aber auch, um den von der bisherigen Bundesregierung gesteckten Breitbandzielen einer flächendeckenden Versorgung mit Anschlüssen oberhalb von 50 Mbit/s nachzukommen. Braun hält ein „Weiterarbeiten auf alter Technologiebasis” nicht für richtig. Stattdessen sollte jetzt bis 2025 überall Glasfaser ausgebaut werden.
Zum Bericht auf zdf.de.
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zu Polizei-Accounts auf Twitter
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat ein Gutachten zur Öffentlichkeitsarbeit der Polizei verfasst, wie der Linkenpolitiker Andrej Hunko diese Woche auf seiner Seite berichtete. Demnach bedürfe es für die Einrichtung und der Bekanntgabe allgemeiner öffentlicher Informationen durch die Polizei im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung grundsätzlich keiner eigenständigen Ermächtigungsgrundlage. Anderes gelte bei öffentlichen Fahndungsaufrufen nach Verdächtigen. Auch müsse sich die Polizei in ihren Tweets an rechtsstaatliche Grundsätze halten, wozu das Gutachten Neutralität, Sachlichkeit und Richtigkeit zählt. Kritisch sieht das Gutachten das Blockieren einzelner Nutzer durch Polizei-Accounts, da diese dadurch in ihren Medienfreiheits- und Gleichheits-Grundrechten verletzt würden. Gerechtfertigt sei dies demnach nur zur Beendigung von Straftaten wie Beleidigungen oder anderen Persönlichkeitsverletzungen. Hinsichtlich der mit einer Blockierung zusammenhängenden Informationsgewinnung argumentiert das Gutachten, die Datenverarbeitung erfolge weiterhin allein durch den jeweiligen Plattform-Betreiber.
Zur Meldung von Andrej Hunko.
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
Der Rechte Rand: AfD mahnt Antifa-Magazin wegen Domain ab
Die rechte Partei AfD hat das Magazin „Der Rechte Rand“ abgemahnt und verlangt, die Domain „afd-im-bundestag.de” nicht mehr zu nutzen. Die Domain leitet auf die Inhalte des Magazins weiter, in denen kritisch über die rechtsextremen Verstrickungen der Partei und Äußerungen ihrer Mitglieder berichtet wird. Die AfD sieht hierin eine Verletzung ihres Namensrechts. Der Rechte Rand hat diese Woche angekündigt, die von der abmahnenden Kanzlei vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht zu unterschreiben. Vor einigen Wochen hatte die Partei bereits einem anderen AfD-kritischen Blogger durch das LG Köln die Nutzung der Domain „wir-sind-afd.de” untersagen lassen; diese Entscheidung ist jedoch bislang nicht rechtskräftig.
Zum Bericht auf taz.de.
Die Stellungnahme des rechten Randes.
beA: Berliner Anwaltskammer fordert Rücktritt von BRAK-Präsidium
Nach dem missglückten Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) droht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nun Ärger aus den eigenen Reihen. Vergangene Woche hat die Berliner Rechtsanwaltskammer dem Präsidium der BRAK ihr Misstrauen ausgesprochen und das Präsidium zum Rücktritt aufgefordert. Die Berliner Kammer ist damit die erste, die sich konkret gegen das BRAK-Präsidium stellt. An der Abstimmung nahmen allerdings nur gut 500 der rund 14.000 Mitglieder der Kammer teil.
Die Hintergründe bei JUVE.
OGH: Max Schrems kann in Österreich gegen Facebook klagen
Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat vergangene Woche entschieden, dass der Aktivist Max Schrems seine Klage gegen Facebook in Österreich führen kann. Zuständig sei das Gericht jedoch nur für eigene Ansprüche von Schrems, nicht auch für abgetretene Ansprüche anderer Facebook-Nutzer. Der Entscheidung war ein Vorabvorlageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorausgegangen. Dieser hatte zu entscheiden, ob Schrems als Verbraucher oder aufgrund seiner Datenschutzexpertise als Unternehmer in dem Verfahren auftritt und damit eine Klage in Österreich zulässig ist. Der EuGH hatte hierzu entschieden, dass die Sachkunde der Person keine Auswirkungen auf den Status als Verbraucher hat. Dies gelte allerdings nur für eigene geltend gemachte Ansprüche.
Die Hintergründe bei Heise online.