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Wochenrückblick: Trump und Plattformen, GWB, WhatsApp

+++ Plattformen drehen Parler den Saft ab, Merkel kritisch zur Sperrung von Trump

+++ Bundestag beschließt Kartellrechtsnovelle zu Plattformen

+++ WhatsApp verschiebt Datenschutzänderung, Signal bekommt Zulauf

+++ Generalanwalt zur Zuständigkeit von Datenschutzbehörden bei Facebook

+++ Standard-Datenschutzklauseln: EU-Datenschutzbehörden begrüßen Kommissionsvorschlag

+++ BMJV will verbraucherfreundliche Cookie-Banner

Plattformen drehen Parler den Saft ab, Merkel kritisch zur Sperrung von Trump
Die Rauswürfe des scheidenden US-Präsidenten Donald Trump aus Twitter, Facebook und YouTube haben die Debatte um die Rolle der Digitalplattformen neu angefacht (dazu etwa hier, hier und hier). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gibt sich kritisch zur dauerhaften Twitter-Sperrung von Trump und betont den Vorrang des Gesetzgebers. Unterdessen haben die App-Stores von Google und Apple die App Parler gebannt. Über Parler vernetzen sich rechte Verschwörungsbewegungen wie QAnon und radikale Trump-Anhänger. Dort wurde etwa zum Mord an Journalistinnen und Journalisten sowie zur Erstürmung des US-Kapitols aufgerufen. Auch Amazon Web Services hat dem Dienst die Server abgedreht.
Torben Klausa auf Telemedicus zum Thema.

Bundestag beschließt Kartellrechtsnovelle zu Plattformen
Der Bundestag hat am Donnerstag die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Danach kann das Bundeskartellamt künftig leichter gegen Betreiber digitaler Plattformen vorgehen, wenn diese ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen, indem sie z.B. eigene Produkte gegenüber denen anderer Hersteller bevorzugen. Auch sollen Kartellverfahren beschleunigt werden, indem der Instanzenzug verkürzt wird: Der Bundesgerichtshof ist nun zugleich erste (Tatsachen-) und letzte Instanz.
Zur Meldung auf LTO.
Weitere Informationen auf Louven.Legal.

WhatsApp verschiebt Datenschutzänderung, Signal bekommt Zulauf
WhatsApp hat die umstrittene Änderung seiner Datenschutzregelungen auf Mitte Mai verschoben. Bis dahin sollen die Nutzerinnen und Nutzer der Änderung zustimmen. Zuvor lag die Frist beim 8. Februar. WhatsApp will nach eigener Aussage bis dahin die angeblichen Irrtümer zur Änderung ausräumen: Es gehe „vor allem darum, bessere Möglichkeiten für Kommunikation mit Unternehmen zu schaffen“. An der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ändere sich nichts, so WhatsApp; auch sei „keine erweiterte Datenweiterleitung an Facebook“ vorgesehen. Unterdessen hatten WhatsApp-Alternativen wie Signal oder Telegram in den letzten Tagen deutlichen Zulauf.
Zur Meldung in der SZ.
Heise-Podcast uplink zum Thema Messenger.

Generalanwalt zur Zuständigkeit von Datenschutzbehörden bei Facebook
In seinen Schlussanträgen hält der Generalanwalt am EuGH Michael Bobek fest, dass die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden in Ausnahmefällen auch gegen Unternehmen vorgehen können, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben. Hintergrund des Verfahrens ist eine 2015 von der belgischen Aufsichtsbehörde eingeleitete Untersuchung, ob die Vorgehensweise von Facebook bei der Verarbeitung mittels Cookies und Plugins erhobenen personenbezogenen Daten den Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts entspricht. Voraussetzung für die Abweichung vom mit der Datenschutzgrundverordnung eingeführten One-Stop-Shop-Prinzip sei, dass die zuständige Behörde im Sitzland erklärt habe, nicht tätig zu werden, oder dass die Angelegenheit keinen Aufschub dulde. Ob der EuGH sich der Auffassung des Generalanwalts anschließt, bleibt abzuwarten.
Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts am EuGH.
Zur Meldung auf heise.de.

Standard-Datenschutzklauseln: EU-Datenschutzbehörden begrüßen Kommissionsvorschlag
Die europäischen Datenschutzbehörden begrüßen den jüngsten Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Standard-Datenschutzklauseln. Die EU-Kommission will darin neue Garantien für den Transfer personenbezogener Daten außerhalb der EU aufnehmen. So soll der Datenimporteur sich verpflichten, Betroffene bei Behördenanfragen zu benachrichtigen und hierzu im äußersten Fall alle verfügbaren Rechtsmittel ausschöpfen. Die Standard-Datenschutzklauseln sollen den Datentransfer insbesondere in die USA wieder rechtssicher ermöglichen. 2020 hatte der Europäische Gerichtshof den EU-US-Privacy Shield wegen weit reichender Zugriffsmöglichkeiten durch US-Behörden für ungültig erklärt, die grundsätzliche Anwendbarkeit der Standard-Datenschutzklauseln jedoch bestätigt.
Mehr bei Heise.

BMJV will verbraucherfreundliche Cookie-Banner
Cookie-Auswahlbanner im Internet sind oft verbraucherunfreundlich gestaltet. Das meint der für Verbraucherschutz im Bundesjustizministerium (BMJV) zuständige Staatssekretär Christian Kastrop. Ziel des BMJV sei es daher, die Ablehnung des mit Cookies verbundenen Web-Trackings genauso einfach zu gestalten wie die Einwilligung. Eine neues Gesetz sei jedoch nicht geplant, vielmehr könnten entsprechende Vorgaben Eingang in die ePrivacy-Verordnung finden.
Zur Meldung auf heise.de.

, Telemedicus v. 17.01.2021, https://tlmd.in/-8907

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